Der Energieverband BDEW will Elektro-Lkw vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen befreien. Die Forderung steht in einem 20-seitigen Fahrplan für Lkw-Ladeparks, in dem der Verband vor allem günstigere Kredite und mehr Flächen an der Autobahn verlangt.
Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügenAm 31. Oktober läuft in Nordrhein-Westfalen eine Ausnahme aus: Seit dem Sommer durften dort Lkw auch sonntags fahren, sofern die Fahrt mit den Folgen des Niedrigwassers zusammenhing.[2] Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) möchte eine dauerhafte Ausnahme, allerdings nur für Elektro-Lkw.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Nach § 30 StVO dürfen gewerbliche Lkw über 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr nicht fahren.
- Der BDEW verlangt am 20. Oktober eine Sonntagsfahrerlaubnis für E-Lkw, ohne Details zu nennen.
- Wichtiger sind dem Verband KfW-Kredite, Flächen an der Autobahn und Übergangsfristen beim Eichrecht.
Was würde die Sonntagsfahrt einem E-Lkw bringen?

Das Verbot gilt seit 1956 und schützt die Sonntagsruhe.[2] Dauerhaft ausgenommen sind etwa Transporte von frischer Milch, Fleisch und Fisch sowie Zubringerfahrten zur Bahn bis 200 Kilometer.[3] Elektro-Lkw fallen bisher unter dasselbe Verbot wie Diesel-Lkw.
Der mögliche Nutzen liegt in der Auslastung. Ein E-Lkw kostet in der Anschaffung mehr als ein Diesel, ein zusätzlicher Einsatztag pro Woche verteilt den Aufpreis auf mehr Kilometer.
Mehr Fracht lässt sich sonntags nur mit zusätzlichen Fahrern bewegen. Laut Güterkraftverkehrsverband BGL fehlen in Deutschland seit Jahren mehr als 100.000 Fahrer. Die Gewerkschaft Verdi kritisierte schon die Niedrigwasser-Ausnahmen als Eingriff in den Ruhetag.
Woran hängt der Ausbau der Lkw-Ladeparks?
Im Mittelpunkt des Papiers steht die Finanzierung: Für 6 bis 10,8 Gigawatt Lkw-Ladeleistung, die in der EU bis 2030 entstehen sollen, rechnet der BDEW mit 3,7 bis 6,5 Milliarden Euro Kapitalbedarf.[1] Die KfW übernimmt kein höheres Risiko als Geschäftsbanken, die solche Projekte für riskant halten. Die Förderbank soll deshalb auch riskantere Ladeparks für E-Lkw finanzieren dürfen.
Scharf kritisiert der Verband das staatliche Schnellladenetz an den Autobahnen. Dort deckt ein Entgelt des Bundes Bau und Betrieb vollständig ab, private Betreiber tragen das Auslastungsrisiko allein. Weitere Flächen der Autobahn GmbH sollen deshalb für private Ladeparks frei werden.
Beim Eichrecht fehlen Geräte: Für die Nacheichung von Megawatt-Ladesäulen (Standard MCS) sind noch keine zertifizierten Prüfmittel auf dem Markt.[1] Der BDEW verlangt Übergangsfristen nach dem Vorbild der Schnellladesäulen für Pkw und die Befreiung von der Kartenleserpflicht, weil Speditionen monatlich abrechnen.
Was bedeutet der Fahrplan für Speditionen?
An Brüssel richtet der Verband die Forderung, die CO2-Grenzwerte für schwere Lkw beizubehalten, samt 45 Prozent weniger Ausstoß ab 2030 gegenüber 2019.[1] Sieben Lkw-Hersteller verlangen dagegen drei Jahre Aufschub. Bei Traton lag der Anteil von Elektro-Lkw und -Bussen am Absatz im dritten Quartal unter einem Prozent.
Die Sonntagsfahrt kostet den Staat nichts, über den E-Lkw entscheiden aber Ladeparks für bis zu 6,5 Milliarden Euro.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Speditionen mit gefördertem Depot dürfen ihre Ladepunkte heute nur einem begrenzten Kreis Dritter öffnen. Erlöse aus der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) erhalten Betreiber nur für Strom an Säulen, die rund um die Uhr öffentlich zugänglich sind.[1] Prüfen Sie vor einer Öffnung deshalb den Förderbescheid, für Sonntagsfahrten brauchen Sie vorerst eine Ausnahmegenehmigung des Landes.
Quellen
3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- BDEWFahrplan für E-Lkw-Ladehubs: Ein guter Rechtsrahmen für den Ausbau des Ladeangebots (Positionspapier)
- Landesregierung Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen verlängert Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bis Ende Oktober
- Bundesministerium der Justiz§ 30 Straßenverkehrs-Ordnung: Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot (gesetze-im-internet.de)
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