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„Meiden Sie Websites, die das Auslesen mit technischen Maßnahmen blockieren“, rät der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) den Entwicklern generativer KI in einer vierseitigen Kurzfassung vom Oktober.[1] Als solche Maßnahmen nennt das Gremium der europäischen Datenschutzbehörden die robots.txt, die Datei ai.txt und CAPTCHA-Abfragen. Stellungnahmen zu den zugrunde liegenden Leitlinien nimmt der Ausschuss noch bis zum 30. Oktober an.[3]

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Für Website-Betreiber hat die robots.txt damit eine zusätzliche rechtliche Bedeutung. In der EU galt die Datei bisher vor allem als urheberrechtlicher Vorbehalt gegen das Text- und Data-Mining, nun berücksichtigt auch die Datenschutzaufsicht die Sperre.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EDSA empfiehlt KI-Entwicklern, Websites mit Sperre per robots.txt, ai.txt oder CAPTCHA beim Auslesen auszulassen.
  • Eine fehlende robots.txt gilt laut den Leitlinien nicht als Einwilligung der Menschen, deren Daten auf der Website stehen.
  • Die Regeln gelten auch für Firmen, die ein vorhandenes Modell mit ausgelesenen Daten nachtrainieren.
  • Die Leitlinien 03/2026 sind ein Entwurf und können sich bis zur endgültigen Fassung noch ändern.

Was verlangt der Datenschutzausschuss von KI-Entwicklern?

Ein oranges Schild mit der Aufschrift „robots.txt Bitte nicht auslesen“ und „DSGVO“-Siegel hängt an einer weißen Tür
EDSA-Leitlinien 03/2026 regeln Web-Scraping für KI-Training. Erfasst sind Trainieren neuer und Nachtrainieren bestehender Modelle. Version 1.0 zur öffentlichen Konsultation ab Juli 2026

Die Leitlinien 03/2026 regeln das Web-Scraping, also das automatische Auslesen von Websites, für das Training generativer KI. Der EDSA beschloss den Text am 7. Juli 2026 als Version 1.0 zur öffentlichen Konsultation.[2] Erfasst ist neben dem Training neuer Modelle auch das Nachtrainieren vorhandener Modelle für bestimmte Aufgaben.[1]

Nach dem Grundsatz der Datenminimierung sollen Entwickler vor dem Start eines Crawlers festlegen, welche Daten das Modell wirklich braucht. Zu den Maßnahmen zählen Filter für Bankdaten und Standortangaben ebenso wie der Verzicht auf Websites für überwiegend minderjährige Nutzer. Auslassen sollen die Entwickler auch Websites, deren Betreiber das Auslesen erkennbar mit technischen Mitteln sperren (Randnummer 37).[2]

Warum spielt die robots.txt jetzt im Datenschutz eine Rolle?

Häufig stützen KI-Entwickler das Training auf das berechtigte Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO.[1] Diese Rechtsgrundlage verlangt eine Abwägung gegen die Interessen der Betroffenen, und in dieser Abwägung fällt die Sperre ins Gewicht. Betroffene, die eine solche Sperre kennen, müssen nach den Leitlinien weniger damit rechnen, dass ihre Daten in ein KI-Training einfließen (Randnummer 64).[2]

Eine Einwilligung scheidet beim massenhaften Auslesen nach Einschätzung des Ausschusses höchstwahrscheinlich aus. Ausdrücklich halten die Leitlinien fest, dass eine fehlende robots.txt keine Einwilligung im Sinne der DSGVO bedeutet (Randnummer 45).[2]

Bisher wirkte die Datei in der EU vor allem über das Urheberrecht: § 44b UrhG erlaubt Text- und Data-Mining, solange der Rechteinhaber keinen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt erklärt. Technisch blieb die robots.txt eine Bitte an den Crawler.

Googles John Mueller nannte im Juli die Zusatzeinträge, mit denen Cloudflare in der robots.txt das KI-Training ausschließen will, für Crawler und Sprachmodelle wirkungslos. Seit September trennt Cloudflare Suche und KI-Training mit einem eigenen Schalter. Ein Entwickler, der eine Sperre übergeht, schwächt nach der Logik der Leitlinien nun auch seine Position bei der datenschutzrechtlichen Abwägung.

Verantwortung beim Auslesen: drei Fallgruppen
Aus den Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses zum Web-Scraping für generative KI
Dienstleister beauftragt
Der KI-Entwickler bestimmt Zweck und Mittel und ist damit Verantwortlicher. Liest der Dienstleister nach dokumentierten Weisungen aus, kann er als Auftragsverarbeiter gelten.
Fertigen Datensatz gekauft
Datenhändler und Käufer verantworten grundsätzlich jeweils ihre eigene Verarbeitung. Für die spätere Nutzung durch den Käufer ist der Händler grundsätzlich nicht verantwortlich.
Kriterien gemeinsam festgelegt
Legen beide Seiten die Auswahl der Daten gemeinsam fest, gelten beide als gemeinsam Verantwortliche, auch bei getrennten Arbeitsschritten.

Der Zeitplan

7. Juli 2026
Der EDSA beschließt die Leitlinien 03/2026 als Entwurf.
8. Juli 2026
Die öffentliche Konsultation beginnt.
Oktober 2026
Die vierseitige Kurzfassung für KI-Entwickler erscheint.
30. Oktober 2026
Die Frist für Stellungnahmen endet um 23:59 Uhr. Am selben Tag gelten Metas neue Nutzungsbedingungen für Geschäftskonten.

Mit der Sperre in der robots.txt belegt ein Betreiber künftig auch, dass seine Nutzer nicht mit einem KI-Training rechnen mussten.

Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
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Was bedeutet das für Website-Betreiber?

Geschützt sind nach den Leitlinien die personenbezogenen Daten auf einer Website: Namen und Fotos auf Teamseiten, Kommentare, Forenbeiträge und Kundenstimmen. Die eigenen Texte eines Unternehmens schützt weiterhin das Urheberrecht. Am 30. Oktober, dem letzten Tag der Konsultation, treten zudem Metas neue Nutzungsbedingungen in Kraft, nach denen der Konzern die mit Geschäftskonten verbundenen Websites auslesen darf. Meta sagt zu, die robots.txt zu beachten, im Vertragstext fehlt diese Zusage.

  • Sperren gezielt setzen: Trainings-Crawler wie GPTBot von OpenAI und CCBot von Common Crawl sowie den Eintrag Google-Extended für Googles Gemini-Modelle schließen Sie in der robots.txt einzeln aus, ohne die Suchcrawler auszusperren. Welche Folgen eine solche Sperre für die Sichtbarkeit in KI-Antworten hat, erklärt unser Ratgeber zur Generative Engine Optimization, der Optimierung für KI-Suchmaschinen.
  • Bereiche mit Personendaten prüfen: Teamseiten, Kommentarspalten und Foren sind die Stellen, an denen das Datenschutzargument greift.
  • Sperre dokumentieren: Halten Sie fest, seit wann die robots.txt welche Crawler ausschließt. Bei einer Beschwerde belegt das Datum, dass die Sperre schon vor dem Auslesen bestand.
  • Stellung nehmen: Bis zum 30. Oktober, 23:59 Uhr, nimmt der EDSA Kommentare über ein Formular entgegen und veröffentlicht die Eingaben.[3]

FAQ: EU-Datenschützer: KI-Entwickler sollen Websites mit robots.txt-Sperre auslassen

Sind die Leitlinien des EDSA zum Web-Scraping schon verbindlich?

Nein. Die Leitlinien 03/2026 sind ein Entwurf, zu dem der Europäische Datenschutzausschuss bis zum 30. Oktober 2026 Stellungnahmen annimmt. Danach beschließt das Gremium eine endgültige Fassung. Leitlinien sind kein Gesetz, zeigen aber, wie die Datenschutzbehörden die DSGVO auslegen.

Schützt eine robots.txt eine Website vor KI-Training?

Technisch nicht, denn ein Crawler kann die Datei übergehen. Rechtlich wirkt die Sperre zweifach: als maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt nach § 44b UrhG und laut den EDSA-Leitlinien als Signal, das KI-Entwickler beim Auslesen personenbezogener Daten beachten sollen.

Welche Daten auf Unternehmenswebsites betreffen die Leitlinien?

Alle personenbezogenen Daten, etwa Namen und Fotos von Beschäftigten, Kommentare, Forenbeiträge und Kundenstimmen. Angaben zu Gesundheit, politischer Meinung oder ethnischer Herkunft gehören zu den besonderen Kategorien nach Artikel 9 DSGVO, deren Verarbeitung grundsätzlich verboten ist.

Quellen

3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. Europäischer DatenschutzausschussGuidelines at a Glance: Web scraping for generative AI, how and when to use itOktober 2026
  2. Europäischer DatenschutzausschussGuidelines 03/2026 on web scraping in the context of generative AI, Version 1.007.07.2026
  3. Europäischer DatenschutzausschussÖffentliche Konsultation zu den Leitlinien 03/2026, Frist30.10.2026

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