Drei Braunkohleblöcke von RWE mit zusammen 3.064 Megawatt sollen am 31. März 2030 vom Netz gehen, die neuen Gaskraftwerke werden erst ab November 2031 für ihre Bereitschaft bezahlt. Ob die Kohleblöcke die Zeit dazwischen als Reserve überbrücken, sollte der Bund bis Mitte August entscheiden. Der Prüfbericht kommt nun erst 2027.
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Die Bundesregierung will ihren Prüfbericht zum Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier laut WDR erst im ersten Halbjahr 2027 vorlegen.[1] Das Gesetz sah die Prüfung spätestens zum 15. August 2026 vor.[2] Bis dahin bleibt offen, ob Niederaußem K, Neurath F und Neurath G nach dem Stichtag in Reserve gehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die drei Blöcke im Rheinischen Revier sollen nach der Einigung von 2022 fast neun Jahre früher stillgelegt werden als bisher vorgesehen.
- Das Gesetz zum Kohleausstieg erlaubt eine Reserve bis längstens 31. Dezember 2033.
- Für die ersten elf neuen Gaskraftwerke beginnt die Pflicht zur Bereitstellung am 1. November 2031.
- RWE rechnet laut WDR schon 2030 mit der ersten neuen Anlage.
Warum hängt der Ausstieg an einem Bericht?

Paragraf 47 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes verpflichtet die Bundesregierung zu prüfen, ob und in welchem Umfang die drei Blöcke am 1. April 2030 in eine Reserve wechseln.[2] Laut Gesetzesbegründung würde diese Reserve kostenbasiert vergütet. Den Termin im August 2026 setzte der Gesetzgeber, damit sich die Betreiber rechtzeitig darauf einstellen können.[3]
Das Bundeswirtschaftsministerium will laut WDR zuerst die Ausschreibungen für neue Wasserstoff- und Gaskraftwerke abwarten. Erst deren Ergebnisse erlaubten verlässliche Aussagen über Versorgungssicherheit, Strompreise und Wärmeversorgung ab 2031. NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur nannte dem WDR als Termin „Frühjahr, Frühsommer“.[1]
Manuel Frondel, Energieökonom am RWI in Essen, hält das Datum 2030 für nicht haltbar: „Der Ausstieg kann meines Erachtens nicht funktionieren, wenn wir nicht riskieren wollen, dass die Versorgungssicherheit leidet und dass die Strompreise weiter steigen.“[1]
Wie groß ist die Lücke zwischen Kohle und Gas?
Die Bundesnetzagentur hat am 3. November elf Kraftwerksprojekten mit zusammen rund 5.160 Megawatt anrechenbarer Leistung einen Zuschlag erteilt.[4] Mit rund 2.118 Megawatt liegt Nordrhein-Westfalen vorn, wo RWE in Voerde, Weisweiler und Werne baut. Laut einem RWE-Sprecher soll der erste Spatenstich in Weisweiler „in wenigen Wochen“ erfolgen.[1]
Das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) lässt den Verpflichtungszeitraum der neuen Kraftwerke am 1. November 2031 beginnen, erst ab dann wird ihre Bereitschaft vergütet.[5] Zwischen dem Kohle-Aus und diesem Datum liegen 19 Monate, darunter der Winter 2030/31.
Das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI) hat 2023 für die IHK NRW berechnet, wie knapp eine solche Phase im deutschen Stromnetz werden kann. Bei einem bundesweiten Kohleausstieg 2030 mit nur 3 Gigawatt neuer Gaskraftwerke errechneten die Forscher für lange Dunkelflauten Versorgungslücken von bis zu 16 Gigawatt.[6] Mehr Wind- und Solarparks ändern daran laut EWI wenig, weil Stromspeicher 2030 noch knapp sind. Batteriespeicher mit vier Stunden Speicherdauer decken zwar die Abendspitze günstiger als Gasturbinen, eine Woche ohne Wind überbrücken sie nicht.
Die Termine
Was bedeutet der Aufschub für Unternehmen?
Die Zuschläge sehen im Schnitt 155.296 Euro je Megawatt und Jahr vor, zusammen rund 800 Millionen Euro jährlich über 15 Jahre.[4] Das StromVKG regelt bisher nicht, wie diese Summe auf die Stromrechnung kommt. Ein Umlageverfahren sieht das Gesetz nur für die Verwaltungskosten der Übertragungsnetzbetreiber vor.[5] Versorger wie die EnBW erhöhen ihre Preise schon zum Januar 2027.
Für die 19 Monate zwischen Kohle-Aus und Bereitstellungspflicht der Gaskraftwerke fehlt bis heute eine Entscheidung.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
- Lassen Sie sich bei Stromverträgen, die über 2030 hinaus laufen, Festpreisanteile für die Jahre bis 2032 anbieten.
- Prüfen Sie, welche Lasten sich aus windarmen Winterstunden verschieben lassen.
- Nehmen Sie die Vergütung der Gaskraftwerke ab November 2031 als offenen Posten in Ihre Energiekostenplanung auf.
Quellen
6 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- WDREnergieexperten warnen: Sorge wegen Stromknappheit in NRW
- Kohleverstromungsbeendigungsgesetz§ 47 Überprüfung der vorzeitigen Stilllegung; Weiterbetrieb und Reserve
- Deutscher BundestagEntwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier, Drucksache 20/4300
- BundesnetzagenturStromVKG: Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Langzeitkapazitäten
- Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz§ 2 Begriffsbestimmungen
- EWI an der Universität zu KölnSecurity of Supply in North Rhine-Westphalia in 2030
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