Sie tippen Ihre Fahrzeugdaten in die Check24-App, vergleichen mehr als 330 Kfz-Tarife und schließen ab, ohne dass irgendwo eine Gebühr auftaucht. Die Rechnung geht an jemand anderen. Wie hoch sie je Vertrag ausfällt, hat das Bundeskartellamt in seinem Beschluss vom 18. Februar 2026 geschwärzt.
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- Wer steckt hinter Check24 und wie fing alles an?
- Wie wurde aus dem Kfz-Rechner ein Konzern mit Dutzenden Töchtern?
- Wie verdient Check24 tatsächlich sein Geld?
- Wie groß ist die Marktmacht von Check24?
- Wer ist bei Check24 eigentlich das Produkt?
- Was kostet das Angebot wirklich, und wer trägt die Kosten?
- Wer profitiert und wer zahlt drauf?
- Wie politisch ist Check24?
- Was könnte Check24 zu Fall bringen?
- Was bedeutet Check24 für deutsche Unternehmer und Verbraucher?
- Glossar: 12 Fachbegriffe von der Bestpreisklausel bis zur Vorratsgesellschaft
- FAQ: Wer bezahlt Check24, wenn der Vergleich nichts kostet?
Check24 muss sich im November vor dem Landgericht München I gegen den Eilantrag einer Reisebüro-Inhaberin verteidigen, die den Hinweis „Nur bei Check24 verfügbar“ für irreführend hält. Ein zweiter Reisebüro-Betreiber hat sich laut fvw Ende Oktober geeinigt, Check24 entfernte die Kennzeichnung laut Reise vor9 in seinem Fall. Einen Tag später berichtete Reise vor9 über einen Streit mit TUI um die Konditionen, aus denen hohes Cashback für Kunden bezahlt wird; Check24 widerspricht der TUI-Darstellung.
Beide Fälle führen zur selben Frage: Woher nimmt ein Portal, das Verbrauchern nichts berechnet, sein Geld, und wie viel davon kommt als Rabatt zum Kunden zurück?
Das Wichtigste in Kürze
- Der Vergleich ist für Verbraucher kostenlos. Energieversorger, Versicherer, Banken und Reiseanbieter zahlen Provision, sobald ein Vertrag zustande kommt.
- Durchschnittsprovision und Konzernumsatz fehlen in allen Quellen, die wir einsehen konnten. Laut Bundesamt für Justiz, berichtet von fvw und Reise vor9 im Februar 2026, gab es rund 4 Millionen Euro Ordnungsgelder wegen nicht offengelegter Abschlüsse.
- Bei den online vermittelten Stromverträgen kam Check24 2025 auf 62 Prozent, bei Gas auf 69 Prozent, Verivox auf 22 und 24 Prozent.
- Einen Beleg für ein gekauftes Ranking bei Check24 haben wir nicht gefunden. Gerichte verlangten aber mehrfach mehr Offenheit über Marktauswahl, Maklerrolle und Werbeaussagen.
Erst raten, dann lesen: Was wissen Sie über Ihr Vergleichsportal?
1 Womit startete das Vergleichsportal 1999 im Netz? Aufklappen ↓
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2 Wie viel zahlt Check24 Website-Betreibern im Partnerprogramm für einen Stromantrag? Aufklappen ↓
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3 Welchen Anteil an den online vermittelten Stromverträgen hatte Check24 2025? Aufklappen ↓
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4 Wie viele der 89 Privathaftpflicht-Versicherer zeigte der Vergleich im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt? Aufklappen ↓
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5 Wofür gab es laut den Berichten vom Februar 2026 rund 4 Millionen Euro Ordnungsgelder? Aufklappen ↓
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Wer steckt hinter Check24 und wie fing alles an?
Hinter Check24 stehen Henrich Blase und Eckhard Juls, die 1999 mit einem Vergleichsrechner für Kfz-Versicherungen begannen. Das Portal ging im Oktober 1999 online, zwei Monate nach Gründung der einsurance Agency AG. The Playbook nennt 20 Mitarbeiter zum Start.
Juls kam laut The Playbook von Unilever und der Beratung Bain. Beide gründeten mitten in der Dotcom-Blase. Blase beschrieb 2013 im Gespräch mit der Unternehmeredition, wie ein Finanzpolster die Firma über die Krise von 2001 und 2002 rettete und sie ab 2003 nach seinen Worten durchgehend Gewinn machte. Fremdes Wachstumskapital wollten die Gründer nicht, das Geschäft sollte sich aus einbehaltenen Gewinnen finanzieren.
Die Idee von 1999 gilt bis heute: Ein Kunde gibt einmal seine Daten ein, ein Rechner sortiert die Angebote, der Verkäufer zahlt.
Nur die Breite ist gewachsen. Aus einem Rechner für eine einzige Police wurde ein Portal für Strom, Gas, Versicherungen, DSL, Mobilfunk, Konten, Kredite, Reisen und Shopping.
Die Marke Check24 selbst ist jünger als das Geschäft. Sie entstand 2008 aus dem Zusammenschluss mit Moneyworld und tarifvergleich.de, Blase sprach später von vier zusammengeführten Unternehmen.
Die Eigentümer sind bis heute die Gründer. Das Branchenprofil The Playbook nennt rund 44 Prozent für Juls und 38 Prozent für Blase. Check24 veröffentlicht die Anteile nicht, die Zahlen bleiben ungeprüft. Blase selbst sprach 2013 von etwa 90 Prozent in Managementhand.
Wie wurde aus dem Kfz-Rechner ein Konzern mit Dutzenden Töchtern?

Check24 wuchs, indem es Sparte um Sparte als eigene Firma aufbaute, finanziert nach Darstellung der Gründer aus eigenen Gewinnen. Jeder Bereich hat eine eigene Geschäftsführung und eine eigene Gewinn- und Verlustrechnung. Capital und Finance Forward zählten 2020 rund 70 Töchter, einige davon Vorratsgesellschaften.
Der damalige Chef Christoph Röttele nannte sie „Schnellboote“. Ein ehemaliger Mitarbeiter sprach in derselben Recherche von einer internen Ellenbogengesellschaft.
Blase wertete den Zukauf Tarifcheck24 als Erfolg, die Übernahme von Travel-IQ als Fehlschlag.
Beim Reisegeschäft blieb er trotzdem. Sein Anspruch lautete 2013: So wie Google die Suchmaschine sei, wolle Check24 das führende Vergleichsportal werden, ohne Lücke im Produktangebot. Das erklärt die Ausdauer in einer Branche, in der das Portal bis heute mit Reisebüros und Veranstaltern streitet. Seit Dezember 2024 verkauft eine eigene Tochter in Düsseldorf auch Kreuzfahrten. Reise vor9 berichtete damals, Reisebüros fürchteten Preiskämpfe, und Check24 werde vorgeworfen, damit vor allem Kontaktdaten für Versicherungen und Energie zu sammeln. Eine Stellungnahme dazu nannte der Bericht nicht.
- 1999Blase und Juls gründen die einsurance Agency AG, im Oktober geht der Kfz-Vergleich online.
- 2008Check24 entsteht aus dem Zusammenschluss mit Moneyworld und tarifvergleich.de.
- 2012Frühester belegter Vertrag mit einer Bestpreisklausel für Energieversorger.
- 2017Oberlandesgericht München: Das Portal muss sich als Makler zu erkennen geben.
- 2020Start der C24 Bank, Recherchen zählen rund 70 Töchter.
- 20245 Millionen Gratis-Trikots zur EM, Correctiv berichtet über das Datenleck im Kreditvergleich.
- 2025Die Gründer halten nach Medienberichten rund 75 Prozent an der C24 Bank, Check24 noch 9,9 Prozent.
- 02/2026Kartellamt erklärt den Verzicht auf Bestpreisklauseln bei Energie für bindend.
- 09/2026Ende der eigenen Baufinanzierung, die Vermittlung läuft über Interhyp.
- 11/2026Landgericht München I verhandelt über den Hinweis „Nur bei Check24 verfügbar“.
2020 ging Check24 über die Vermittlung hinaus. Röttele baute die C24 Bank auf, und Banken, die auf dem Portal ihre Kredite anbieten, protestierten gegen den neuen Konkurrenten im eigenen Vertriebskanal. Ein Jahr später verließ er das Unternehmen. Blase übernahm vorerst selbst, die Geschäftsführung bestand danach aus Blase, Juls, Georg Heusgen und Kostas Pyliouras.
Check24 betrieb damals auch ein Verbraucherportal, über das Kunden Ansprüche prüfen ließen. Röttele bezifferte das Ergebnis 2020 auf mehr als 15 Millionen Euro Schadensersatz für über 5.000 Kunden. Für uns zeigt das die Richtung jener Jahre: Das Portal wollte möglichst viel von dem besetzen, was rund um einen Vertrag anfällt, von der Suche über den Abschluss bis zum Streit danach.
Der Kartellamtsbeschluss nennt Portale in Österreich und Spanien, beschreibt Check24 aber als fast ausschließlich in Deutschland tätig. Den genauen Anteil am Umsatz hat die Behörde geschwärzt.
Die aktuelle Mitarbeiterzahl nennt Check24 nicht. Auf der Unternehmensseite stehen mehr als 600 Kräfte im Kundenservice, jeweils rund 300 Fachleute für Kfz-Versicherungen und Kredite sowie rund 100 für Energie, verteilt auf rund 20 Standorte. Im Lobbyregister beziffert das Unternehmen sein Angebot auf mehr als 6 Millionen Tarife und Angebote von rund 63.000 Anbietern.
Wie verdient Check24 tatsächlich sein Geld?

Check24 lebt von Provisionen, die Anbieter im Erfolgsfall zahlen, dazu kommen eigene Angebote und Beteiligungen; Verbraucher zahlen für den Vergleich nichts. Das Bundeskartellamt beschreibt den Ablauf am Strom: Der Vertrag entsteht direkt zwischen Kunde und Versorger, und der Versorger überweist dem Portal eine Provision.
Die Sparten: eine Liste ohne Zahlen
Eine Aufteilung nach Sparten können wir nicht seriös angeben. Mitte Februar 2026 meldete Reise vor9 unter Berufung auf fvw und eine Sprecherin des Bundesamts für Justiz Ordnungsgelder von rund 4 Millionen Euro, 2,88 Millionen davon gegen die Mutter Check24 GmbH, weil Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse über mehrere Geschäftsjahre nicht offengelegt worden seien. Der Reisebüroverband VUSR nennt den 31. März 2017 als letzten veröffentlichten Stand. Eine Stellungnahme von Check24 dazu enthalten die Berichte, die wir lesen konnten, nicht.
Das ist der Stand der Berichte vom Februar 2026. Eine spätere Nachmeldung haben wir in den Quellen nicht gefunden, eine eigene Abfrage in Bundesanzeiger und Unternehmensregister gelang uns nicht. Eine belegte aktuelle Konzernzahl fehlt damit.
Statista führt für das Geschäftsjahr 2015/16 einen Umsatz von 500 Millionen Euro. The Playbook schreibt von „über einer Milliarde Euro“, ohne Jahr und ohne Beleg. Für die Touristik gehen von Reise vor9 zitierte Branchenkenner von rund 8 Milliarden Euro vermitteltem Umsatz und knapp 1 Milliarde Euro „Veranstalterumsatz“ aus. Ob damit das Geschäft als eigener Reiseveranstalter gemeint ist, sagt der Bericht nicht.
Keiner dieser drei Werte reicht aus. Vermitteltes Volumen ist außerdem nicht der Erlös des Portals: Jeder Prozentpunkt Provision auf 8 Milliarden Euro entspräche 80 Millionen Euro. Das ist eine reine Rechnung, keine Angabe zum tatsächlichen Satz.
Die Provision: Das Amt schwärzt, das Partnerprogramm plaudert
Im öffentlichen Kartellamtsbeschluss stehen an den entscheidenden Stellen eckige Klammern: bei der durchschnittlichen Provision je Strom- und Gasvertrag 2024, bei der Zahl der Vertriebsverträge, beim Provisionsumsatz und bei dessen Anteil am Konzernumsatz. Schwärzungen dieser Art sind bei Geschäftsgeheimnissen üblich.
Lesern hilft das wenig.
Im Partnerprogramm zahlt das Portal Website-Betreibern, die ihm Kunden schicken, 20 Euro je Strom- oder Gasantrag, zwischen 30 und 72,50 Euro je DSL-Abschluss und 7 Prozent auf Pauschalreisen und Mietwagen. Ein Datum nennt die Seite nicht, nur ein Copyright von 2026.
Die Sätze verraten auch die Logik. Bei Strom, Gas und Mobilfunk gilt ein fester Betrag je Antrag oder Abschluss, bei Reisen und Mietwagen ein Prozentsatz vom Buchungswert, im ebenfalls aufgeführten Tarifcheck-Programm 70 Euro je Kfz-Abschluss und 1,75 Prozent beim Kredit. Hohe Festbeträge belohnen den Abschluss an sich, Prozentsätze die teurere Buchung. Für den Kunden sieht das in beiden Fällen gleich aus: Er zahlt keine Gebühr.
Unser Rückschluss: Vermittler zahlen ihren Zulieferern selten mehr, als sie selbst einnehmen. Die Provisionen der Anbieter dürften über diesen Sätzen liegen, beweisen lässt sich das von außen nicht.
Die zweite Kasse: eigene Produkte
Neben der Vermittlung verkauft Check24 auch unter eigenem Namen. Finance Forward und Capital beschrieben 2020 den Kredit „Kredite24“, den Check24 mit der SWK-Bank anbot und der oft weit vorn im Vergleich landete, dazu die Handelstochter BestBasic mit Shops wie Tecbuy24 und Cyberbuy24. Röttele verglich die Eigenmarken damals mit Aldi, eigene Versicherungen schloss er aus. Damit saß das Portal damals auf beiden Seiten des Vergleichs. Ob die übrigen Angebote heute noch so laufen, haben wir nicht geprüft, und einen Beleg für eine bevorzugte Platzierung haben wir nicht gefunden.
Daten und Algorithmen: Was die Reihenfolge bestimmt
Für einen Kredit nennen Kunden Einkommen, Beruf und Kinderzahl, für die Kfz-Police ihr Fahrzeug. Wie sensibel diese Daten sind, zeigte 2024 eine Recherche von Correctiv: Über Lücken bei Check24 und Verivox waren Kreditangebote samt Namen, Einkommen und IBAN abrufbar. Der Chaos Computer Club meldete den Fehler am 29. Juli an Check24, das Portal schloss das größte Einfallstor laut eigenem Protokoll noch am Folgetag und fand in den Logdaten keine unbefugten Zugriffe.
Check24 betont auf seiner Unternehmensseite, Provisionen beeinflussten das Ranking nicht. Einen Beleg für das Gegenteil haben wir nicht gefunden. Die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts von 2019 fand einen direkten Einfluss der Provisionshöhe auf die Reihenfolge nur bei Hotels, über alle befragten Portale hinweg.
Die Fachzeitung ZfK berichtete im März 2026, dass Services wie der „Premium24 Service“ die Tarifnote im Energievergleich beeinflussten, über den die Kommunikation zwischen Versorger und Kunde über Check24 läuft. Die Note wirke auf das Ranking. Check24 wollte sich dazu gegenüber der Zeitung nicht äußern.
Die Sortierung nach Beliebtheit wertet laut Check24 Kundenverhalten aus, die Verbraucherzentrale NRW bezweifelt, dass viele Nutzer diese Voreinstellung ändern.
Wie viel diese Daten wert sind, können wir von außen nicht beziffern. 2019 listete das Bundeskartellamt weitere Stellschrauben der Branche auf, ohne sie einem einzelnen Portal zuzuordnen: ausgewählte, teils bezahlte Angebote über dem eigentlichen Ranking bei Energie und Telekommunikation, die sogenannte Position 0; Tarife, die im Energiebereich in der zuerst angezeigten Ergebnisliste fehlten, teils weil keine Provision floss; Bewertungen, die meist nur von Kunden stammen, die über das Portal gebucht haben. Das erschwert Fälschungen, verengt aber das Meinungsbild.
Rabatte als Lockangebot: das Trikot und das Cashback
Zur Fußball-EM 2024 verschenkte Check24 rund 5 Millionen Trikots an Nutzer, die sich die App luden und anmeldeten. OMR schätzte die direkten Kosten auf etwa 50 Millionen Euro, Branchenkenner nannten rund 100 Millionen für die ganze Aktion. Blase selbst sagte dazu: „Wir haben in keiner Excel-Tabelle ausgerechnet, wie viel uns ein neuer Kunde kostet.“ Zur WM 2026 folgten zunächst weitere 3 Millionen Stück.
Das eingangs erwähnte Cashback folgt derselben Logik im Kleinen: Der Kunde bekommt Geld zurück und bucht beim nächsten Mal vielleicht wieder hier. Wie viel davon der Anbieter und wie viel das Portal zahlt, ist nicht öffentlich. Im Versicherungsgeschäft zog das Landgericht München I 2020 eine Grenze und untersagte „Jubiläumsdeals“ als verbotenen Sondernachlass, das Urteil wurde rechtskräftig. Hotelgutscheine beim Kfz-Wechsel beanstandete der klagende Verband danach nicht.
Größe als Vorsprung
Ein Vergleichsrechner kostet einmal viel und danach wenig je Abfrage. Eigene Tarifrechner und Datensätze hatten laut Kartellamt 2019 Check24 und Verivox, die meisten Konkurrenten nicht. Mehr Kunden ziehen mehr Anbieter an, mehr Anbieter machen den Vergleich für Kunden wertvoller. Dieser Kreislauf lässt sich mit noch so viel Werbung schwer nachbauen.
Zur Marge einzelner Sparten können wir nichts sagen, weil Check24 sie nicht ausweist. Den einzigen öffentlichen Maßstab, den wir gefunden haben, liefert die Vermittlungssparte Mavriq der Verivox-Mutter Moltiply: 217,4 Millionen Euro Umsatz und 60,9 Millionen Euro Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen im ersten Halbjahr 2026, also 28 Prozent Marge. Das sagt nichts über Check24 aus, zeigt aber, was ein Vergleichsgeschäft abwerfen kann. Die Sparte umfasst auch Italien und Preisvergleiche.
Was sich in den letzten Jahren verschoben hat
Die Gründer hielten die Digitalbank C24 laut einem Bericht von Gründerszene im Herbst 2025 mit zusammen rund 75 Prozent persönlich, Check24 nur noch 9,9 Prozent, nach einer Kapitalerhöhung und dem Verkauf von 40 Prozent. Mehrheitlich gehört die Bank damit nicht mehr zur Gruppe. Die Wirtschaftswoche schrieb im September 2026 von mehr als einer Million Kunden und hohen Verlusten; den Betrag konnten wir im frei zugänglichen Teil nicht lesen.
Die BaFin verhängte 2024 eine Geldbuße von 1,25 Millionen Euro wegen verspäteter Verdachtsmeldungen und setzte im November 2025 einen Sonderbeauftragten ein, weil sie keine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sah. Mit dem Verkauf der Mehrheit liegt dieses Risiko nicht mehr im Kern von Check24, das Partnerprogramm zahlt aber weiter 50 Euro je C24-Abschluss.
Bis September 2026 vermittelte Check24 Baufinanzierungen selbst, inzwischen läuft der Abschluss über Interhyp, und das Portal erhält nur noch eine Kennung für die Abrechnung. Die Börsen-Zeitung nannte Check24 die Nummer 3 im Vermittlermarkt. Hypoport-Chef Ronald Slabke deutete den Schritt als Konzentration auf skalierbare Geschäfte; eine Begründung von Check24 selbst haben wir nicht gefunden.
Unsere Lesart: Die Rückzüge aus Bank und Baufinanzierung passen zum selben Muster. Check24 gibt ab, was viele Berater und viel Aufsicht verlangt, und behält den Rechner, der mit jeder Abfrage billiger wird.
Wie groß ist die Marktmacht von Check24?

Im Energievertrieb ist Check24 der mit Abstand wichtigste Online-Vermittler: 62 Prozent der über Portale vermittelten Stromverträge und 69 Prozent der Gasverträge liefen 2025 über das Portal. Die Zahlen stammen aus der Studie „Vertriebskanäle Energie Privatkunden“ von Kreutzer Consulting und Nordlight Research, die das Bundeskartellamt in seinem Beschluss zitiert.
Die Studie beruht auf der Befragung von rund 7.000 Kunden. Sie zeigt auch das Gewicht des Kanals: 82 Prozent aller neuen Strom- und Gasverträge wurden 2025 online abgeschlossen, 57 Prozent über Vermittler und 25 Prozent direkt beim Versorger. Rechnet man beides zusammen, läuft mehr als jeder dritte neue Stromvertrag in Deutschland über Check24. Das ist unsere Rechnung, 57 Prozent mal 62 Prozent.
Der einzige ernsthafte Herausforderer in dieser Statistik ist Verivox.
Gemeinsam kamen beide laut Bundeskartellamt schon 2015 auf 95 Prozent der Vermittlungen über Vergleichsplattformen, 2019 auf mehr als 95 Prozent der Vermittlungen und über 85 Prozent der Aufrufe, trotz einer großen Zahl weiterer Portale. ZfK berichtet zudem, dass sich rund 70 Prozent der Kunden vor einem Wechsel auf Vergleichsportalen informieren. Die Eintrittshürde für einen dritten Anbieter liegt also hoch.
ProSiebenSat.1 verkaufte Verivox im März 2025 an die italienische Moltiply-Gruppe, bei einem Eigenkapitalwert von rund 232 Millionen Euro plus bis zu 60 Millionen Euro erfolgsabhängig. Das ist der jüngste öffentlich bekannte Kaufpreis für die Nummer zwei im Markt.
Einen vergleichbaren Wert für Check24 gibt es nicht.
Im Shopping-Vergleich trifft Check24 auf Idealo, den mehrheitlich zu Axel Springer gehörenden Preisvergleich. Zahlen gleichen Berichtsjahrs für beide Portale haben wir nicht gefunden, deshalb stellen wir keine nebeneinander.
Die Stiftung Warentest berichtete im September 2021 über ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (2-03 O 347/19) auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands: Check24 informierte im Haftpflichtvergleich nicht ausreichend, dass nur Anbieter erschienen, die Provision zahlten. Das waren 38 von 89 Versicherern, es fehlten die Allianz, HUK-Coburg, Cosmosdirekt, Continentale und Ergo Direkt.
Die Provision entschied dort also, wer überhaupt im Vergleich stand. Das Portal gestaltete die Seite danach um.
Heute beziffert Check24 die Marktabdeckung bei Kfz auf mehr als 90 Prozent, bei Risikoleben auf mehr als 60 und bei Motorrad auf mehr als 30 Prozent. Das Bundeskartellamt hatte 2019 branchenweit festgestellt, dass viele Portale grundsätzlich nur Anbieter zeigen, die Provisionen zahlen.
Den Girokonto-Vergleich gab das Portal ganz auf: Das Landgericht München I erklärte ihn 2021 wegen zu geringer Abdeckung für unzulässig, Check24 hatte die Seite nach der Klage eingestellt.
Kundenkonto, Punkteprogramm Smily und App bündeln Verträge über Sparten hinweg und binden so die Nutzer.
Für Anbieter wirkt dieselbe Mechanik härter. Check24 beziffert seine Abdeckung im Strom- und Gasvergleich auf rund 95 Prozent der online verfügbaren Tarife, abschließen lässt sich direkt über das Portal aber nur bei Versorgern mit Vertriebsvertrag, also gegen Provision. Der Beschluss hält ausdrücklich fest, dass nur ein Teil der Versorger einen solchen Vertrag hat. Octopus-Chef Bastian Gierull sprach gegenüber der ZfK von einem „digitalen Oligopol“ und hält Check24 faktisch für einen Monopolisten. Check24 bestreitet im Kartellverfahren jede marktbeherrschende Stellung: Der relevante Markt sei der gesamte Vertrieb an Haushalte, und viele Nutzer informierten sich nur.
Das Bundeskartellamt musste diesen Streit nicht entscheiden. Seit Juli 2025 prüfte es Bestpreisklauseln, nach denen Versorger Produkte über keinen anderen Kanal günstiger anbieten durften, belegt seit mindestens 2012. Check24 wehrte sich zunächst gegen den Auskunftsbeschluss, das Oberlandesgericht Düsseldorf wies den Eilantrag im Oktober 2025 ab. Im Dezember bot das Portal Zusagen an, das Amt erklärte sie am 18. Februar 2026 für bindend und stellte das Verfahren aus verfahrensökonomischen Gründen ein.
Einen Verstoß hat das Amt damit nicht festgestellt, darauf legt Check24 Wert.
Die Klauseln müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 aus den Verträgen verschwinden, schlechtere Platzierung als Strafe ist untersagt. Zur Vermittlung jedes Versorgers verpflichtet der Beschluss das Portal nicht.
Wer ist bei Check24 eigentlich das Produkt?

Check24 verkauft den abschlussbereiten Kunden: Anbieter bezahlen dafür, dass ein Mensch mit fertig ausgefülltem Antrag bei ihnen ankommt. Der Nutzer zahlt keine Gebühr, er liefert aber Daten, Aufmerksamkeit und am Ende den Vertrag, an dem die Provision hängt.
Das ist kein Vorwurf.
Der Tausch hat einen echten Gegenwert. Das Portal erspart langes Suchen in einem Markt mit bis zu 12.700 Stromtarifen von mehr als 1.000 Anbietern. Check24 selbst spricht im Kartellverfahren von einem Dschungel, in dem es Transparenz schaffe, und Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt hält Vergleichsportale grundsätzlich für nützlich, weil sie den Wechsel erleichtern. Die Verbraucherzentrale NRW sieht das ebenso.
Die Schieflage liegt woanders: Der Vergleich sieht aus wie eine Prüfstelle, dahinter arbeitet ein Makler. Das Oberlandesgericht München entschied 2017 im Verfahren 29 U 3139/16, Check24 müsse Interessenten von Anfang an sagen, dass das Portal als Versicherungsmakler arbeitet und bei Abschluss Provision erhält. Auch Bedarfsfragen und Beratung müsse es verbessern, etwa bei Leasingautos und mitversicherten Studenten.
Check24 verzichtete laut Stiftung Warentest auf Berufung und zeigte den Link zur Erstinformation danach besser sichtbar. Sein Geschäftsmodell sah das Portal „zusätzlich bestätigt“.
Wie viel dieser Zugang wert ist, zeigte die EM-Aktion: Rund 5 Millionen Menschen registrierten sich laut OMR für das Gratis-Trikot in der App, der typische Nutzer ist sonst über 30. Verbraucherschützer wandten ein, die Kunden bezahlten das Trikot mit ihren Daten. Blase selbst sprach von einem langfristigen Einsatz für die Marke.
Die Anbieter sind zahlende Kunden und Rohstoff des Vergleichs zugleich. Laut ZfK befürchtet ein Versorger, dass vermittelte Kunden unwirtschaftlich werden, weil sie nicht lange bleiben und keine eigene Kundenbeziehung entsteht. Ein Vertriebsexperte sagte der Zeitung, er habe die Portale nie als echte Partner im Vertrieb erlebt.
Die Reisebüros zahlen nichts an Check24, stehen aber mit demselben Veranstalterangebot im Wettbewerb. Anwalt Roosbeh Karimi hält den Hinweis „Nur bei Check24 verfügbar“ für irreführend und sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Das Gericht hat noch nicht entschieden, und eine Stellungnahme von Check24 steht in den frei zugänglichen Berichten nicht.
Der Vorwurf ist alt. Schon 2019 bemängelte das Bundeskartellamt, dass Exklusivangaben und Knappheitshinweise auf Portalen teils irreführend seien, besonders bei Reisen.
Gratis heißt hier: Sie bezahlen nicht an der Kasse des Portals. Der Tausch geht in Ordnung, sobald Nutzer wissen, dass ihnen ein Vermittler gegenübersitzt und keine Prüfstelle.
Was kostet das Angebot wirklich, und wer trägt die Kosten?

Für den Vergleich zahlen Sie nichts, die Kosten des Vertriebs stecken im Tarif, den der Anbieter kalkuliert. Das gilt für jeden Vertriebsweg: Auch die Filiale, der Außendienst und die Google-Anzeige des Direktversicherers wollen bezahlt sein. Die Frage lautet also, ob der Kanal Portal teurer oder billiger ist als die Alternative.
Von außen kann das niemand beantworten, weil die Provisionshöhe nicht öffentlich ist. Die Tabelle zeigt, was je Vertrag anfällt und was davon öffentlich ist.
| Posten | Wer zahlt | Höhe | Öffentlich? |
|---|---|---|---|
| Vergleich und Antrag | Niemand direkt | 0 € | Ja |
| Provision Strom und Gas je Vertrag | Versorger an Check24 | Im Beschluss geschwärzt | Nein |
| Auszahlung an Partner je Strom- oder Gasantrag | Check24 an Website-Betreiber | 20 € | Ja |
| Auszahlung an Partner je DSL-Abschluss | Check24 an Website-Betreiber | 30 bis 72,50 € | Ja |
| Auszahlung an Partner bei Pauschalreise und Mietwagen | Check24 an Website-Betreiber | 7 % des Buchungswerts | Ja |
| Cashback, Gutscheine, Punkte | Portal und Anbieter, Aufteilung offen | Je Aktion | Teilweise |
| Werbung und Kundenservice | Check24 | Nicht ausgewiesen | Nein |
Eine Bestpreisklausel bindet den Versorger: Er darf seinen Tarif anderswo nicht billiger anbieten. Der günstigere Direktpreis entsteht dann womöglich gar nicht erst, und Andreas Mundt argumentiert, solche Klauseln schwächten den Wettbewerbsdruck. Check24 hält dagegen, es senke die Suchkosten und helfe beim Sparen, und bestreitet den Verstoß.
Das Portal nennt auf seiner Unternehmensseite 31 Milliarden Euro gesparte Kosten in zehn Jahren, Stand Dezember 2022. Wir haben die Summe nicht unabhängig geprüft.
Das Landgericht Köln untersagte 2020 die Preisgarantie „Nirgendwo Günstiger Garantie“, weil Check24 laut Urteil nur in etwa 80 Prozent der Fälle die günstigsten Tarife bieten könne. Das Portal sprach damals von keinen praktischen Auswirkungen und warf der klagenden HUK-Coburg vor, einen Vertriebsweg ausbremsen zu wollen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klagt seit August 2026 vor dem Oberlandesgericht Bamberg gegen die Mietwagen-Tochter, weil Angebote trotz gesetztem Filter „Kaution per Debitkarte möglich“ auftauchten, deren Vermieter keine Debitkarte nehmen. Am Schalter kann so eine Folgekosten-Falle den Urlaub verteuern.
Laut Verbraucherzentrale hat Check24 den Filter entfernt, eine Unterlassungserklärung aber nicht abgegeben.
Für Anbieter steckt eine weitere Rechnung in den Vertragsdetails: Energieversorger können laut ZfK über den „Energie E-Mail-Messenger-Service“ oder „Premium24 Service“ in eine Lage geraten, in der die Kommunikation mit dem eigenen Kunden über Check24 läuft und kein anderer direkter Kontaktweg bleibt. Dieser Preis steht auf keiner Rechnung: Der direkte Draht zum eigenen Kunden geht verloren.
Wer profitiert und wer zahlt drauf?

Nach unserer Einschätzung profitieren vor allem die Gründer und preisbewusste Wechsler, unter Druck stehen kleine Vermittler, Reisebüros und Anbieter, die auf das Portal angewiesen sind. Wie viel Gewinn bei den Eigentümern ankommt, ist nicht bekannt. fvw hält fest, dass die Öffentlichkeit den Gewinn von Check24 nicht kennt, weil die Zahlen fehlen.
| Gruppe | Was sie gewinnt | Was sie zahlt oder verliert |
|---|---|---|
| Gründer Blase und Juls | Mehrheit an Portal und C24 Bank | Ordnungsgelder im Konzern, Risiko aus der Bank |
| Wechselwillige Verbraucher | Schneller Überblick, Cashback, Service | Daten, Lenkung durch Voreinstellungen |
| Bequeme Bestandskunden | Kein Aufwand beim Wechsel | Keine Neukundenpreise und kein Cashback |
| Neue Energieanbieter | Reichweite ohne eigenes Filialnetz | Provision, Abhängigkeit vom Ranking |
| Reisebüros | Beratung als eigenes Angebot | Wettbewerb gegen Cashback und Exklusiv-Hinweise |
| Kleinere Portale | Ende der Bestpreisklauseln bis 2026 | Geringe Reichweite: ohne Check24 und Verivox zusammen 16 % bei Strom |
| Website-Betreiber im Partnerprogramm | 20 € je Stromantrag | Abhängigkeit von einem Auftraggeber |
Laut Verivox-Index waren neu abgeschlossene Kfz-Policen im Herbst 2026 im Mittel 2 Prozent teurer als ein Jahr zuvor, im günstigen Segment sogar knapp 2 Prozent billiger. Diese Preise gelten nur für Neuverträge.
Unsere Einschätzung: Portale belohnen die Beweglichen, auch wenn niemand gemessen hat, wie viel davon die Bestandskunden mitbezahlen.
Check24 nennt Kreditangebote von mehr als 300 Banken und Vermittlern, startete 2020 aber mit C24 ein eigenes Institut, was laut Finance Forward in der Branche auf Proteste stieß. Dass die Gründer die Bank inzwischen persönlich halten, nimmt dem Streit etwas Schärfe, ändert aber wenig daran, dass das Partnerprogramm C24-Konten weiter vergütet.
Für die Touristik beschreibt der VUSR einen zunehmend ruinösen Wettbewerb, der kleinere Anbieter belaste. Das ist die Sicht eines Interessenverbands, und sie erklärt zugleich, warum seine Mitglieder klagen. Ein ähnliches Muster kennt man von Airbnb: Wer keine Zimmer besitzt, kann schneller wachsen als jeder, der welche besitzt.
Am Anfang des Kartellverfahrens standen zwei Beschwerden: eine anonym über das Hinweisportal, die andere mit der Bitte um Schutz der Identität „zur Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen“.
Dieser Satz beschreibt die Abhängigkeit genauer als jede Marktanteilsstatistik.
Für München und die übrigen Standorte können wir keine belastbaren Zahlen zu Beschäftigung oder Steuern nennen, weil uns kein Abschluss der Gruppe vorliegt. Ein Unternehmen dieser Größe hat ein Recht auf Geschäftsgeheimnisse. Die Offenlegungspflicht gilt aber grundsätzlich für jede Kapitalgesellschaft, auch für eine, die mit Transparenz wirbt.
Check24 macht 6 Millionen Tarife vergleichbar und bekam rund 4 Millionen Euro Ordnungsgelder für fehlende eigene Abschlüsse.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Wie politisch ist Check24?

Check24 betreibt wenig sichtbare Lobbyarbeit und führt seine Auseinandersetzungen vor allem vor Gericht. Im Lobbyregister des Bundestags meldet die Tochter CHECK24 Communications Consultancy für das Geschäftsjahr 2025/26 Ausgaben von 30.001 bis 40.000 Euro und ein Viertel einer Vollzeitstelle.
Der Eintrag nennt zehn Interessenbereiche, darunter Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz, kein konkretes Regelungsvorhaben und die Mitgliedschaft im Bitkom. Für ein Unternehmen mit diesem Gewicht ist die Summe klein. Ob Verbände oder andere Gesellschaften weitere Interessenvertretung leisten, geht aus dem Eintrag nicht hervor.
Im Register liegt auch der Jahresabschluss dieser kleinen Berliner Tochter zum 31. März 2026 aus, Bilanzsumme 753.640,24 Euro. Es ist die aktuellste Bilanz aus der Check24-Gruppe, die wir finden konnten.
Etablierte Vermittler und Versicherer greifen das Modell an, Verbraucherzentralen die Informationspflichten und Behörden die Marktstruktur. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute und die HUK-Coburg zählten zu den häufigsten Klägern.
- 2017OLG München, 29 U 3139/16: Pflicht zur Erstinformation als Makler, bessere Beratung.
- 2020LG Köln, 84 O 76/19: „Nirgendwo Günstiger Garantie“ untersagt, Notensystem in der damaligen Form unzulässig.
- 2020LG München I: „Jubiläumsdeals“ bei Versicherungen untersagt, rechtskräftig.
- 09/2021Stiftung Warentest berichtet zu LG Frankfurt, 2-03 O 347/19: Hinweispflicht, weil nur Provisionszahler im Haftpflichtvergleich standen.
- 2021LG München I, 33 O 15655/20: Girokonto-Vergleich mit zu geringer Abdeckung unzulässig.
- 05/2025EuGH, C-697/23: Tarifnoten wohl keine vergleichende Werbung, LG München I entscheidet.
- 02/2026Bundeskartellamt, B8-40/25: Zusagen zu Bestpreisklauseln bindend, kein Verstoß festgestellt.
- 04/2026LG Frankfurt, 3-12 O 62/25: Klage wegen Beratungsverzicht abgewiesen, Berufung läuft.
- 08/2026OLG Bamberg, 3 UKl 22/26 e: Klage zu Mietwagen-Kaution und Debitkarte eingereicht.
- 11/2026LG München I: Verhandlung zum Hinweis „Nur bei Check24 verfügbar“ angekündigt.
Der Europäische Gerichtshof entschied am 8. Mai 2025 im Verfahren C-697/23, ein Portal ohne eigene Versicherungen sei wohl kein Mitbewerber eines Versicherers. Die Tarifnoten von 1,0 bis 4,0 wären dann keine vergleichende Werbung. Das letzte Wort hat das Landgericht München I, dessen Entscheidung wir nicht gefunden haben.
Auch die jüngste Klage gegen die Versicherungstochter ging vorerst für Check24 aus. Das Landgericht Frankfurt wies am 17. April 2026 die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ab, die den pauschalen Beratungsverzicht im Online-Abschluss für unzulässig hält. Die Berufung läuft unter 6 U 68/26 beim Oberlandesgericht Frankfurt.
Seit Juli 2026 klagt der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Energie-Tochter vor dem Landgericht München I, Aktenzeichen 37 O 7440/26, wegen fehlender Angaben über Verflechtungen mit Drittunternehmen und wegen des Impressums.
Das Gericht hat noch nicht entschieden.
Die politische Debatte läuft eher über die Regeln für alle Portale. Andreas Mundt forderte schon 2019 eigene Eingriffsbefugnisse im Verbraucherschutz, weil sein Amt nach der Sektoruntersuchung Transparenzverstöße benennen, aber nicht abstellen konnte. Im Energiemarkt lehnt Octopus-Chef Gierull eine neutrale Plattform der Bundesnetzagentur als Gegenmodell ausdrücklich ab, obwohl er Check24 scharf kritisiert. Einen staatlichen Vergleich will also nicht einmal dieser Kritiker.
Gegenüber der Politik tritt Check24 als Fürsprecher der Verbraucher auf. Im Lobbyregister schreibt das Unternehmen, Verbraucherrechte zu stärken sei Teil seiner Gründungsidee. Das stimmt insofern, als Nutzer Preise leichter vergleichen können.
Unsere Einschätzung: Ein Makler mit Provisionsinteresse bleibt trotzdem Partei, und ein Verband, der ihm auf die Finger schaut, gehört dazu. Der Reisebüroverband VUSR fordert, alle relevanten Marktteilnehmer sollten die gesetzlich vorgesehenen Zahlen offenlegen. Das Kartellamt beendete sein Verfahren gegen eine Gebühr von 15.000 Euro und ohne Bußgeld, das Bundesamt für Justiz setzte wegen fehlender Abschlüsse laut den Berichten vom Februar ein Vielfaches davon fest. Aus unserer Sicht kostet die fehlende Offenlegung damit mehr als der Streit um die Klauseln.
Zu Steuern und Holdingstruktur können wir nichts Belastbares sagen, und eine Drohung mit dem Marktrückzug haben wir nicht gefunden.
Was könnte Check24 zu Fall bringen?

Ein einzelnes Urteil wird Check24 kaum stürzen; gefährlich wären weniger Wechselbereitschaft, Antworten direkt in Suchmaschinen und eine Regel, die Provisionen offenlegt. Nach bisherigen Niederlagen baute das Portal seine Seiten um, das Modell blieb.
Moltiply berichtete für das zweite Quartal 2026, die Wechselbereitschaft bei Energie und Telekommunikation sei in Italien und Deutschland schwächer geworden, nur Versicherungen wuchsen spürbar. Ein Portal verdient am Wechsel. Wenn der Strompreis ruhig bleibt und der Kunde beim alten Tarif, sinkt die Zahl der Provisionen.
Das Landgericht Berlin II sprach Idealo im November 2025 rund 465 Millionen Euro Schadensersatz zu, weil Google den eigenen Preisvergleich bevorzugt habe, und Producto gut 107 Millionen. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Eine vergleichbare Klage von Check24 haben wir nicht gefunden. Auch Check24 braucht die Sichtbarkeit in dieser Suchmaschine. Hinzu kommt seit Anfang 2026 eine ChatGPT-Funktion, die laut Börsen-Zeitung auf Basis der Kundenangaben eine Versicherungsprämie nennt und sich damit einem Vergleichsportal annähert.
Die Analysten von Berenberg sehen OpenAI dort eher in der Zusammenarbeit mit Vergleichsportalen und Maklern. In einer Umfrage von YouGov vom Oktober 2025 würden 47 Prozent für einen Versicherungsvergleich am ehesten Portale wie Check24 oder Verivox nutzen, 6 Prozent KI-Chatsysteme. Wir sehen deshalb vorerst keinen Absturz, sondern einen langsamen Wettbewerb um den ersten Kontakt; das ist unsere Einschätzung.
Der Streit um die Tarifnoten ist offen. Sollte das Landgericht München I doch ein Wettbewerbsverhältnis zur HUK-Coburg sehen, müsste das Portal seine Noten an den Regeln für vergleichende Werbung messen lassen. Die HUK-Coburg hält sie für intransparent, und das Landgericht Köln erklärte das Notensystem im April 2020 in der damaligen Form für unzulässig, weil es auf subjektiven, für Verbraucher nicht erkennbaren Kriterien beruhe. Für ein Portal, dessen Empfehlungen an einer Note hängen, wöge das aus unserer Sicht schwerer als ein Ordnungsgeld.
Die Bestpreisklauseln fallen bis Jahresende im Energiebereich. Die Zusagen gelten nur dort, das Verfahren betraf allein Energie. Sollten Versorger massenhaft direkt günstiger werden, verliert das Portal sein stärkstes Argument.
Seit Rötteles Abgang 2021 stehen die Gründer wieder selbst in der Führung. Eine Nachfolgeregelung haben wir nicht gefunden, und ein zweites Datenleck nach dem Muster von 2024 träfe einen Kreditvergleich, der von Einkommensangaben lebt.
Plattformen verlieren an Reiz, sobald Anbieter ihre besten Preise woanders zeigen dürfen.
Im Energiegeschäft erlauben das die Zusagen jetzt. Im Reisegeschäft zeigt der Streit mit TUI die Bruchstelle: Laut Reise vor9 will der Veranstalter die bisherigen Cashback-Konditionen nicht fortführen, Check24 widerspricht, und die Zusammenarbeit bei Veranstalterreisen und bei individuell zusammengestellten Paketreisen soll weiterlaufen.
Wir halten drei Szenarien für die nächsten fünf Jahre für realistisch, belegbar ist keines. Im ersten bleibt Check24 mit breiterem Service der Marktplatz für Wechsler. Im zweiten holen sich Anbieter und KI-Dienste einen Teil der Kunden zurück, und die Provisionen sinken. Im dritten zwingt eine Transparenzregel oder ein Großschaden das Portal, offenzulegen, was heute niemand einsehen kann.
Was bedeutet Check24 für deutsche Unternehmer und Verbraucher?

Für Verbraucher bleibt Check24 ein brauchbares Werkzeug, solange sie darin einen Makler sehen, und für Anbieter ein Kanal, den sie selten umgehen können. Das Münchner Verfahren um den Hinweis „Nur bei Check24 verfügbar“ ist dafür ein kleines Lehrstück: Der Nutzer soll sehen, was exklusiv ist und was nur so klingt.
Wenn das Gericht der Antragstellerin recht gibt, müsste Check24 den Hinweis zumindest vorläufig ändern, im Fall des zweiten Reisebüros hat es die Kennzeichnung bereits entfernt. Am Geschäft würde eine Niederlage wenig ändern. Sie würde aber eine Frage zuspitzen, die das Kartellamt schon 2019 gestellt hat: Wie viel von dem, was ein Portal als knapp oder einmalig bewirbt, hält einer Nachprüfung stand?
Die übliche Kündigungsfrist für Kfz-Verträge zum Jahresende ist der 30. November.
Verivox meldet zum Start der Saison bei Neuverträgen nur noch rund 2 Prozent Plus gegenüber dem Vorjahr, nachdem Policen seit 2022 im Schnitt um mehr als 50 Prozent teurer wurden. Das ist die Zahl eines Wettbewerbers.
Praktisch heißt das für Sie als Verbraucher: Vergleichen Sie gerne über ein Portal, sortieren Sie aber nach Preis statt nach Beliebtheit, prüfen Sie die Abdeckung der jeweiligen Sparte und holen Sie zusätzlich das Angebot eines Direktversicherers ein, der nicht gelistet ist.
Cashback gehört in die Rechnung des ersten Jahres, nicht in die der folgenden.
Energieversorger gewinnen Preisfreiheit. Spätestens ab dem 31. Dezember stehen keine Bestpreisklauseln mehr in den Verträgen, schon seit dem Beschluss darf Check24 keine Rechte daraus herleiten. Prüfen Sie als Anbieter, ob sich ein günstigerer Direkttarif neben dem Portalgeschäft rechnet, denn das Portal darf ihn nicht mehr mit schlechterer Platzierung beantworten.
Website-Betreiber können über das Partnerprogramm mitverdienen, sollten aber bedenken, dass Vergütung und Bedingungen allein beim Portal liegen.
Agenturen und Reisebüros, die mit Check24 konkurrieren, gewinnen selten über den Preis. Ihr Vorsprung liegt dort, wo das Formular endet: bei der Beratung für den schwierigen Einzelfall. Dass die Baufinanzierung im Herbst an Interhyp ging, verstehen wir als Hinweis in dieselbe Richtung; eine Begründung von Check24 kennen wir nicht. Für einen kleinen Makler oder ein Reisebüro bleibt das die verlässlichste Antwort auf ein Portal mit 6 Millionen Tarifen.
Unsere Einordnung: Die Kritik an Check24 ist oft interessengeleitet, viele Kläger verteidigen eigene Provisionen. Das macht die offenen Fragen nicht kleiner.
Ein Unternehmen, das sein ganzes Geschäft auf Vergleichbarkeit gründet, sollte seine eigenen Zahlen vergleichbar machen.
Für die kommenden zwölf Monate sehen wir drei Wege. Optimistisch: Der Wegfall der Klauseln senkt die Tarife, und das Portal gewinnt trotzdem, weil es weiter die meisten Wechsler bündelt. Realistisch: Gerichte nehmen einzelne Hinweise und Filter auseinander, Check24 baut um, und am Modell ändert sich wenig. Pessimistisch: Schwache Wechselzahlen und ein teurer Streit um Cashback mit großen Veranstaltern drücken auf die Marge, ohne dass Außenstehende es an einer Bilanz ablesen könnten.
Sortierung umstellen, Marktabdeckung prüfen, einen Direktversicherer danebenlegen: Dieser kleine Mehraufwand entscheidet mit darüber, ob das Portal für Sie arbeitet oder vor allem für seine Provision.
Glossar: 12 Fachbegriffe von der Bestpreisklausel bis zur Vorratsgesellschaft

Bestpreisklausel
Eine Bestpreisklausel, juristisch Paritätsverpflichtung, verbietet einem Anbieter, anderswo günstiger zu sein als auf einer Plattform. Check24 nutzte sie bei Energieversorgern belegt seit mindestens 2012 und verzichtet nach dem Beschluss des Bundeskartellamts darauf. Aus den Verträgen müssen sie bis Ende 2026 verschwinden.
Cashback
Beim Cashback erhält ein Kunde nach dem Abschluss einen Teil des Preises zurück, oft als Guthaben oder Gutschein. Für Portale ist es ein Mittel, Kunden zur Buchung über den eigenen Kanal zu bewegen. Wie sich die Kosten zwischen Portal und Anbieter aufteilen, bleibt meist unbekannt.
Dimming
Mit Dimming bezeichnet das Bundeskartellamt die schlechtere Platzierung oder Sichtbarkeit eines Tarifs, weil der Anbieter anderswo günstiger ist. Die Praxis ersetzt die offene Klausel durch eine stille Strafe im Ranking. Check24 hat sich verpflichtet, im Energievergleich darauf zu verzichten, unabhängig davon, ob es sie zuvor eingesetzt hat.
Einstweilige Verfügung
Die einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Gerichtsentscheidung im Eilverfahren. Sie soll im Wettbewerbsrecht ein beanstandetes Verhalten stoppen, bevor ein langes Hauptverfahren endet. Im Münchner Streit um den Hinweis „Nur bei Check24 verfügbar“ hat die Klägerin genau diesen Schritt beantragt, entschieden ist er noch nicht.
Erstinformation
Die Erstinformation ist die Pflichtauskunft eines Versicherungsvermittlers beim ersten Kontakt: wer er ist, in welcher Rolle er auftritt und wie er registriert ist. Das Oberlandesgericht München verlangte 2017 von Check24, sie Interessenten in Textform zu geben. Online gilt damit dasselbe wie beim Makler vor Ort.
Konzernabschluss
Ein Konzernabschluss fasst Mutter und Töchter so zusammen, als wären sie ein einziges Unternehmen, Umsätze untereinander fallen dabei heraus. Kapitalgesellschaften müssen solche Abschlüsse grundsätzlich veröffentlichen. Erst er zeigt bei einer Gruppe mit vielen Töchtern, was am Ende wirklich verdient wird, Einzelabschlüsse reichen dafür selten aus.
Marktabdeckung
Die Marktabdeckung gibt an, welchen Anteil der Anbieter oder Tarife einer Branche ein Vergleich zeigt. Gerichte haben Portalen auferlegt, eine eingeschränkte Auswahl deutlich zu benennen. Die Kennzahl sagt nichts über die Qualität der angezeigten Tarife, und die Berechnungsgrundlage legt meist der Betreiber des Vergleichs selbst fest.
Netzwerkeffekt
Ein Netzwerkeffekt liegt vor, wenn ein Angebot für jeden Nutzer wertvoller wird, sobald andere es ebenfalls nutzen. Auf Portalen wirkt er zweiseitig: Mehr Kunden locken mehr Anbieter an, mehr Anbieter verbessern den Vergleich für Kunden. Das erschwert Nachzüglern den Einstieg, auch mit viel Werbegeld.
Ordnungsgeld
Ein Ordnungsgeld setzt eine Behörde fest, um eine gesetzliche Pflicht durchzusetzen, etwa die Offenlegung von Abschlüssen beim Bundesamt für Justiz. Es ist keine Strafe im strafrechtlichen Sinn und kann wiederholt festgesetzt werden, bis die Pflicht erfüllt ist. Bei Check24 summierten sich die Beträge laut Reise vor9 und fvw (Februar 2026) auf rund 4 Millionen Euro.
Position 0
Die Position 0 steht über dem eigentlichen Ranking eines Vergleichs und hebt einzelne, teils bezahlte Angebote hervor. Das Bundeskartellamt fand sie 2019 vor allem bei Energie und Telekommunikation und bemängelte, dass nur einige Portale sie klar kennzeichneten. Verivox verweist heute auf seine Kennzeichnung als Anzeige.
Sektoruntersuchung
Eine Sektoruntersuchung prüft ein Kartellamt ohne konkreten Verdachtsfall gegen ein einzelnes Unternehmen, um eine ganze Branche zu verstehen. Zu Vergleichsportalen befragte das Bundeskartellamt zunächst rund 150 und dann 36 Anbieter aus fünf Branchen. Der Abschlussbericht erschien im April 2019 und bleibt die wichtigste öffentliche Bestandsaufnahme.
Vorratsgesellschaft
Eine Vorratsgesellschaft ist eine gegründete Firma ohne laufendes Geschäft, die bei Bedarf sofort genutzt werden kann. Unternehmen sparen so die Zeit für die Gründung, wenn sie neue Sparten starten wollen. Bei Check24 zählten Recherchen von Capital und Finance Forward solche Gesellschaften 2020 zu den rund 70 Töchtern.
FAQ: Wer bezahlt Check24, wenn der Vergleich nichts kostet?

Ist Check24 wirklich kostenlos?
Für Verbraucher kostet der Vergleich bei Check24 nichts. Das Portal erhält in der Regel eine Provision vom Anbieter, wenn ein Vertrag zustande kommt. Eine Gebühr erscheint nicht auf Ihrer Rechnung, die Vertriebskosten fließen aber wie bei jedem Vertriebsweg in die Kalkulation des Anbieters ein.
Wem gehört Check24?
Check24 gehört mehrheitlich den Gründern Henrich Blase und Eckhard Juls. Das Branchenprofil The Playbook nennt rund 38 und 44 Prozent. Das Unternehmen veröffentlicht die Anteile nicht. Eine Börsennotierung besteht nicht. Mutter der Gruppe ist die Check24 GmbH mit Sitz in München.
Wie viel Umsatz macht Check24?
Einen aktuellen, belegten Konzernumsatz haben wir nicht gefunden. Statista nennt 500 Millionen Euro für das Geschäftsjahr 2015/16. Laut Bundesamt für Justiz, berichtet im Februar 2026 von fvw und Reise vor9, gab es rund 4 Millionen Euro Ordnungsgelder wegen nicht offengelegter Abschlüsse. Auch der öffentliche Kartellamtsbeschluss schwärzt den Umsatz.
Beeinflussen Provisionen das Ranking bei Check24?
Check24 sagt, Provisionen beeinflussten das Ranking nicht, ein gegenteiliger Beleg liegt uns nicht vor. Das Bundeskartellamt fand 2019 einen direkten Einfluss der Provisionshöhe nur bei Hotels. Laut ZfK wirken im Energievergleich aber Zusatzdienste für Versorger wie der Premium24 Service auf die Tarifnote und damit auf die Reihenfolge. Check24 äußerte sich dazu nicht.
Ist Check24 ein Versicherungsmakler?
Ja, bei Versicherungen arbeitet Check24 als Makler mit Zulassung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung. Das Oberlandesgericht München verlangte 2017, dass das Portal darauf und auf die Provision von Anfang an hinweist. Es schuldet damit auch Beratung, die Kunden allerdings online abwählen können; darüber streitet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in der Berufung.
Gehört die C24 Bank zu Check24?
Nur noch zu einem kleinen Teil. Nach einem Bericht von Gründerszene vom September 2025 halten die Gründer Blase und Juls zusammen rund 75 Prozent, Check24 selbst 9,9 Prozent. Die BaFin setzte im November 2025 einen Sonderbeauftragten bei der Bank ein. Die Bank bleibt eigenständig beaufsichtigt.
Quellen
48 Quellen anzeigenQuellen ausblendenabgerufen am 07.11.2026
- fvw|TravelTalkStreit um Exklusiv-Werbung: Zwei Reisebüros ziehen gegen Check24 vor Gericht
- Reise vor9Reisebüros verklagen Check24 wegen Exklusiv-Werbeaussagen
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- Reise vor9Disput zwischen TUI und Check24 über Cashback-Konditionen
- BundeskartellamtBeschluss B8-40/25 vom 18.02.2026, Check24 GmbH
- BundeskartellamtCheck24 verpflichtet sich zur Aufgabe von Preisparitätsklauseln gegenüber Energieversorgern
- BundeskartellamtSektoruntersuchung Vergleichsportale, Mitteilung vom 11.04.2019
- Reise vor9Neue Aufregung um Check 24
- fvw|TravelTalkOffenlegung unterlassen (Update): Check24 musste Millionen an Ordnungsgeldern zahlen
- StatistaUmsatz von Check24 in den Geschäftsjahren 2012/13 bis 2015/16
- Finance ForwardRecherche zu Check24 und Christoph Röttele
- StartbaseChristoph Röttele hört überraschend als CEO bei Check24 auf
- The PlaybookProfil Eckhard Juls
- UnternehmereditionWir beobachten sehr genau, was Google macht, Interview mit Henrich Blase
- Check24Über uns
- Check24Provisionen im Partnerprogramm
- Check24Datenschutzhinweise Baufinanzierung
- Zeitung für kommunale WirtschaftMacht der Portale: Check24, Verivox und der Preisvergleich bei Energie
- Deutscher BundestagLobbyregister, Eintrag R001776, CHECK24 Communications Consultancy GmbH (Stand 17.09.2026)
- Gründerszene über Yahoo FinanzenCheck24-Gründer übernehmen die Macht bei C24 Bank
- BaFinGeldwäscheprävention: BaFin setzt Geldbuße gegen C24 Bank GmbH fest
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- WirtschaftswocheC24 Bank: Die Digitalbank wächst, und die Probleme wachsen mit
- HandelsblattWas bedeutet das Check24-Aus bei der Baufinanzierung für Kunden?
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- t-onlineWM 2026: Check24 verschenkt wieder Deutschland-Trikots
- HaufeAuch Online-Beratung muss Beratungs- und Dokumentationsstandards erfüllen, OLG München 29 U 3139/16
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- Cash.OnlineUrteil gegen Check24 rechtskräftig
- Stiftung WarentestVergleichsportale: Check24 und Verivox müssen Marktauswahl deutlicher machen
- Verbraucherzentrale BundesverbandGirokonto-Vergleich von Check24 war mangelhaft, LG München I 33 O 15655/20
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- Verbraucherzentrale Baden-WürttembergKlage gegen Check24, OLG Frankfurt 6 U 68/26 (Stand 17.04.2026)
- VerbraucherzentraleKlage gegen Check24 Vergleichsportal Energie GmbH, LG München I 37 O 7440/26 (Stand 08.10.2026)
- Verbraucherzentrale NiedersachsenKlage gegen Check 24, OLG Bamberg 3 UKl 22/26 e (Stand 18.08.2026)
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