Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November, die Novelle des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) beschlossen, laut electrive mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD.[1] Das Gesetz soll künftig bis 2035 gelten und verlangt von Plug-in-Hybriden 80 statt bisher 40 Kilometer elektrische Reichweite, damit sie Privilegien wie das E-Kennzeichen erhalten.
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Ohne Novelle wäre das EmoG zum Jahresende ausgelaufen. Die AfD stimmte dagegen, Grüne und Linke enthielten sich.[1] Als Nächstes muss der Bundesrat zustimmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das EmoG soll bis 2035 gelten und umfasst neu Busse, Lkw und Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e.
- Plug-in-Hybride brauchen höchstens 50 g CO₂ je Kilometer oder mindestens 80 km elektrische Reichweite, bisher genügten 40 km.
- Elektrofahrzeuge parken an öffentlichen Ladepunkten dauerhaft ohne E-Kennzeichen, solange sie laden.
Was ändert sich für Plug-in-Hybride?

Bisher genügten 40 Kilometer rein elektrische Reichweite für das E-Kennzeichen,[2] künftig müssen es 80 sein. Alternativ darf der Wagen höchstens 50 g CO₂ je Kilometer ausstoßen. Das EmoG übernimmt damit die Schwellen der Dienstwagenbesteuerung, die seit 2025 gelten. Bereits zugelassene Plug-in-Hybride behalten ihr E-Kennzeichen, das hat der Verkehrsausschuss ergänzt.[1]
Die Reichweite im Datenblatt sagt nichts darüber, wie oft Fahrer laden. Der amtliche CO₂-Wert eines Plug-in-Hybrids sinkt mit der elektrischen Reichweite, unabhängig von der Ladefrequenz. Die Umweltorganisation Transport & Environment fand bei 2024 zugelassenen Plug-in-Hybriden im Alltag etwa sechsmal so viel CO₂ wie im Prüfwert, wie unser Bericht zur Nutzfaktor-Debatte zeigt.
Zur Nutzung gibt es eine eigene Auflage: Eine mitbeschlossene Entschließung verlangt von der Bundesregierung bis Mitte 2030 einen Bericht über Anwendung und Wirkung des EmoG, auch zur realen Nutzung von Plug-in-Hybriden.[1] Auf EU-Ebene will die Bundesregierung die nächste Verschärfung der Rechenregel nach Berichten bis 2030 aufschieben. National steigt die Hürde also, in Brüssel bliebe die Regel länger unverändert.
Was gilt künftig für Busse, Lkw und Parkplätze?
Neu im Geltungsbereich sind Busse, Lkw und Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e. Bisher galt das Gesetz vor allem für Elektro-Pkw und Transporter. Kommunen können damit auch Elektrobusse und E-Lkw gezielt bevorzugen, hier sah die Bundesregierung den größten Anpassungsbedarf.[1]
Städte dürfen zudem auf Gebühren für das Anwohnerparken elektrischer Fahrzeuge verzichten. An öffentlichen Ladepunkten parken Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs dauerhaft ohne E-Kennzeichen, die Plätze bleiben Fahrzeugen vorbehalten, die tatsächlich laden.[1]
80 Kilometer im Datenblatt belegen nur die Bauart des Autos. Ob es elektrisch fährt, entscheidet der Fahrer an der Steckdose.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was bedeutet das für Flotten und Kommunen im DACH-Raum?
Flottenbetreiber sollten bei Plug-in-Hybriden die elektrische Reichweite im Datenblatt prüfen. Modelle unter 80 km, die zugleich mehr als 50 g CO₂ je Kilometer ausstoßen, bekommen nach Inkrafttreten kein E-Kennzeichen. Bestehende Zulassungen bleiben unberührt.
Ob der Rahmen etwas bewirkt, entscheiden die Stadträte. Rückenwind gibt es: Im Oktober waren laut Kraftfahrt-Bundesamt 37,0 Prozent der neuen Pkw rein elektrisch, und der Bund zahlt weiterhin die E-Auto-Förderung. Einen Termin für den Bundesrat nennt electrive nicht.
Quellen
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