Im Alltag haben die 2024 zugelassenen Plug-in-Hybride rund sechsmal so viel CO2 ausgestoßen wie offiziell angegeben, zeigt eine Auswertung der Brüsseler Umweltorganisation Transport & Environment (T&E). Die nächste Verschärfung der Rechenregel will Deutschland nach Berichten über die gemeinsame Position mit Frankreich bis 2030 aufschieben.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDer VW Tiguan fährt als Plug-in-Hybrid 119 statt 55 Kilometer elektrisch.[1] Volkswagen vergrößerte den Akku, nachdem die EU 2025 die Berechnung der CO2-Werte verschärft hatte, und hielt den offiziellen Wert so bei 36 Gramm je Kilometer, nach 32 Gramm vor der Korrektur. Die nächste Stufe dieser Korrektur will die Bundesregierung laut T&E aussetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Laut T&E stoßen Plug-in-Hybride real nur 14 Prozent weniger CO2 aus als Verbrenner und Hybride, nicht 83 Prozent wie im Prüfwert.
- Fahrer eines 2024 gekauften Plug-in-Hybrids zahlen im Schnitt 680 Euro im Jahr mehr für Sprit als nach Herstellerangabe.
- Nach dem deutsch-französischen Entwurf soll die bisherige Rechenregel bis Anfang 2030 gelten.
Wie entsteht der offizielle CO2-Wert eines Plug-in-Hybrids?

Der Nutzfaktor legt im Prüfverfahren fest, welchen Anteil seiner Kilometer ein Plug-in-Hybrid elektrisch zurücklegt.[1] Je größer die elektrische Reichweite, desto höher dieser Anteil und desto niedriger der amtliche CO2-Wert, unabhängig davon, wie oft der Besitzer lädt.
T&E hat dagegen Daten der Europäischen Umweltagentur aus dem Alltag ausgewertet. Bei den 2024 zugelassenen Plug-in-Hybriden lag der CO2-Ausstoß etwa sechsmal so hoch wie im Datenblatt.[1] Selbst im Batteriemodus lief der Verbrennungsmotor auf rund einem Drittel der Kilometer mit.
Was steht für die Hersteller auf dem Spiel?
Die erste Stufe der Korrektur 2025/26 hat laut der Analyse gewirkt: Die Hersteller bauten größere Akkus ein und glichen bei überarbeiteten Modellen drei Viertel des rechnerischen Anstiegs aus, bei fünf VW-Modellen 90 Prozent.[1] Die zweite Stufe soll laut T&E im November 2026 in Kraft treten. Bliebe der Nutzfaktor auf dem Stand von 2025/26, würden die realen Emissionen weiter um 56 Prozent unterschätzt.
Der Prüfwert zählt für die Flottengrenzwerte: Jeder Plug-in-Hybrid mit niedrigem Wert drückt den CO2-Schnitt eines Herstellers, der dann weniger reine E-Autos verkaufen muss. Seit Anfang Oktober war bekannt, dass Berlin und Paris das CO2-Ziel für 2035 aufweichen wollen. Am 16. Oktober haben sich beide Regierungen auf eine gemeinsame Linie zum Auto-Paket geeinigt, dem Gesetzespaket, mit dem die EU-Kommission die CO2-Flottengrenzwerte lockern will.[2] Nach Berichten über das Einigungspapier soll die bisherige Rechenregel für Plug-in-Hybride bis Anfang 2030 gelten, danach sollen reale Nutzungsdaten den Ausschlag geben.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hatte 2025 eine andere Lösung vorgeschlagen: Künftige Plug-in-Hybride sollen regelmäßig geladen werden müssen und sonst an Leistung verlieren.
Ein Plug-in-Hybrid spart nur CO2, wenn er geladen wird, und genau das misst der Prüfwert nicht.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was bedeutet das für Dienstwagen und Fuhrparks?
In Deutschland hängt der Steuervorteil am Datenblatt: Für Plug-in-Hybride, die zwischen 2025 und 2030 angeschafft werden, versteuern Dienstwagenfahrer nur den halben Listenpreis, sofern der Wagen höchstens 50 Gramm CO2 je Kilometer ausstößt oder mindestens 80 Kilometer elektrisch fährt.[3] Ob der Fahrer lädt, spielt für das Finanzamt keine Rolle. Bei reinen E-Autos bis 100.000 Euro Listenpreis zählt nur ein Viertel des Preises.
Fuhrparkleiter vergleichen deshalb die Abrechnungen ihrer Plug-in-Hybride: Wie viel Strom und wie viel Benzin bezieht jeder Wagen? Ein Tankkarten-Vergleich zeigt, welche Anbieter Tanken und Laden auf einer Rechnung zusammenführen. Für die Kostenrechnung zählen Alltagsverbrauch und aktuelle Ladetarife, nicht der Prüfwert.
Beschlossen ist noch nichts. Rat und EU-Parlament müssen dem Auto-Paket zustimmen, der Verkehrsausschuss des Parlaments hatte seine Abstimmung Anfang Oktober vertagt. Unabhängig davon bringt erst eine Ladepflicht in der eigenen Dienstwagenregelung den Verbrauch in die Nähe des Datenblatts.
Quellen
3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Transport & EnvironmentIrreführende Emissionswerte für Plug-in-Hybride: T&E warnt vor Gefahr, dass Verbraucher getäuscht werden, Pressemitteilung
- Transport & EnvironmentDie deutsch-französische Einigung zu den Flottengrenzwerten ist ein historischer Fehler, der die Klimaziele und die europäische Autoindustrie massiv schwächt, Pressemitteilung
- Bundesministerium der JustizEinkommensteuergesetz, § 6 Bewertung, Absatz 1 Nummer 4 (Stand 19. Oktober 2026)
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