Bidirektionales Laden bekommt in Deutschland ein festes Regelwerk: Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober die MiSpeL-Festlegung beschlossen. Gegenüber dem Entwurf vom August verzichtet die Behörde in mehr Fällen auf den zweiten Stromzähler und verkleinert die Zone, in der zurückgespeister Strom weder Förderung noch Entlastung bringt. Loslegen können Haushalte vorerst nur mit Zustimmung ihres Netz- und Messstellenbetreibers.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügen„Deutschland kann so zu einem Vorreiter beim bidirektionalen Laden werden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Im September hatten BMW, Ford, die Volkswagen-Ladetochter Elli, E.ON und weitere Energie- und Ladefirmen in einem gemeinsamen Brief vor den Hürden gewarnt, die seine Behörde nun teilweise abbaut.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) beschlossen.
- Haushalte ohne Solaranlage kommen beim bidirektionalen Laden mit einem einzigen Zähler aus.
- Für Ladepunkte sinkt der Faktor, der die Zone ohne Förderung und ohne Entlastung bemisst, von 0,5 auf 0,2.
Was hat die Bundesnetzagentur beschlossen?

Bisher durften Heimspeicher nur Solarstrom vom eigenen Dach aufnehmen, sonst verloren ihre Betreiber die EEG-Förderung. Bidirektionale Ladepunkte blieben ganz außen vor.[2] Mit der Festlegung dürfen Betreiber von Speichern und rückspeisefähigen Wallboxen Solar- und Netzstrom mischen, bei niedrigen Börsenpreisen laden und bei hohen zurückspeisen.[1]
Für zwischengespeicherten Netzstrom, der zurück ins Netz fließt, sinken Umlagen und Netzentgelte, weil MiSpeL Bezug und Rückspeisung gegeneinander verrechnet. Auf den Fahrstrom fürs Auto zahlen Halter weiterhin alle Umlagen und Netzentgelte.[2]
In der Abgrenzungsoption erfassen in der Regel zwei Zähler alle 15 Minuten, woher der Strom kommt und wohin er fließt. Die Pauschaloption für Solaranlagen bis 30 Kilowatt-Peak kommt mit einem viertelstundengenauen Zähler am Hausanschluss aus.[2]
Warum reicht ohne Solardach ein Zähler?
Die Nachbesserung folgt einer einfachen Messlogik: Ohne Solaranlage kann Strom, der aus dem Haus ins Netz fließt, nur aus einem Akku stammen, und der Zähler am Hausanschluss erfasst diese Menge vollständig. Für Heimspeicher ohne Solaranlage sah MiSpeL dafür bereits den Formelsatz A11 vor, jetzt gilt er auch für bidirektionale Ladepunkte.[2]
Komplizierter liegt der Fall mit Solardach. Die Pauschaloption unterstellt, dass ein Haushalt die Hälfte seines Solarstroms selbst verbraucht. Bis 500 Kilowattstunden je Kilowatt-Peak gilt die Einspeisung pauschal als förderfähig. Oberhalb dieser Grenze bleibt offen, ob Solarstrom oder zwischengespeicherter Netzstrom fließt. Die Behörde setzt dort einen Indifferenzbereich, in dem die Einspeisung weder Förderung noch geringere Umlagen und Netzentgelte bringt.[2]
Gegen diese Zone richtete sich die Kritik am Entwurf vom August. Den pauschalen Berechnungsfaktor für Ladepunkte senkten die Bonner Regulierer deshalb von 0,5 auf 0,2, der Indifferenzbereich schrumpft entsprechend.[2]
Wann können Haushalte und Fuhrparks starten?
Bis 30. September 2027 brauchen Anwender die Zustimmung von Netz- und Messstellenbetreiber. Die Pauschaloption darf außerdem erst starten, sobald die EU-Kommission die gesetzliche Grundlage beihilferechtlich genehmigt hat.[1]
Die Bundesnetzagentur hat die Rechenregeln repariert, den Engpass findet man jetzt im Zählerschrank. Ohne viertelstundengenauen Zähler am Hausanschluss bleibt jede rückspeisefähige Wallbox eine teure Ladestation.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Genau dieser Zähler fehlt den meisten Haushalten. Zum 30. Juni 2026 steckten intelligente Messsysteme in 5,9 Prozent der 54,1 Millionen Messlokationen; gegen 434 Unternehmen, die die 20-Prozent-Quote verfehlten, eröffnete die Bundesnetzagentur Aufsichtsverfahren.[3] Schon im Sommer lag Deutschland beim Smart Meter EU-weit hinten.
Vor dem Kauf einer bidirektionalen Wallbox lohnt deshalb eine Anfrage beim Messstellenbetreiber, wann das intelligente Messsystem kommt. Das Vehicle-to-Grid-Paket von BMW und E.ON für den iX3 und das geplante Angebot von Volkswagen und Elli unterliegen nun festen Regeln statt eines Entwurfs. Fuhrparks mit Solaranlagen über 30 Kilowatt-Peak bleibt nur die Abgrenzungsoption, meist mit zweitem Zähler. Ohne eigene Wallbox entscheiden weiterhin die Ladetarife über die Kosten.
Quellen
[1] Bundesnetzagentur: „Bundesnetzagentur erlässt Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MiSpeL)“ (1. Oktober 2026)
[2] Bundesnetzagentur: „MiSpeL: BNetzA eröffnet die aktive Nutzung von Speichern und bidirektionalen Ladepunkten“, Hintergrundpapier (1. Oktober 2026)
[3] Bundesnetzagentur: „Bundesnetzagentur veröffentlicht halbjährliche Erhebung im Messwesen“ (21. September 2026)
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