Bidirektionales Laden verspricht Fahrern eine zweite Einnahmequelle: Das E-Auto lädt billigen Strom und speist ihn zu Spitzenpreisen zurück ins Netz. Rentabel wird das Modell nur, sofern dieselbe Kilowattstunde nicht zweimal mit Netzentgelten belastet wird. Genau diese Abgrenzung ordnet die Bundesnetzagentur gerade neu. Die Autoindustrie hält den Entwurf für verunglückt.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenAm 5. August veröffentlichte die Behörde einen überarbeiteten Arbeitsstand der Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten, kurz MiSpeL.[1] Wenige Wochen später wandten sich BMW, Ford, Volkswagens Ladetochter Elli und E.ON mit einem gemeinsamen Brief dagegen, über den mehrere Branchenmedien berichten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesnetzagentur will mit der MiSpeL-Festlegung ab 1. Oktober das rückspeisende E-Auto wie einen Stromspeicher behandeln.
- Die vereinfachte Pauschaloption lässt bei vielen Solaranlagen eine Zone entstehen, in der zurückgespeister Strom weder Vergütung noch Netzentgelt-Erstattung bringt.
- BMW, Ford, Volkswagens Ladetochter Elli und E.ON warnen in einem gemeinsamen Brief vor genau dieser Hürde.
- Für Haushalte mit Solaranlage und Wallbox entscheidet die Rechenweise darüber, ob sich bidirektionales Laden überhaupt lohnt.
Warum belastet eine Kilowattstunde das Netz zweimal?

Doppelte Rechnung. Ein Stromspeicher zahlt Netzentgelte zweimal, sobald niemand die Rollen trennt: einmal beim Laden aus dem Netz, ein zweites Mal, wenn der Haushalt dieselbe Energie später verbraucht. Beim bidirektionalen Laden droht dieselbe Doppelbelastung, weil die Batterie im Auto steckt statt an der Wand. Ohne saubere Abgrenzung frisst die zweite Gebühr die Preisdifferenz auf, von der das Geschäft lebt.
Zwei Verfahren. Die MiSpeL-Festlegung bestimmt, welche Kilowattstunde als Verbrauch zählt und welche nur zwischengespeicherter Netzstrom ist; die parallele Netzentgeltsystematik AgNes hängt die Gebühren daran auf. Seit der jüngsten Reform zahlen auch Erzeuger und Speicher Netzentgelte mit, weshalb die richtige Grenze über die Rentabilität entscheidet. Die zurückgespeiste Menge soll künftig von den verbrauchsabhängigen Entgelten befreit sein.
Wo klemmt die vereinfachte Pauschaloption?
Zwei Wege, ein Haken. Für größere Anlagen sieht der Entwurf die Abgrenzungsoption vor, die den Stromfluss viertelstündlich misst und einen zweiten Zähler verlangt. Kleinere Solaranlagen bis 30 Kilowatt-Peak dürfen die einfachere Pauschaloption nutzen, die mit dem vorhandenen Zähler auskommt.[1] Dazwischen zieht der Arbeitsstand aber eine Indifferenzzone ein: Oberhalb von 500 Kilowattstunden je Kilowatt-Peak bringt jede eingespeiste Kilowattstunde weder Solarvergütung noch eine Erstattung der Netzentgelte.
Rechnung geht nicht auf. Für einen Haushalt mit Solardach und Wallbox schrumpft damit genau der Ertrag, der das Rückspeisen attraktiv macht. BMW und E.ON verkaufen bereits die erste Wallbox, die den Autostrom ins Netz zurückspeist, und auch Volkswagen bewirbt das E-Auto als Geldquelle. Bleibt die Zone im Entwurf, laufen solche Angebote gegen eine Wand aus Netzentgelten.
Die Bundesnetzagentur will Betrug an der Steckdose verhindern und baut dabei eine Bürokratie auf, die das ehrliche Geschäft gleich mit erschlägt. Ein E-Auto, dessen Rückspeisung sich nicht rechnet, bleibt ein teurer Akku auf Rädern.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was heißt das für Fahrer und Flotten?
Gegenvorschlag der Branche. Die Unterzeichner fordern, die Indifferenzzone zu streichen und den zurückgespeisten Strom direkt zu vermarkten, statt ihn zu subventionieren. Zugleich verschieben sich die Vorzeichen der Einspeisung ohnehin: E.ON ersetzt ab 2027 die staatliche Solarvergütung durch einen eigenen Einspeisebonus. Die Festlegung soll trotzdem schon zum 1. Oktober greifen, ein Werkstattgespräch der Behörde ist für den 2. Oktober angesetzt.
Was jetzt zählt. Für Fuhrparks und Eigenheimbesitzer mit Ladewunsch lohnt der nüchterne Blick auf zwei Fragen, bevor eine bidirektionale Wallbox bestellt wird:
- Fällt die geplante Anlage unter die 30-Kilowatt-Grenze der Pauschaloption, oder rechnet sich nur die aufwendigere Abgrenzung mit zweitem Zähler?
- Deckt der gewählte Tarif die Zeiten ab, in denen das Rückspeisen wirklich Geld bringt? Ein Blick auf die aktuellen Ladetarife zeigt, wie schmal die Spanne bleibt.
Quelle
[1] Bundesnetzagentur: „Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL)“ (Arbeitsstand vom 5. August 2026)
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