
E-Auto im Mehrfamilienhaus laden: Welche Förderbedingungen gelten wirklich?

Markus Seyfferth
Autor Dr. WebE-Autos in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses zu laden ist für Mieter mit Elektroauto — auch „Laternenlader“ genannt — ein ungelöstes Problem. Wer kein Eigenheim hat, muss auf die Bereitschaft des Vermieters oder der WEG hoffen. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat jetzt ein Förderprogramm aufgelegt, das genau hier ansetzt. Seit dem 15. April 2026 (heute) können die Anträge gestellt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BMV stellt 500 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern bereit
- Antragsberechtigt sind WEG, private Vermieter, KMU und Wohnungsunternehmen
- Pro Stellplatz gibt es bis zu 2.000 Euro Zuschuss für bidirektionale Ladepunkte
- Bedingung: mindestens 6 Stellplätze elektrifizieren, 20 Prozent des Bestands vorverkabeln
Für wen gilt das neue Förderprogramm?

Das Programm richtet sich nicht an einzelne Mieter, die sich eine Wallbox wünschen. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), private Vermieter, KMU sowie Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand.
Die Initiative muss von der Eigentümerseite ausgehen. Mieter, die eine Wallbox wollen, sind darauf angewiesen, ihren Vermieter zu überzeugen oder die WEG-Versammlung zu mobilisieren. Wer kein eigenes Laden zu Hause realisieren kann, findet in unserem Ladetarif-Vergleich 2026 eine Übersicht der günstigsten öffentlichen Alternativen.
Für Unternehmen, die das Programm als Hebel für eine Firmenwagenflotte nutzen wollen, lohnt sich gleichzeitig ein Blick auf die steuerlichen Rahmenbedingungen des E-Auto-Leasings im Gewerbe. Wallbox am Firmenstandort und steueroptimiertes Leasing lassen sich gut kombinieren.
Was wird gefördert, und wie viel gibt es?

Gefördert werden die Anschaffung und Installation privater Wallboxen bis 22 kW inklusive der technischen Ausrüstung. Auch die Kosten für den Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig.
Die Förderhöhe hängt davon ab, was genau installiert wird:
| Was wird installiert? | Maximaler Zuschuss pro Stellplatz |
|---|---|
| Nur Vorverkabelung (kein Gerät) | 1.300 Euro |
| Vorverkabelung mit Wallbox | 1.500 Euro |
| Bidirektionaler Ladepunkt | 2.000 Euro |
Der Maximalbetrag von 2.000 Euro pro Stellplatz ist an eine Bedingung geknüpft: Der Ladepunkt muss bidirektionales Laden unterstützen, also auch Strom zurück ins Netz oder ins Haus speisen können. Wer das nicht braucht oder ein einfacheres System plant, bekommt 1.300 bis 1.500 Euro.
Welche Bedingungen gelten, und was bedeuten sie konkret?

Hier liegt der Haken, den das Programm im Teaser andeutet. Das BMV stellt zwei kumulative Mindestanforderungen: Mindestens 20 Prozent der Stellplätze müssen vorverkabelt und mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden.
Beide Bedingungen gelten gleichzeitig, sie meinen aber unterschiedliche Dinge. Vorverkabelung bedeutet: Leerrohre und Kabel verlegen, ohne dass ein Ladegerät montiert wird. Elektrifizierung bedeutet: ein vollwertiger Ladepunkt, mindestens mit Vorverkabelung, besser mit Wallbox oder bidirektionalem Gerät.
Für kleine Häuser ist die 6er-Grenze der entscheidende Faktor, nicht die 20 Prozent. Ein Rechenbeispiel: Angenommen, ein Mehrparteienhaus hat 10 Stellplätze. Dann wären 20 Prozent davon 2 Stellplätze, die vorverkabelt werden müssten. Die Förderung verlangt aber trotzdem mindestens 6 elektrifizierte Stellplätze. Erst ab einem Bestand von 30 Stellplätzen wird die 20-Prozent-Regel zur bindenden Größe: 20 Prozent von 30 ergibt ebenfalls 6.
„Das Programm will keine Einzellösungen, sondern Gebäude elektrifizieren. Wer nur für zwei Bewohner plant, investiert trotzdem in die Infrastruktur für alle. Das ist der richtige Ansatz, macht den Einstieg aber aufwändiger als erwartet.“ — Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Das Verkehrsministerium will die Elektrifizierung eines größeren Gebäudebestands in den Fokus nehmen. Ein einzelner Ladepunkt im Keller hilft wenig, wenn das Haus in fünf Jahren zehn Wallboxen braucht und die Leitungen dann neu gezogen werden müssen. Das Programm denkt in Gebäudeinfrastruktur, nicht in Einzelgeräten.
Für WEG-Verwalter, die das Vorhaben strategisch angehen wollen: Der Restwert des Gebäudes und die Attraktivität für E-Auto-Fahrer hängen künftig eng zusammen. Was Elektroautos wertmäßig verlieren, gewinnen gut ausgestattete Stellplätze als Differenzierungsmerkmal zurück.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Anträge können ab dem 15. April 2026 online über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestellt werden. Die Antragsfrist endet für die meisten Antragsteller am 10. November 2026, für große Wohnungsunternehmen bereits am 15. Oktober 2026.
Dabei gibt es zwei unterschiedliche Vergabeverfahren. Für WEG, KMU und private Vermieter gilt das Windhundprinzip: Anträge werden direkt nach Eingang bearbeitet, und wer zuerst kommt, hat eine höhere Chance auf die Förderzusage.
Große Wohnungsunternehmen durchlaufen dagegen ein wettbewerbliches Verfahren, bei dem alle Anträge gesammelt und dann bewertet werden. Das Budget ist für diese Gruppe nicht nach dem Windhundprinzip vergeben.
Wo stellt man den Antrag?

Ab dem 15. April 2026 können unter www.laden-im-mehrparteienhaus.de die Anträge gestellt werden. Das Portal übernimmt auch die Informationsbereitstellung und Hilfestellungen für den Antragsprozess.
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat einen Leitfaden veröffentlicht, der Schritt für Schritt den Weg zur Ladelösung im Mehrparteienhaus erklärt. Dieser „WEGweiser“ ist direkt über das Portal abrufbar.
Glossar: 7 wichtige Fachbegriffe zur Wallbox-Förderung im Mehrparteienhaus

Bidirektionales Laden
Bidirektionales Laden (auch Vehicle-to-Grid, V2G) bezeichnet Ladesysteme, bei denen Strom nicht nur ins Fahrzeug geladen, sondern bei Bedarf auch zurück ins Gebäudenetz oder ins öffentliche Stromnetz gespeist werden kann. Im Förderprogramm erhöht ein bidirektionaler Ladepunkt den maximalen Zuschuss auf 2.000 Euro pro Stellplatz.
Elektrifizierung
Elektrifizierung eines Stellplatzes bedeutet im Kontext dieses Förderprogramms, den Platz mit Ladeinfrastruktur auszustatten. Das reicht von der einfachen Vorverkabelung ohne Gerät bis zur vollwertigen Wallbox oder einem bidirektionalen Ladepunkt. Mindestens sechs Stellplätze müssen so ausgerüstet werden, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen.
Festbetrag
Ein Festbetrag ist eine pauschal definierte Fördersumme, die unabhängig von den tatsächlichen Projektkosten ausgezahlt wird. Der Antragsteller rechnet keine Rechnungen ab, sondern erhält den Betrag bei Bewilligung automatisch.
Lastmanagement
Lastmanagement bezeichnet die intelligente Steuerung des Stromverbrauchs mehrerer Ladepunkte, damit der vorhandene Hausanschluss nicht überlastet wird. Im Mehrfamilienhaus ist ein Lastmanagementsystem technische Voraussetzung, sobald mehrere Wallboxen gleichzeitig betrieben werden.
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 ist ein im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossenes Strategiepapier, das den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland bis 2030 plant. Das aktuelle Förderprogramm setzt dessen dritte Maßnahme um.
Vorverkabelung
Vorverkabelung bezeichnet die Installation von Leerrohren und Kabeln an Stellplätzen, ohne dass bereits ein Ladegerät montiert wird. Sie schafft die technische Grundlage, um später schnell und kostengünstig Wallboxen nachzurüsten. Im Förderprogramm erhält ein so ausgerüsteter Stellplatz bis zu 1.300 Euro.
WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)
Eine WEG ist die Gemeinschaft aller Eigentümer einer Wohnimmobilie mit mehreren Einheiten. Entscheidungen über bauliche Maßnahmen wie Ladeinfrastruktur müssen in der Eigentümerversammlung beschlossen werden. WEGs gehören zur ersten Gruppe der Antragsberechtigten im Windhundverfahren.
Wer kann einen Antrag auf Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus stellen?
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), private Vermieter, KMU sowie Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand. Einzelne Mieter ohne Eigentümerstellung können keinen eigenen Antrag stellen.
Wie viel Förderung gibt es pro Stellplatz?
Der maximale Zuschuss beträgt 1.300 Euro für reine Vorverkabelung ohne Gerät, 1.500 Euro mit installierter Wallbox und 2.000 Euro für einen Ladepunkt mit bidirektionaler Ladefunktion.
Wie viele Stellplätze müssen mindestens ausgerüstet werden?
Mindestens sechs Stellplätze müssen elektrifiziert werden. Zusätzlich müssen mindestens 20 Prozent aller vorhandenen Stellplätze vorverkabelt sein. Bei Häusern mit bis zu 30 Stellplätzen ist die 6er-Grenze die bindende Bedingung, weil 20 Prozent dann rechnerisch weniger als 6 ergeben.
Wo und wie stellt man den Antrag?
Anträge werden ab dem 15. April 2026 online über das Portal laden-im-mehrparteienhaus.de gestellt. Projektträger ist die PricewaterhouseCoopers GmbH. Das Portal enthält auch Informationen und Hilfestellungen zum Antragsverfahren.
Quellen
- Bundesministerium für Verkehr (BMV) | Pressemitteilung: 500 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern | https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2026/021-schnieder-500-millionen-foerderung-ladeinfrastruktur-mehrfamilienhaeuser.html | besucht am 15.04.2026
- electrive.net | Bund fördert Ladestationen in Mehrfamilienhäusern mit 500 Mio. Euro | https://www.electrive.net/2026/03/25/bund-foerdert-ladestationen-in-mehrfamilienhaeusern-mit-500-mio-euro/ | besucht am 15.04.2026
- Haufe Immobilien | E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet | https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/ladesaeulen-in-wohnanlagen-es-gibt-noch-luft-nach-oben_258_520286.html | besucht am 15.04.2026
- energie-experten.org | Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser 2026 | https://www.energie-experten.org/news/wallbox-foerderung-fuer-mehrfamilienhaeuser-2026-bis-zu-2000eur-zuschuss-moeglich | besucht am 15.04.2026
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