Das BSI will wissen, wo Unternehmen bei NIS-2 Hilfe brauchen. Eine neue Umfrage sammelt Feedback zu seinen Unterstützungsangeboten. Für rund 29.500 betroffene Firmen lohnt der Blick.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenSeit dem 6. Dezember 2025 gilt das NIS-2-Umsetzungsgesetz ohne Übergangsfrist. Am 10. Juni 2026 hat das BSI eine Umfrage gestartet, die Feedback und Bedarfe zu seinen NIS-2-Angeboten erhebt. Betroffen sind rund 29.500 Unternehmen in 18 Sektoren.
Das Wichtigste in Kürze

- Das NIS-2-Umsetzungsgesetz verpflichtet rund 29.500 Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Umsatz in 18 Sektoren.
- Die BSI-Umfrage vom 10. Juni erfasst Feedback zu Angeboten wie der Betroffenheitsprüfung und den Informationspaketen.
- Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro und eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung.
Worum geht es in der Umfrage?

Feedback zu den Angeboten. Die Befragung ermittelt, wie gut die bestehenden NIS-2-Produkte des BSI ankommen. Dazu zählen die interaktive Betroffenheitsprüfung und die Informationspakete.
Bedarfe sichtbar machen. Das BSI will erfahren, wo Unternehmen zusätzliche Unterstützung benötigen. Die Ergebnisse sollen in künftige Hilfestellungen einfließen.
Wen treffen die Pflichten?

Größe und Sektor entscheiden. Maßgeblich sind nicht nur klassische KRITIS-Betreiber, sondern Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Umsatz in einem der 18 regulierten Sektoren. Energie, Produktion, Logistik und Chemie gehören dazu.
Keine Schonfrist. Das Gesetz sieht keine Übergangsfrist vor, die Pflichten gelten seit dem Inkrafttreten. Die Registrierungsfrist beim BSI lief bereits am 6. März 2026 ab.
Eine Umfrage klingt nach Verwaltung, ist aber eine Chance. Wer dem BSI jetzt sagt, wo es im Mittelstand hakt, bekommt am Ende praxisnähere Hilfen.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was sollten Sie jetzt tun?

Betroffenheit klären. Prüfen Sie mit der Betroffenheitsprüfung des BSI, ob Ihr Unternehmen unter die Pflichten fällt. Holen Sie die Registrierung nach, falls sie noch aussteht.
An der Umfrage teilnehmen. Nutzen Sie die Befragung, um konkrete Lücken in den Angeboten zu benennen. Die Rückmeldung kostet wenig Zeit und prägt die nächsten Hilfestellungen.
Die Umfrage und die Angebote bündelt das BSI auf seiner Seite für NIS-2-regulierte Unternehmen. Dokumentieren Sie parallel Ihre Risikomanagement-Maßnahmen, denn die Nachweispflicht gilt bereits.
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