
Lohnt sich E-Auto-Leasing im Gewerbe wirklich?

Markus Seyfferth
Autor Dr. WebWer als Unternehmer über ein neues E-Auto per Gewerbeleasing nachdenkt, schaut meist zuerst auf die Monatsrate, vergleicht sie vielleicht noch mit ein paar Verbrenner-Angeboten und stellt dann fest, das E-Autos häufig deutlich teurer im Leasing sind. Dabei ist die Leasingrate für Firmenwagen nur eine von vielen anderen wichtigen Kennzahlen. Der finale Kostenvergleich findet nämlich auf der Einkommenssteuererklärung statt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der „Geldwerte Vorteil“ (GWV) erhöht die Steuerlast je nach Bruttolistenpreis, Arbeitsweg und persönlichem Steuersatz erheblich. Beim Verbrenner aufgrund des vierfachen GWV-Satzes oft um deutlich mehr als beim E-Auto.
- Für rein elektrische Fahrzeuge gilt der 0,25-%-Satz statt 1 % des Bruttolistenpreises für den Privatnutzungsanteil, solange der Bruttolistenpreis 70.000 € nicht übersteigt.
- Unternehmer profitieren doppelt: Leasingrate und Kraftstoffkosten mindern als Betriebsausgaben zusätzlich die Steuerlast.

Warum die Leasingrate als Vergleichsgröße scheitert
Stellen Sie sich vor, Sie stehen vor zwei Angeboten: ein Verbrenner für 315 € netto im Monat, ein vergleichbares E-Auto für 375 € netto. Der Verbrenner wirkt 60 € günstiger, also greifen Sie zum Verbrenner. Dieser Schluss klingt plausibel und kann dennoch am Ende teurer sein.
Das Problem liegt im geldwerten Vorteil. Sobald Sie einen Firmenwagen privat nutzen, versteuert das Finanzamt einen fiktiven Einkommenszuschlag. Bei der weit verbreiteten 1-%-Methode setzt sich dieser Zuschlag aus zwei Teilen zusammen: einem Privatnutzungsanteil von 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat sowie einer Fahrtkostenpauschale von 0,03 % des Bruttolistenpreises multipliziert mit der einfachen Entfernung zur Arbeitsstätte.
Die Höhe des GWV hängt damit von drei Variablen ab: dem Bruttolistenpreis, dem Arbeitsweg und dem persönlichen Grenzsteuersatz. Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Unser Rechner für das Gewerbeleasing E-Auto vs. Verbrenner spielt das für die konkreten Werte durch:
Der Steuerhebel, den die Autohäuser nicht bewerben
Für rein elektrische Fahrzeuge gilt seit 2019 eine Sonderregelung: Der Privatnutzungsanteil beträgt nur 0,25 % statt 1 % des Bruttolistenpreises. Das klingt nach einer technischen Kleinigkeit, ist aber Faktor vier. Mit einem wichtigen Vorbehalt allerdings: Die Fahrtkostenpauschale von 0,03 % bleibt für beide Antriebsarten identisch. Dieser Anteil hängt nur am Bruttolistenpreis und am Arbeitsweg, nicht am GWV-Satz.
Das hat eine praktische Konsequenz: Je länger der Arbeitsweg, desto geringer fällt der relative Steuervorteil des E-Autos aus. Bei einem Pendler mit 50 km Weg macht die Fahrtkostenpauschale einen größeren Anteil des GWV aus als bei jemandem mit 10 km Weg, und dieser Anteil ist bei beiden Fahrzeugen gleich hoch.
Die Leasingrate ist beim Firmenwagen ein Marketinginstrument, kein ultimativer Kostenmaßstab. Wer nicht den geldwerten Vorteil mitrechnet, vergleicht Äpfel mit Birnen. — Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was bleibt am Ende wirklich übrig?
Rechnen wir ein konkretes Beispiel durch: Unternehmer, 45.000 € Bruttolistenpreis, 25 km Arbeitsweg, 35 % Grenzsteuersatz, 10.000 Jahreskilometer, Benzinpreis 2,069 €/Liter.
Beim Verbrenner ergibt sich ein GWV von 787,50 €: Der Privatanteil (1 % × 45.000 €) beträgt 450 €, die Fahrtkostenpauschale (0,03 % × 45.000 € × 25 km) 337,50 €. Beim E-Auto sinkt der Privatanteil auf 112,50 € (0,25 %), die Fahrtkostenpauschale bleibt mit 337,50 € identisch. GWV gesamt: 450 €.
| Position | Verbrenner | E-Auto |
|---|---|---|
| Leasingrate (netto) | −315,00 € | −375,00 € |
| Kraftstoff / Strom | −129,31 € | −52,50 € |
| Steuerersparnis (Betriebsausgaben) | +155,51 € | +149,63 € |
| Steuermehrbelastung (GWV) | −275,63 € | −157,50 € |
| Effektive Monatskosten | 564,43 € | 435,38 € |
Das E-Auto liegt in diesem Beispiel trotz höherer Leasingrate um 129,05 € pro Monat unter den Verbrennerkosten. Auf vier Jahre Laufzeit summiert sich das auf 6.194 €.
Warum Unternehmer noch stärker profitieren
Bei Angestellten wirkt der GWV-Vorteil des E-Autos genauso. Unternehmer holen sich aber noch eine zweite Einsparung: Leasingrate, Kraftstoff und Strom sind Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Ähnlich wie beim echten Stundenlohn, bei dem versteckte Kosten den Nettoverdienst deutlich drücken, zählt beim Firmenwagen am Ende nur die Nachsteuerbetrachtung. Wer 35 % Grenzsteuersatz zahlt, trägt von einer Leasingrate von 375 € netto effektiv nur 243,75 €. Das gilt ebenso für Benzin- und Stromkosten.
Auch die Berechnung der Gewerbesteuer spielt für Unternehmer eine Rolle: Betriebsausgaben mindern nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Der Gesamteffekt liegt daher in der Regel über dem reinen Einkommensteuervorteil.
Wo der 0,25-%-Satz an seine Grenzen stößt
Der niedrige GWV-Satz gilt nicht unbegrenzt. Übersteigt der Bruttolistenpreis des Elektrofahrzeugs 70.000 €, gilt statt 0,25 % der Satz von 0,50 %. Wer über ein größeres E-SUV oder ein Premiumfahrzeug nachdenkt, sollte das einkalkulieren. Der Vorteil gegenüber dem Verbrenner bleibt auch dann bestehen, fällt aber geringer aus.
Beim Plug-in-Hybrid gilt der günstige Satz von 0,50 % nur, wenn das Fahrzeug eine elektrische Mindestreichweite von 60 km vorweisen kann oder nicht mehr als 50 g CO₂ pro Kilometer ausstößt. Ältere PHEV-Modelle erfüllen diese Bedingung häufig nicht und werden dann wie ein Verbrenner mit 1 % besteuert.
Das Fahrtenbuch als Alternative
Die gesamte Berechnung gilt für die 1-%-Methode, die das Finanzamt pauschal ansetzt, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Wer den Firmenwagen überwiegend beruflich nutzt und das dokumentiert, kann mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch deutlich weniger versteuern. Der Aufwand ist erheblich. Die Ersparnis kann ihn rechtfertigen. Der Steuerberater kennt die Details der jeweiligen Situation.
Lohnt sich das E-Auto bei wenigen Kilometern auch?
Die Energiekosten spielen bei 10.000 km im Jahr eine untergeordnete Rolle: Der Stromvorteil des E-Autos beträgt im Beispiel knapp 77 € pro Monat. Wer dagegen 30.000 km jährlich fährt, spart beim Strom rund 230 € monatlich zusätzlich. Wie günstig Laden dabei tatsächlich ist, hängt stark vom gewählten Ladetarif ab. Unsere aktuelle Übersicht der Ladetarife 2026 zeigt, wo Unternehmer am günstigsten laden.
Der GWV-Vorteil bleibt unabhängig von der Laufleistung konstant. Die Energiekostenersparnis wächst mit den Kilometern. Bei hoher Fahrleistung rechnet sich das E-Auto also noch mehr, gerade bei Benzinpreisen jenseits der 2 Euro pro Liter.
Glossar: 8 wichtige Fachbegriffe zum Gewerbeleasing
0,25-%-Regelung
Die 0,25-%-Regelung ist ein steuerlicher Sondersatz für den Privatnutzungsanteil bei rein elektrischen Dienstwagen. Statt der regulären 1 % des Bruttolistenpreises setzt das Finanzamt monatlich nur 0,25 % an, sofern der Bruttolistenpreis 70.000 € nicht übersteigt. Die Fahrtkostenpauschale von 0,03 % ist davon nicht betroffen und bleibt unverändert. Die Regelung gilt seit 2020 und wurde bis Ende 2030 verlängert.
Betriebsausgabe
Als Betriebsausgabe bezeichnet das Steuerrecht Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Leasingrate, Kraftstoff und Versicherung eines Firmenwagens sind Betriebsausgaben, die den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Je höher der Grenzsteuersatz, desto stärker wirkt dieser Effekt.
Bruttolistenpreis (BLP)
Der Bruttolistenpreis ist der am Tag der Erstzulassung gültige, inländische Listenpreis des Herstellers inklusive Mehrwertsteuer und Sonderausstattung. Für die GWV-Berechnung gilt immer der Neulistenpreis, auch bei geleasten Gebrauchtwagen oder stark rabattierten Fahrzeugen.
Fahrtkostenpauschale
Die Fahrtkostenpauschale ist ein Bestandteil des geldwerten Vorteils, der für Verbrenner und Elektrofahrzeuge identisch berechnet wird. Sie beträgt 0,03 % des Bruttolistenpreises multipliziert mit der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Lange Arbeitswege schwächen den relativen Steuervorteil des E-Autos ab, weil dieser Anteil bei beiden Fahrzeugtypen gleich hoch ist.
Geldwerter Vorteil (GWV)
Der geldwerte Vorteil ist der steuerlich relevante Betrag, den das Finanzamt einem Dienstwagenfahrer für die Privatnutzung anrechnet. Bei der 1-%-Methode setzt er sich zusammen aus dem Privatnutzungsanteil (1 %, 0,5 % oder 0,25 % je nach Antriebsart) und der Fahrtkostenpauschale (einheitlich 0,03 %). Dieser Betrag wird dem steuerpflichtigen Einkommen aufgeschlagen.
Grenzsteuersatz
Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuern auf jeden zusätzlich verdienten Euro fällig werden. Da das deutsche Einkommensteuerrecht progressiv aufgebaut ist, steigt der Grenzsteuersatz mit dem Einkommen. Für die GWV-Berechnung ist er entscheidend: Bei 42 % kostet der gleiche GWV deutlich mehr als bei 25 %.
Plug-in-Hybrid (PHEV)
Ein Plug-in-Hybrid kombiniert einen Verbrennungsmotor mit einem extern aufladbaren Elektromotor. Für die GWV-Berechnung gilt der günstige 0,50-%-Satz nur, wenn das Fahrzeug mindestens 60 km elektrische Reichweite aufweist oder die CO₂-Emission unter 50 g/km liegt. Ältere oder schwächere PHEVs werden wie Verbrenner mit 1 % besteuert.
1-%-Methode
Die 1-%-Methode ist die pauschale Standardmethode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils. Das Finanzamt wendet sie automatisch an, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Für Elektrofahrzeuge bis 70.000 € BLP gilt abweichend der 0,25-%-Satz für den Privatnutzungsanteil, für qualifizierte PHEVs der 0,50-%-Satz.
6 Dinge, die Sie sich vielleicht schon immer mal gefragt haben
Lohnt sich ein E-Auto im Gewerbeleasing steuerlich?
In den meisten Fällen ja, aber das hängt von Bruttolistenpreis, Arbeitsweg und persönlichem Grenzsteuersatz ab. Der 0,25-%-Satz für den Privatnutzungsanteil senkt den steuerpflichtigen GWV erheblich. In einem Beispiel mit 45.000 Euro BLP, 25 km Arbeitsweg und 35 % Steuersatz liegt das E-Auto trotz 60 Euro höherer Leasingrate um 129 Euro pro Monat günstiger. Die eigenen Zahlen spielen Sie im Rechner durch.
Was ist der geldwerte Vorteil beim Firmenwagen?
Der geldwerte Vorteil ist ein fiktiver Einkommenszuschlag für die Privatnutzung eines Dienstwagens. Bei der 1-%-Methode besteht er aus dem Privatnutzungsanteil (1 %, 0,5 % oder 0,25 % je nach Antriebsart) und der Fahrtkostenpauschale (0,03 % mal BLP mal Arbeitsweg). Letztere gilt für alle Fahrzeugtypen gleich.
Gilt der 0,25-%-Satz für alle E-Autos?
Nein. Der günstige Satz gilt nur für den Privatnutzungsanteil bei rein elektrischen Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro. Teurere E-Autos werden mit 0,50 % besteuert. Die Fahrtkostenpauschale von 0,03 % bleibt bei allen Fahrzeugtypen gleich. Für Plug-in-Hybride gilt 0,50 %, aber nur bei mindestens 60 km elektrischer Reichweite oder weniger als 50 g CO2 pro Kilometer.
Profitieren Angestellte genauso wie Unternehmer?
Beim GWV-Effekt ja, bei der Betriebsausgaben-Logik nicht. Angestellte sparen durch den niedrigen E-Auto-Satz genauso Steuern auf den GWV. Den Vorteil durch Leasingrate und Kraftstoff als Betriebsausgabe gibt es jedoch nur für Selbstständige und Unternehmer.
Warum ist der GWV-Vorteil bei langem Arbeitsweg geringer?
Weil die Fahrtkostenpauschale von 0,03 % mal BLP mal Arbeitsweg für Verbrenner und E-Auto identisch ist. Nur der Privatnutzungsanteil unterscheidet sich. Je länger der Weg, desto größer wird der gleiche Anteil der Pauschale, was den relativen Vorteil des E-Autos verringert.
Wann lohnt sich das Fahrtenbuch statt der 1-%-Methode?
Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn der Firmenwagen überwiegend beruflich genutzt wird. Je höher der berufliche Anteil, desto geringer der zu versteuernde Privatanteil. Der Aufwand der lückenlosen Dokumentation ist erheblich. Der Steuerberater kann anhand der konkreten Nutzung berechnen, welche Methode günstiger ist.
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