Einnahmen minus Ausgaben. Fertig. Fast. Die Einnahmenüberschussrechnung lässt viele Selbstständige zusammenzucken. Dabei passt das Grundprinzip auf einen Bierdeckel: Sie addieren alle Betriebseinnahmen, ziehen alle Betriebsausgaben ab und melden dem Finanzamt die Differenz. Trotzdem scheitern Gründer, Freiberufler und Kleinunternehmer an veralteten Vorlagen, falschen Grenzwerten und unnötiger Komplexität.

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Dieser Artikel liefert Ihnen die aktuellen Zahlen für 2026, erklärt jeden Schritt von der Belegsammlung bis zur Übermittlung per ELSTER und stellt Ihnen eine kostenlose Excel-Vorlage im Dr. Web Look and Feel zum Download bereit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EÜR-Grenzwerte liegen seit 2024 bei 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn (Wachstumschancengesetz)
  • Die Kleinunternehmerregelung gilt ab 2025 bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr (harte Grenze, kein Spielraum für Prognosen)
  • Die Anlage EÜR übermitteln Sie elektronisch über ELSTER an das Finanzamt
  • Unsere kostenlose EÜR-Vorlage 2026 für Excel und Google Sheets rechnet automatisch: Einnahmen, Ausgaben, Vorsteuer, USt-Zahllast und Jahresübersicht
Einnahmenüberschussrechnung: Ein Freiberufler Mitte 30 sitzt an einem aufgeräumten Schreibtisch mit Laptop und einem einzelnen Ordner. Auf dem Bildschirm eine Tabelle mit grünen und orangefarbenen Balken. Der Mann lehnt sich entspannt zurück, Kaffeetasse in der Hand, zufriedenes Lächeln. Warmes Seitenlicht von einem großen Fenster. Auf dem Ordnerrücken steht in deutscher Schrift „EÜR 2026". Reales Foto, Format 16:9
Die Einnahmenüberschussrechnung 2026 bringt höhere Grenzwerte und neue Abschreibungsregeln für Selbstständige

Was genau ist eine Einnahmenüberschussrechnung?

Die Einnahmenüberschussrechnung (kurz EÜR, auch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genannt) ist eine vereinfachte Methode, Ihren Gewinn zu ermitteln. Grundlage bildet § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie ersetzt die doppelte Buchführung mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Inventur durch ein deutlich schlankeres Verfahren.

Das Grundprinzip: Sie erfassen alle Zahlungseingänge (Betriebseinnahmen) und alle Zahlungsausgänge (Betriebsausgaben) eines Geschäftsjahres. Die Differenz ergibt Ihren steuerlichen Gewinn oder Verlust. Dabei gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG. Eine Einnahme zählt erst, sobald das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto eingeht. Eine Ausgabe zählt erst, sobald das Geld Ihr Konto verlässt. Das Rechnungsdatum spielt keine Rolle.

Ein Rechenbeispiel: Angenommen, Sie schreiben im Dezember 2026 eine Rechnung über 5.000 €. Ihr Kunde bezahlt erst im Januar 2027. Diese Einnahme gehört in die EÜR für 2027, nicht für 2026. Umgekehrt funktioniert das Prinzip genauso: Bezahlen Sie im Dezember die Januar-Miete, gehört die Ausgabe ins Jahr 2026.

Welches Formular verlangt das Finanzamt?

Das Finanzamt akzeptiert Ihre EÜR ausschließlich über die amtliche Anlage EÜR. Sie übermitteln dieses Formular digital über ELSTER (Elektronische Steuererklärung). Papierformulare nimmt das Finanzamt nicht mehr an.

Die Anlage EÜR gliedert Ihre Einnahmen und Ausgaben nach einer vorgegebenen Systematik. Auf Seite 1 tragen Sie Ihre Betriebseinnahmen ein (Zeilen 11 bis 23), auf den Folgeseiten Ihre Betriebsausgaben nach Kategorien wie Wareneinkauf, Personalkosten, Raumkosten und Reisekosten. Am Ende ermittelt das Formular Ihren steuerlichen Gewinn. Diesen übertragen Sie in die Anlage G (Gewerbetreibende) oder Anlage S (Selbstständige und Freiberufler) Ihrer Einkommensteuererklärung.

Die Frist für das Steuerjahr 2025 läuft am 31. Juli 2026 ab. Beauftragen Sie einen Steuerberater, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2027.

Elster Online: Steuererklärung für 2025 Schritt-für-Schritt selber machen! | Mein Elster Portal 2026
Finanzfluss erklärt in diesem Video das ELSTER-Portal Schritt für Schritt. Sie sehen, wie Sie den Hauptvordruck, die Anlagen und die Übermittlung meistern. Für Ihre Einnahmenüberschussrechnung besonders relevant: die Logik hinter den Anlagen und der abschließende Prüf- und Versandprozess.

Brauchen Sie eine EÜR oder doch eine Bilanz?

Entscheidungshilfe 2026
EÜR oder Bilanz?
Finden Sie in 3 Fragen heraus, welche Gewinnermittlung für Sie gilt
Sie sind selbstständig oder gewerbetreibend
Frage 1: Sind Sie Freiberufler nach § 18 EStG?
Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Designer, Journalisten, Steuerberater, IT-Berater …
✓ Ja
Keine Umsatz- oder Gewinngrenze
→ Nein
Weiter zu Frage 2
EÜR reicht – immer
Freiberufler dürfen die Einnahmenüberschussrechnung unabhängig von Umsatz und Gewinn nutzen
Frage 2: Sind Sie im Handelsregister eingetragen?
Einzelkaufleute (e. K.), OHG, KG oder GmbH mit HR-Eintrag
✓ Ja
Weiter zu Frage 3
✗ Nein
Kein HR-Eintrag
Frage 3: Liegen Sie unter den Grenzwerten?
Jahresumsatz ≤ 800.000 € und Jahresgewinn ≤ 80.000 € (seit Wachstumschancengesetz 2024)
✓ Ja, darunter
Beide Grenzwerte eingehalten
✗ Nein, darüber
Mindestens ein Grenzwert überschritten (2 Jahre in Folge)
EÜR reicht
Vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Bilanzpflicht
Doppelte Buchführung nach Aufforderung durch das Finanzamt
Aktuelle Grenzwerte 2026 auf einen Blick
EÜR-Umsatzgrenze
800.000
§ 141 AO
EÜR-Gewinngrenze
80.000
§ 141 AO
Kleinunternehmer Vorjahr
25.000
Netto, § 19 UStG
Kleinunternehmer lfd. Jahr
100.000
Harte Grenze, sofortiger Wechsel

Nicht alle Unternehmer dürfen die EÜR nutzen. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwei Gruppen.

Freiberufler und Selbstständige nach § 18 EStG dürfen die EÜR grundsätzlich immer nutzen. Hier gibt es keine Umsatz- oder Gewinngrenze. Ob Sie als freiberuflicher Webdesigner 30.000 € oder 500.000 € im Jahr verdienen: Die einfache Methode zur Gewinnermittlung steht Ihnen offen.

Gewerbetreibende haben strengere Regeln. Durch das Wachstumschancengesetz (in Kraft seit März 2024) gelten seit dem 1. Januar 2024 deutlich höhere Grenzwerte:

KriteriumGrenzwert bis 2023Grenzwert ab 2024
Jahresumsatz600.000 €800.000 €
Jahresgewinn60.000 €80.000 €
HandelsregisterKein EintragKein Eintrag

Überschreiten Sie einen der Grenzwerte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, fordert das Finanzamt Sie zur doppelten Buchführung auf. Beachten Sie: Das Finanzamt muss Sie erst schriftlich auffordern, bevor die Bilanzierungspflicht greift. Ein einmaliges Überschreiten bleibt in der Regel folgenlos.

Einnahmenüberschussrechnung: Zwei Türen in einem Büroflur, die linke Tür ist schlicht mit einem Schild „EÜR" beschriftet und steht weit offen, die rechte Tür hat ein Schild „Bilanz" und ist mit drei schweren Vorhängeschlössern gesichert. Der Flur ist modern, mit Tageslicht und Betonwänden. Eine Geschäftsfrau steht vor der offenen Tür und schaut erleichtert hindurch. Reales Foto, Format 16:9
Freiberufler und Kleingewerbetreibende gehen durch die offene Tür, die doppelte Buchführung bleibt ihnen erspart

Die typischen EÜR-Nutzer

Solo-Selbstständige, Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer profitieren am meisten. Ob IT-Berater, Grafikdesigner, Texter, Physiotherapeut oder Handwerker ohne Eintrag im Handelsregister: Sie alle sparen mit der EÜR erheblich Verwaltungsaufwand. Statt doppelte Buchführung mit Kontenrahmen, Soll und Haben brauchen Sie lediglich eine chronologische Liste Ihrer Einnahmen und Ausgaben samt Belegen.

Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung in der EÜR?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2025 durch das Jahressteuergesetz 2024 grundlegend reformiert. Die Änderungen betreffen auch Ihre Einnahmenüberschussrechnung direkt, denn sie bestimmen, ob Sie Umsatzsteuer ausweisen und in Ihrer EÜR berücksichtigen müssen.

Die neuen Grenzwerte seit 2025:

KriteriumBis 2024 (alt)Ab 2025 (neu)
Vorjahresumsatz22.000 € (brutto)25.000 € (netto)
Laufendes Jahr50.000 € (Prognose)100.000 € (harte Grenze)


Der entscheidende Unterschied: Die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr ist keine Prognose mehr. Sie funktioniert als harte Umsatzgrenze. Sobald Sie diese Schwelle überschreiten, fallen Sie sofort aus der Kleinunternehmerregelung heraus. Bereits der Umsatz, mit dem Sie die Grenze reißen, unterliegt der Regelbesteuerung. Die vorherigen Umsätze des Jahres bleiben steuerfrei.

Für Ihre EÜR bedeutet das konkret: Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aus. Gleichzeitig können Sie keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. In Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung tauchen daher nur Bruttobeträge auf. Die Spalten für Vorsteuer und vereinnahmte Umsatzsteuer bleiben leer.

Neugründer starten seit 2025 automatisch als Kleinunternehmer, ohne eine Umsatzprognose abgeben zu müssen. Die Grenze von 25.000 € gilt direkt im Gründungsjahr. Überschreiten Sie diese Schwelle, wechseln Sie ab dem überschreitenden Umsatz sofort in die Regelbesteuerung.

Wie erstellen Sie Ihre EÜR Schritt für Schritt?

Sie erstellen Ihre Einnahmenüberschussrechnung in fünf Schritten. Jeder einzelne Schritt ist überschaubar. Voraussetzung: Sie sammeln Ihre Belege laufend und nicht erst im März des Folgejahres.

Einnahmenüberschussrechnung: Vogelperspektive auf einen Schreibtisch mit fünf farblich sortierten Stapeln: Belege in einer Klarsichthülle, ein aufgeklappter Laptop mit Tabellenkalkulation, ein Taschenrechner, ein Ordner mit der Aufschrift „Finanzamt" und ein Smartphone mit ELSTER-Logo auf dem Display. Alles ordentlich aufgereiht wie eine Produktionslinie. Warmes Studiolicht. Reales Foto, Format 16:9
Fünf Schritte zur fertigen EÜR, von der Belegsammlung bis zur ELSTER-Übermittlung.

Schritt 1: Belege sammeln und sortieren

Die eiserne Regel der Buchführung gilt auch für EÜR-Pflichtige: Keine Buchung ohne Beleg. Sammeln Sie alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Fahrkarten und Bewirtungsbelege. Sortieren Sie die Unterlagen monatsweise. Geht ein Beleg verloren, dürfen Sie ausnahmsweise einen Eigenbeleg erstellen.

Seit 2025 gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Alle Unternehmer (auch Kleinunternehmer) müssen E-Rechnungen empfangen können. Eine reguläre E-Mail-Adresse reicht dafür aus. Für den Versand eigener E-Rechnungen gelten Übergangsfristen bis 2027/2028.

Ein praktischer Tipp: Richten Sie ein separates Geschäftskonto ein. Die Trennung von privaten und geschäftlichen Zahlungen erspart Ihnen und Ihrem Steuerberater viele Stunden Sortierarbeit.

Schritt 2: Einnahmen und Ausgaben erfassen

Tragen Sie jeden Geschäftsvorfall chronologisch in Ihre Einnahmen-Ausgaben-Tabelle ein. Für jeden Beleg notieren Sie Datum, Belegnummer, Buchungstext (Kostenart), Bruttobetrag und Umsatzsteuersatz. Unsere kostenlose Excel-Vorlage berechnet daraus automatisch den Nettobetrag, die enthaltene Vorsteuer (bei Ausgaben) und die vereinnahmte Umsatzsteuer (bei Einnahmen).

Achten Sie darauf, dass in jeder Zeile nur eine Einnahme oder nur eine Ausgabe steht. Mischzeilen erzeugen falsche Salden.

Schritt 3: Umsatzsteuer berechnen

Regelbesteuerer reichen monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER ein. Sie berechnen die Differenz zwischen vereinnahmter Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer. Unsere Excel-Vorlage ermittelt diese USt-Zahllast automatisch für jeden Monat und summiert sie in der Jahresübersicht pro Quartal.

Gründer reichen in den ersten zwei Jahren monatliche Voranmeldungen ein. Ab dem dritten Jahr genügen Quartalsvoranmeldungen, solange die jährliche USt-Zahllast unter 7.500 € bleibt.

Schritt 4: Richtig abschreiben

Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr setzen Sie nicht sofort komplett ab. Sie verteilen die Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums.

Seit dem 1. Juli 2025 steht Ihnen durch den Investitionsbooster der Bundesregierung wieder die degressive AfA zur Verfügung. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Sie vor dem 1. Januar 2028 anschaffen, beträgt der degressive Satz bis zu 30 % (maximal das Dreifache des linearen Satzes). Sie kombinieren die degressive AfA mit der Sonder-AfA nach § 7g EStG. In der Summe setzen Sie so bis zu 70 % der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr ab.

MethodeGrenze/SatzGültigkeit
GWG sofort abschreibenbis 800 € nettoUnbefristet
Sammelposten bilden250,01 – 1.000 € netto, 5 Jahre linearUnbefristet
Linear abschreibenGleichmäßig über NutzungsdauerStandard
Degressiv abschreibenBis 30 %, max. 3× linearAnschaffung bis 31.12.2027
Sonder-AfA nach § 7g nutzenZusätzlich bis 40 %Für KMU
Digitale Güter sofort absetzen1 Jahr NutzungsdauerSeit 2021, BMF-Schreiben

Schritt 5: Anlage EÜR über ELSTER einreichen

Am Jahresende übertragen Sie die Summen Ihrer Einnahmen und Ausgaben in die amtliche Anlage EÜR. Die Systematik des Formulars gibt vor, welche Beträge in welche Zeile gehören. Dazu erstellen Sie ein Anlageverzeichnis (AVEÜR). Dieses Verzeichnis listet alle abschreibungspflichtigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten und bisheriger Abschreibung auf.

„Die Einnahmenüberschussrechnung ist kein Hexenwerk. Sie verlangt nur zwei Dinge: laufend Belege sammeln und einmal im Jahr ehrlich zusammenrechnen.“ — Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Kann Excel eine Buchhaltungssoftware ersetzen?

Einnahmenüberschussrechnung: Split-Screen-Motiv: Links eine Person an einem Küchentisch mit Laptop und Papierbelegen (handschriftliche Notizen, Post-its), rechts ein professionelles Büro mit zwei Monitoren und automatisierter Buchhaltungssoftware auf dem Bildschirm. Die linke Seite hat warmes Morgenlicht, die rechte kühles Bürolicht. Beide Personen lächeln. Reales Foto, Format 16:9
Excel reicht für viele Solo-Selbstständige, eine Buchhaltungssoftware lohnt sich ab 50 Buchungen pro Monat

Die ehrliche Antwort: Für viele Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer reicht eine gut aufgebaute Excel-Vorlage völlig aus. Eine Buchhaltungssoftware lohnt sich erst, sobald die Zahl Ihrer monatlichen Buchungen steigt, Sie mehrere Bankkonten verwalten oder die automatische ELSTER-Anbindung Zeit sparen soll.

Die Vorteile einer EÜR per Excel oder Google Sheets liegen auf der Hand: keine monatlichen Softwarekosten, volle Kontrolle über Ihre Daten, sofortige Anpassbarkeit und die Möglichkeit, die Datei direkt mit Ihrem Steuerberater zu teilen. Unsere Vorlage sortiert Ihre Buchungen automatisch nach Monaten, berechnet Vorsteuer und USt-Zahllast und erstellt eine Jahresübersicht mit Diagramm.

Der Nachteil: Excel prüft keine Belegpflicht, erkennt keine Duplikate und übermittelt nichts automatisch an ELSTER. Am Jahresende übertragen Sie die Summen manuell in die Anlage EÜR. Für Unternehmer mit mehr als 50 Buchungen pro Monat empfehlen wir eine professionelle Buchhaltungssoftware wie sevDesk, lexoffice oder BuchhaltungsButler.

KriteriumEÜR mit ExcelBuchhaltungssoftware
Kosten0 € (unsere Vorlage)8 – 30 € pro Monat
USt automatisch berechnenJa (Formeln)Ja
ELSTER anbindenNein (manuell)Ja
Belege erkennenNeinJa (OCR/KI)
Banking integrierenNeinJa
Ideal für≤ 50 Buchungen/Monat> 50 Buchungen/Monat

Wie nutzen Sie unsere kostenlose EÜR-Vorlage 2026?

Unsere Vorlage für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2026 steht als Excel-Datei (.xlsx) zum Download bereit. Sie funktioniert in Microsoft Excel, LibreOffice Calc und Google Sheets. Die wichtigsten Features im Überblick:

Das Stammdaten-Blatt enthält Ihre Firmendaten, Steuernummer und den Schalter für die Kleinunternehmerregelung. Alle Buchungstexte (Büromaterial, Honorar, Miete, Reisekosten und 16 weitere Kategorien) wählen Sie über eine Dropdown-Liste aus. Sie passen diese Liste jederzeit an Ihre Bedürfnisse an.

Kostenlos • Aktuell 2026
EÜR-Vorlage 2026 für Excel & Google Sheets
Einnahmen, Ausgaben, Vorsteuer, USt-Zahllast und Jahresübersicht – automatisch berechnet. Einfach Stammdaten ausfüllen und losbuchen.
12 Monatsblätter mit je 80 Zeilen
Automatische USt-Berechnung
Dropdown für Buchungstexte & MwSt
Jahresübersicht mit Diagramm
Grenzwert-Prüfung (800.000 € / 80.000 €)
Kleinunternehmer-Schalter integriert
Vorlage herunterladen (.xlsx)
.xlsx • 153 KB 6.022 Formeln • 0 Fehler

Die 12 Monatsblätter (Januar bis Dezember) bieten jeweils 80 Buchungszeilen mit automatischer Belegnummerierung. Tragen Sie Datum, Buchungstext und Bruttobetrag ein, wählen Sie den MwSt-Satz (19 %, 7 % oder 0 %) per Dropdown. Die Vorlage berechnet Nettobetrag, enthaltene Steuer und laufenden Saldo. Den Übertrag zum Folgemonat führt die Vorlage automatisch weiter.

Die Jahresübersicht fasst alle 12 Monate zusammen und zeigt Ihnen auf einen Blick: Gesamteinnahmen, Gesamtausgaben, Jahresgewinn, USt-Zahllast pro Quartal und ein Balkendiagramm. Zusätzlich prüft die Vorlage automatisch, ob Sie die EÜR-Grenzwerte (800.000 €/80.000 €) und die Kleinunternehmergrenze (25.000 €) einhalten.

Blaue Schrift markiert Eingabefelder, schwarze Schrift steht für Formeln. Speichern Sie die Vorlage einmal als leere Kopie ab, bevor Sie mit der Dateneingabe beginnen. So starten Sie im nächsten Jahr mit einer frischen Datei.

Welche typischen Fehler vermeiden kluge EÜR-Nutzer?

Nahaufnahme einer Hand, die einen Kassenbon hält, der bereits zur Hälfte verblasst ist. Im Hintergrund ein Schuhkarton voller zerknitterter Belege. Dramatische Ausleuchtung mit hartem Schatten, als wäre es eine Szene aus einem Kriminalfilm. Auf dem Karton ein Post-it mit der Aufschrift „Dezember???" in hastiger Handschrift. Reales Foto, Format 16:9
Verblasste Kassenbons und unsortierte Belege sind der häufigste Grund für Ärger mit dem Finanzamt

Betriebsprüfer des Finanzamts decken immer wieder dieselben Fehler auf. Drei davon kosten besonders oft Geld:

Privatanteile vergessen. Nutzen Sie Ihr geschäftliches Fahrzeug auch privat, erfassen Sie den Privatanteil als Betriebseinnahme. Sie berechnen diesen Anteil entweder per Fahrtenbuch oder über die pauschale 1-Prozent-Regelung. Dasselbe gilt für private Telefon- und Internetnutzung.

Zufluss-Abfluss-Prinzip missachten. Eine Rechnung vom Dezember, die Ihr Kunde erst im Januar bezahlt, gehört ins Folgejahr. Viele Selbstständige buchen nach Rechnungsdatum statt nach Zahlungsdatum. Dieser Fehler verschiebt den Gewinn um mehrere Tausend Euro ins falsche Jahr.

AfA falsch berechnen. Sie beginnen die Abschreibung nicht am 1. Januar, sondern im Monat der Anschaffung. Ein Rechenbeispiel: Angenommen, Sie kaufen im September einen Laptop für 1.200 € mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren. Im Anschaffungsjahr setzen Sie nur 4/12 der Jahres-AfA an. Das wären rund 133 € statt 400 €. Die gute Nachricht: Seit dem BMF-Schreiben von 2021 gilt für Computer, Peripheriegeräte und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Diese digitalen Wirtschaftsgüter setzen Sie vollständig im Anschaffungsjahr ab.

Abschreibung 2026
Der Abschreibungs-Kompass
So schreiben Sie Anschaffungen in der EÜR richtig ab
Was haben Sie angeschafft – und für wie viel?
Der Netto-Anschaffungspreis bestimmt die Abschreibungsmethode
Netto
bis 250
Sofortabzug als Betriebsausgabe
Direkt im Anschaffungsjahr voll absetzbar. Kein Verzeichnis nötig. Sie buchen den Betrag einfach als laufende Ausgabe.
Standard
Netto
250–800
GWG-Sofortabschreibung
Geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 EStG) im Anschaffungsjahr komplett absetzen. GWG-Verzeichnis erforderlich. Alternativ: Poolabschreibung über 5 Jahre.
Wahlrecht
Netto
250–1.000
Sammelposten / Poolabschreibung
Alle Anschaffungen eines Jahres in einem Sammelposten bündeln und gleichmäßig über 5 Jahre linear abschreiben (§ 6 Abs. 2a EStG). Kein Einzelnachweis nötig.
Alternative zur GWG
Netto
über 1.000
Lineare oder degressive AfA
Verteilung über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle. Wahlrecht zwischen gleichmäßiger (linearer) und degressiver Methode. Im Anschaffungsjahr monatsgenau berechnen.
Degressive AfA befristet bis 2027
Investitionsbooster 2025–2027
Degressive AfA: bis zu 30 % im ersten Jahr
30 %
Maximaler Satz
des linearen Satzes
Gültig für bewegliche Wirtschaftsgüter, angeschafft zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027. Wechsel zur linearen Methode jederzeit möglich.
Der Kombi-Effekt: Bis zu 70 % im ersten Jahr
Degressive AfA
30 %
30 %
Sonder-AfA § 7g
40 %
40 %
Kombination
30 % + 40 %
70 %
Rechenbeispiel: Maschine für 50.000 € netto. Im ersten Jahr setzen Sie bis zu 35.000 € ab (30 % degressiv + 40 % Sonder-AfA). Die verbleibenden 15.000 € verteilen Sie über die Restnutzungsdauer.
💻
Sonderregel für digitale Wirtschaftsgüter: Computer, Laptops, Peripheriegeräte und Software können mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr sofort abgesetzt werden – unabhängig vom Kaufpreis. Grundlage: BMF-Schreiben vom 26.02.2021.

Was passiert nach der EÜR mit Ihren Steuern?

Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt Ihren Gewinn. Auf Basis dieses Gewinns berechnet das Finanzamt Ihre Einkommensteuer (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer, die das Finanzamt teilweise auf die Einkommensteuer anrechnet.

Seit 2026 stellt das Finanzamt Steuerbescheide grundsätzlich digital über das ELSTER-Postfach zu. Der Papierbescheid gehört damit der Vergangenheit an. Prüfen Sie Ihren Bescheid zeitnah. Sie haben einen Monat nach Bekanntgabe Zeit, Einspruch einzulegen.

Lesetipps:

Glossar: 15 wichtige Fachbegriffe zur Einnahmenüberschussrechnung

Ein aufgeschlagenes Lexikon auf einem Holztisch, darüber schwebt ein halbtransparenter Laptop-Bildschirm mit einer Tabellenkalkulation. Bücherstapel im Hintergrund, eine Leselampe leuchtet auf die Seite. Auf dem Buchdeckel steht „EÜR Glossar" in geprägter Schrift. Warmes Bibliothekslicht. Reales Foto, Format 16:9
15 Fachbegriffe zur Einnahmenüberschussrechnung, verständlich erklärt für Gründer und Selbstständige

Abschreibung (AfA)

Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, AfA) verteilt die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Sie mindert Ihren steuerlichen Gewinn jedes Jahr um den anteiligen Betrag. Für die EÜR besonders relevant bei Anschaffungen über 800 € netto.

Anlage EÜR

Anlage EÜR ist das amtliche Formular zur Einnahmenüberschussrechnung. Sie reichen die Anlage elektronisch über ELSTER ein. Das Formular gliedert Einnahmen und Ausgaben nach vorgegebener Systematik und ermittelt Ihren steuerlichen Gewinn.

Betriebsausgaben

Betriebsausgaben umfassen alle Aufwendungen, die Ihr Betrieb veranlasst. Typische Beispiele: Miete, Software-Lizenzen, Büromaterial, Reisekosten und Honorare an Subunternehmer. Sie reduzieren Ihren steuerlichen Gewinn.

Degressive AfA

Degressive AfA erlaubt höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Nutzungsjahren. Seit dem Investitionsbooster 2025 gilt ein Satz von bis zu 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Sie vor dem 1. Januar 2028 anschaffen.

ELSTER

ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist das digitale Portal der Finanzverwaltung. Sie reichen darüber Ihre Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen ein. Seit 2011 übermitteln Sie die Anlage EÜR verpflichtend auf diesem Weg.

E-Rechnung

E-Rechnung bezeichnet eine elektronische Rechnung in strukturiertem Datenformat (z. B. XRechnung, ZUGFeRD). Seit 2025 müssen alle Unternehmer im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. PDF-Rechnungen gelten nicht als E-Rechnungen.

Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)

Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) bezeichnet ein abnutzbares, bewegliches und selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut mit Anschaffungskosten bis 800 € netto. Sie schreiben GWG im Anschaffungsjahr sofort und vollständig ab.

Gewinnermittlung

Gewinnermittlung ist der Oberbegriff für die Berechnung des steuerlichen Gewinns. Die EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG) und die Bilanzierung (§ 4 Abs. 1 EStG) sind die beiden zulässigen Methoden.

Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuerpflicht. Seit 2025 gelten Netto-Grenzen von 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr).

Sonder-AfA (§ 7g EStG)

Sonder-AfA ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen eine zusätzliche Abschreibung von bis zu 40 % der Anschaffungskosten. Sie kombinieren die Sonder-AfA mit der linearen und der degressiven AfA.

Umsatzsteuervoranmeldung

Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) meldet dem Finanzamt die Differenz zwischen vereinnahmter Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer. Sie geben die Voranmeldung monatlich oder quartalsweise über ELSTER ab.

Vorsteuer

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Sie auf Eingangsrechnungen anderer Unternehmer bezahlen. Als Regelbesteuerer verrechnen Sie die Vorsteuer mit der vereinnahmten Umsatzsteuer. Kleinunternehmer haben keinen Vorsteuerabzug.

Wachstumschancengesetz

Wachstumschancengesetz (in Kraft seit März 2024) hob die EÜR-Grenzwerte auf 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn an. Zusätzlich führte der Gesetzgeber steuerliche Erleichterungen für Forschung und Investitionen ein.

Zufluss-Abfluss-Prinzip

Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG) bestimmt, dass Sie Einnahmen und Ausgaben in der EÜR erst zum Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses erfassen. Maßgeblich ist das Datum der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum.

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Investitionsabzugsbetrag (IAB, § 7g Abs. 1 EStG) erlaubt Ihnen, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts vorab gewinnmindernd abzuziehen. Sie schaffen das Wirtschaftsgut innerhalb von drei Jahren an.

FAQ: Häufige Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Einnahmenüberschussrechnung: Derselbe Freiberufler am Schreibtisch, aber auf dem Laptop-Bildschirm steht groß „FAQ" in orangefarbener Schrift. Neben dem Laptop ein aufgeschlagenes Notizbuch mit Fragezeichen. Warmes Seitenlicht, entspannte Stimmung. Reales Foto, Format 16:9
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Einnahmenüberschussrechnung 2026
  1. Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?

    Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Methode, Ihren Gewinn zu ermitteln. Grundlage bildet § 4 Abs. 3 EStG. Sie ziehen alle Betriebsausgaben von Ihren Betriebseinnahmen ab und erhalten Ihren steuerlichen Gewinn. Anders als bei der Bilanzierung brauchen Sie keine doppelte Buchführung, kein Inventar und keinen Betriebsvermögensvergleich.

  2. Bis zu welcher Grenze darf ich die EÜR nutzen?

    Seit dem Wachstumschancengesetz (2024) liegt die Umsatzgrenze bei 800.000 Euro und die Gewinngrenze bei 80.000 Euro pro Jahr. Freiberufler und Selbstständige nach § 18 EStG nutzen die EÜR unabhängig von diesen Grenzen. Die Bilanzierungspflicht greift erst, sobald das Finanzamt Sie nach dem Überschreiten der Grenzwerte schriftlich auffordert.

  3. Kann ich die EÜR mit Excel oder Google Sheets erstellen?

    Ja. Das Finanzamt schreibt keine bestimmte Software vor. Sie erfassen Ihre Einnahmen und Ausgaben in einer Tabellenkalkulation und übertragen die Summen am Jahresende in die amtliche Anlage EÜR. Diese übermitteln Sie elektronisch über ELSTER. Unsere kostenlose Excel-Vorlage 2026 berechnet USt, Vorsteuer und Jahresübersicht automatisch.

  4. Was ändert sich 2026 bei der Kleinunternehmerregelung?

    Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen: 25.000 Euro (netto) im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Die 100.000-Euro-Grenze funktioniert als harte Grenze ohne Spielraum für Prognosen. Überschreiten Sie diese Schwelle unterjährig, wechseln Sie sofort in die Regelbesteuerung. Neugründer starten automatisch als Kleinunternehmer.

  5. Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR abgeben?

    Ja. Auch Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz über 25.000 Euro reichen die Anlage EÜR elektronisch über ELSTER ein. Liegt Ihr Umsatz unter 25.000 Euro, kann das Finanzamt auf die formelle Anlage verzichten. In der Praxis lohnt sich die saubere EÜR dennoch, weil das Finanzamt jederzeit Nachweise anfordern kann.

  6. Welche Regeln gelten 2026 für das Abschreiben in der EÜR?

    Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto schreiben Sie sofort ab. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Sie zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 anschaffen, nutzen Sie die degressive AfA mit bis zu 30 Prozent. Computer, Peripheriegeräte und Software setzen Sie mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr sofort ab. Die Sonder-AfA nach § 7g EStG bringt Ihnen zusätzlich bis zu 40 Prozent.

Quellen

Bundesministerium der Justiz – § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html – besucht am 18.03.2026

Bundesministerium der Justiz – § 141 Abgabenordnung (AO) – https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__141.html – besucht am 18.03.2026

Bundesministerium der Justiz – § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) – https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html – besucht am 18.03.2026

Bundesministerium der Finanzen – Anlage EÜR 2025 (Schreiben vom 29.08.2025) – https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2025-08-29-anlage-EUER-2025.pdf – besucht am 18.03.2026

Redaktionsnotiz: Die Geschichte dieses Artikels

Dieser Fachartikel hat eine lange Vorgeschichte. Im August 2010 veröffentlichte die damalige Dr. Web-Autorin Manuela Müller den ersten Beitrag zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, zusammen mit einer selbst entworfenen Kalkulationstabelle für OpenOffice und Excel. Der Artikel traf einen Nerv: Tausende Selbstständige luden die Vorlage herunter und nutzten sie für ihre Buchführung.

In den Folgejahren hielt die Dr. Web-Community das Tool am Leben. Leser Thomas Räbiger überarbeitete die Formeln, Ingenieur Peter von Schnakenburg aus Gießen lieferte 2019 eine aktualisierte Version mit erweiterten Dropdown-Menüs und Platz für bis zu 5.000 Buchungszeilen pro Monat. Über 1.400 Leser bewerteten den Beitrag, dutzende Kommentare lieferten Fehlermeldungen und Verbesserungsvorschläge.

Seit 2024 haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen grundlegend verändert: Das Wachstumschancengesetz hob die EÜR-Grenzwerte an, das Jahressteuergesetz 2024 reformierte die Kleinunternehmerregelung, der Investitionsbooster führte die degressive AfA wieder ein. Der alte Artikel mit seinen Grenzwerten von 600.000 €/60.000 € und der Kleinunternehmergrenze von 22.000 € war damit inhaltlich überholt.

Im März 2026 haben wir den Artikel deshalb von Grund auf neu geschrieben: aktuelle Grenzwerte, aktuelle Gesetzeslage, neue Excel-Vorlage mit 6.022 Formeln, zwei Infografiken und eine vollständig überarbeitete Anleitung. Die alte URL /einnahmen-ausgabenrechnung/ leitet dauerhaft auf diese Seite weiter.

JahrAutor / BeitragendeÄnderung
2010Manuela MüllerErstveröffentlichung mit EÜR-Vorlage für OpenOffice und Excel
2012Thomas RäbigerFormeln korrigiert, Office-2010-Kompatibilität hergestellt
2019Peter von SchnakenburgKomplette Überarbeitung der Vorlage (Version 2019), Google-Sheets-Kompatibilität, bis zu 5.000 Zeilen pro Monat
2019Michael DoblerRedaktionelle Aktualisierung des Fließtexts
2024Redaktion Dr. WebKleinere Aktualisierungen (Kleinunternehmergrenze 22.000 €, Umsatzgrenze 600.000 €)
2026Markus Seyfferth, Michael DoblerKompletter Relaunch: Neuer Artikel, neue Excel-Vorlage (2026), zwei CSS-Infografiken, alle Grenzwerte aktualisiert (WachstumschancenG, JStG 2024, Investitionsbooster)

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