Die Rentenkommission empfiehlt eine verpflichtende Kapitalrente nach schwedischem Vorbild, 770 € mehr im Monat verspricht sie nach 45 Beitragsjahren. Für Selbstständige und Arbeitgeber steckt die eigentliche Nachricht im Kleingedruckten: Ab 2028 drohen neue Pflichtbeiträge und steigende Lohnnebenkosten.

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Die Schweden-Rente steht plötzlich ganz oben auf der politischen Agenda. Am Dienstag hat die Rentenkommission ihren Bericht an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Der Kanzler will die Vorschläge umgehend vollständig umsetzen. Auf dem Lohnzettel und in der Beitragsrechnung von Selbstständigen wird das schneller sichtbar, als vielen lieb ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 2028 fließen zusätzlich 2 % des Bruttolohns in eine kapitalgedeckte Rente, stufenweise eingeführt bis 2031.
  • Bei Angestellten zahlen Arbeitgeber die Hälfte, die Lohnnebenkosten steigen entsprechend.
  • Neue Selbstständige werden erstmals rentenversicherungspflichtig, Bestandsfälle dürfen sich befreien lassen.
  • Gründer zahlen in den ersten drei Jahren nur den halben Beitrag.

Wie funktioniert die Schweden-Rente?

Sparschwein auf Münzstapel mit Schweden-Flagge und Aufschrift „PFLICHT AB 2028“ auf weißem Grund
Zusatzbeitrag von 2 % wird am Kapitalmarkt angelegt und finanziert später eine lebenslange Zusatzrente auf individuellen Konten

Neben den klassischen Rentenbeitrag tritt ein Zusatzbeitrag von 2 %, der am Kapitalmarkt angelegt wird. Das Geld landet auf individuellen Konten und finanziert nach dem Renteneintritt eine lebenslange Zusatzrente, an die vorzeitig niemand herankommt. Als Anlagevehikel ist der staatliche Atommüll-Fonds Kenfo im Gespräch, der seit Jahren zweistellige Renditen erzielt und sein Ziel von 3,7 % deutlich übertrifft.

Die Kommission rechnet vorsichtiger mit 3,5 bis 5 % realer Rendite. „Nach 20 Jahren könnte der Eckrentner im Mittel auf 150 € mehr Rente monatlich kommen, nach 45 Jahren sogar auf über 770 €“, sagt Kommissionsmitglied Tabea Bucher-Koenen, Professorin am ZEW Mannheim. Die Werte sind bereits um die Inflation bereinigt.

Die Schweden-Rente klingt nach Geschenk, für Selbstständige und kleine Unternehmen ist sie zuerst eine neue Pflichtabgabe.

— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web

Was ändert sich für Selbstständige und Arbeitgeber?

Handwerkerin wirft Münze in ein Sparschwein mit der Aufschrift „2 % Pflichtbeitrag“
Für neue Selbstständige wird die Kapitalrente ab 2028 zur Pflicht, den Zusatzbeitrag tragen sie allein.

Hier liegt die für Unternehmer entscheidende Wendung. Bislang sorgen Selbstständige frei vor. Künftig sollen alle neuen Selbstständigen pflichtversichert werden, ausgenommen Berufe mit eigenem Versorgungswerk. Bestehende Selbstständige dürfen sich befreien lassen. Den 2-%-Zusatzbeitrag tragen Selbstständige allein, was die Kalkulation des eigenen Stundenlohns spürbar verschiebt. Gründer zahlen in den ersten drei Jahren nur den halben Satz, ein Zugeständnis angesichts der zuletzt eingebrochenen Gründerquote.

Für Arbeitgeber heißt das vor allem höhere Lohnnebenkosten. Der reguläre Beitragssatz springt 2028 ohnehin von 18,6 auf 19,9 %, der paritätische Kapitalbeitrag kommt obendrauf. Gegenfinanziert wird das auch dadurch, dass künftig Selbstständige einzahlen, was die Beitragssätze mittelfristig um 0,5 Prozentpunkte senken soll. Die Reform ist Teil eines Pakets von 33 Empfehlungen, zu denen auch neue Regeln bei der Witwenrente und ein steigendes Renteneintrittsalter gehören.

Neu ist die Idee nicht. Schon um die Jahrtausendwende hat Walter Riester versucht, eine verpflichtende Kapitalvorsorge einzuführen, ist damit aber am Widerstand der eigenen Partei gescheitert. Auch das schwedische Vorbild ist holprig gestartet. Während der Dotcom-Krise hat der AP7-Fonds zeitweise bis zu 40 % verloren, steht heute aber satt im Plus. Über 30 bis 40 Jahre legen Aktienmärkte historisch rund 7 % jährlich zu, kurzfristige Abstürze gleichen sich aus. Dass die ärmere Hälfte der Deutschen laut Bundesbank nach Inflation fast nur negative Renditen erzielt, gilt der Kommission als das eigentliche Argument für die Pflicht. Mehr dazu steht in unserer Analyse zur wachsenden Vermögensschere.

Noch ist nichts beschlossen, umsetzen müssen Bundestag und Bundesrat. Selbstständige sollten ihre Vorsorge dennoch früh durchrechnen, bevor 2028 der erste Zusatzbeitrag fällig wird. Arbeitgeber kalkulieren die steigenden Lohnnebenkosten am besten jetzt in ihre Personalplanung ein.

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