Die gesetzliche Rente gilt in der Koalition als das schwierigste Reformvorhaben dieser Legislatur. Bis Ende Juni will Schwarz-Rot zu Entscheidungen kommen, und auch die eingesetzte Rentenkommission soll bis dahin ihre Empfehlungen vorlegen. Nun wird ein Vorschlag diskutiert, der Ehepaare unmittelbar betrifft: ein verpflichtendes Rentensplitting als Ersatz für die heutige Witwenrente.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenLaut einem Bericht des „Handelsblatts“ erwägt die Kommission, die gesetzlichen Rentenansprüche zwischen Ehepartnern künftig zwingend aufzuteilen. Neu ist die Idee nicht. Bereits im Sommer 2023 hatte die Ökonomin Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats, dafür geworben, die Witwenrente in ihrer bisherigen Form abzuschaffen.
Was Rentensplitting konkret bedeutet

Beim Rentensplitting gibt die Person mit den höheren Rentenansprüchen einen Teil ihrer Anwartschaft an den Partner ab. Die während der Ehe erworbenen Ansprüche werden hälftig auf beide Konten verteilt. Vor allem Frauen, die nicht oder nur in Teilzeit arbeiten, wären dadurch im Alter besser abgesichert.
Die Witwenrente funktioniert anders. Nach dem Tod des Ehepartners erhält die hinterbliebene Person 55 Prozent, teils sogar 60 Prozent der Rente der verstorbenen Person. Genau das widerspreche dem Äquivalenzprinzip, argumentiert Schnitzer, wonach sich die Auszahlungen nach den selbst geleisteten Beiträgen richten sollten.
| Merkmal | Witwenrente (heute) | Rentensplitting (Vorschlag) |
|---|---|---|
| Auszahlung | 55 bis 60 Prozent der Rente der verstorbenen Person | hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen Ansprüche |
| Verrechnung mit eigenem Einkommen | ja, mit Freibetrag | nein |
| Arbeitsanreiz | geschwächt | gestärkt |
| Status | gesetzlicher Standard | freiwillig seit 2002, im Vorschlag verpflichtend |
Warum die Erwerbsanreize im Zentrum stehen

Das stärkste Argument der Befürworter sind die Arbeitsanreize für Frauen. Ein Rechenbeispiel des Rentenberaters Andreas Irion zeigt das Problem der heutigen Regelung. Eine Witwe mit 1000 Euro Hinterbliebenenrente verdient in Teilzeit zusätzlich 1900 Euro brutto. Erhöht diese Frau ihr Einkommen um zehn Prozent, also um 190 Euro, bleibt ihr nach Steuern, Sozialabgaben und der Kürzung der Witwenrente weniger als ein Drittel davon übrig.
Mehr Arbeit lohnt sich in diesem Fall kaum. Ein verpflichtendes Splitting würde diesen Fehlanreiz auflösen, weil die Rente der Hinterbliebenen nicht mehr mit dem eigenen Einkommen verrechnet wird.
Heute nutzen nur wenige Paare die Option

Schon jetzt gibt es das Rentensplitting auf freiwilliger Basis, und zwar für Ehen, die seit 2002 geschlossen wurden. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften können es wählen. Voraussetzung ist, dass beide Partner 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten gesammelt haben und eine gemeinsame Erklärung beim Rentenversicherungsträger abgeben.
Genutzt wird die Möglichkeit bisher kaum. Weniger als 1000 Paare entscheiden sich pro Jahr dafür. Wer splittet, kann später allerdings keine Hinterbliebenenrente mehr beziehen.
Lange Übergangsfristen sind geplant

Eine Neuregelung würde die heutigen Rentnerinnen und Rentner nicht treffen. Vorgesehen sind lange Übergangsfristen, damit Betroffene ihre Lebensplanung anpassen können. Sollte die Kommission tatsächlich ein verpflichtendes Splitting empfehlen, müsste sich Kanzler Friedrich Merz dazu verhalten.
Die Debatte zeigt, wie eng Rentenpolitik und Arbeitsmarkt zusammenhängen. Wer Erwerbsanreize ernst nimmt, kommt am Rentensplitting kaum vorbei.“
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web