Die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen soll 2027 fallen. An ihre Stelle tritt die Direktvermarktung an der Strombörse, abgefedert nur durch eine dreijährige Übergangszahlung. Für Betriebe verschiebt sich damit die gesamte Wirtschaftlichkeitsrechnung.

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Die Einspeisevergütung, seit über zwei Jahrzehnten das Fundament jeder Solarkalkulation, verschwindet für Neuanlagen ab 2027. Statt garantierter Cent-Beträge über 20 Jahre bleibt neuen Betreibern künftig der Verkauf ihres Stroms am Markt. Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle liegt vor, die Solarbranche läuft dagegen Sturm.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für PV-Anlagen ab dem 1. Januar 2027 entfällt die feste Einspeisevergütung; Bestandsanlagen behalten ihre Zusage.
  • Eine Übergangszahlung von 5,2 Cent je Kilowattstunde gilt dem Entwurf zufolge nur befristet auf drei Jahre.
  • Danach wird die Direktvermarktung an der Strombörse für Anlagen bis 100 Kilowatt Pflicht.
  • Über die Rendite entscheidet künftig der Eigenverbrauch, nicht mehr der Fördersatz.

Was genau ändert sich ab 2027?

Ein Solarpanel mit Spielzeugdinosaurier und zwei Pappschildern vor weißem Hintergrund
Bundeswirtschaftsministerium streicht Festvergütung für neue Dachanlagen. Bisher garantierte das EEG 7 Cent/kWh für Teileinspeiser und 10-12 Cent für Volleinspeiser über 20 Jahre

Ende der Festvergütung. Der Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium von Ministerin Katherina Reiche streicht die feste Vergütung für neue Dachanlagen. Bisher hat das EEG rund 7 Cent je Kilowattstunde für Teileinspeiser und 10 bis 12 Cent für Volleinspeiser zugesichert, garantiert über 20 Jahre.[1]

Schmale Brücke. An deren Stelle tritt eine Übergangszahlung von 5,2 Cent, dem Entwurf zufolge befristet auf drei Jahre und nach Anlagengröße gestaffelt. Anlagen, die noch 2026 ans Netz gehen, behalten dagegen die alte Zusage. Der Ausbau selbst boomt: Im ersten Quartal 2026 hat die Photovoltaik einen neuen Rekord erreicht.

Warum die Börse statt fester Cent-Beträge?

Mittagsspitzen. Hinter der Reform steckt ein Konstruktionsfehler des alten Systems. Zur Mittagszeit drücken Solarspitzen den Börsenpreis regelmäßig gegen null oder ins Negative, während die feste Vergütung unbeirrt weiterzahlt. Die Direktvermarktung koppelt die Erlöse an genau dieses Preissignal.

Eigenverbrauch zählt. Für Betriebe verschiebt das die Logik: Rentabel wird eine Anlage künftig über den selbst genutzten Strom und den Speicher, nicht mehr über den eingespeisten Überschuss. Was Großabnehmer mit förderfreien Solarparks vormachen, erreicht damit auch das Firmendach, und mit ihm die Vermarktung von Heimspeichern am Strommarkt.

Einspeisevergütung: Was sich 2027 für neue PV-Anlagen ändert
Vom garantierten Fördersatz zur Direktvermarktung an der Börse.
5,2 ct
Übergangszahlung je kWh
befristet auf nur drei Jahre (2027 bis 2029)
7 bis 12 ct
Bisherige Festvergütung je kWh
garantiert über volle 20 Jahre
100 kW
Grenze zur Pflicht-Direktvermarktung
darüber schon heute, ab 2027 auch für kleine Anlagen
über 2/3
Erwarteter Nachfrageeinbruch
bei Privathaushalten und Kleingewerbe, laut BSW-Solar

Bis Ende 2026

  • Feste Einspeisevergütung, 20 Jahre garantiert
  • Planbare Rendite über den Fördersatz
  • Einspeisung ohne Marktrisiko

Ab 2027

  • Direktvermarktung an der Strombörse
  • Nur drei Jahre Übergangszahlung
  • Rendite über Eigenverbrauch und Speicher

Die Politik ersetzt eine Subvention durch ein Marktsignal. Solarprojekte rechnen sich künftig über den eigenen Verbrauch und einen Speicher, nicht mehr über den garantierten Fördersatz.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was Betriebe jetzt einplanen sollten

Branchenwarnung. Der Bundesverband Solarwirtschaft rechnet mit einem Nachfrageeinbruch von über zwei Dritteln bei Privathaushalten und Kleingewerbe. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig nennt die Übergangszahlung ein „wertloses Trostpflaster“ und spricht von „Augenwischerei“.[1]

Fenster 2026. Geplante Projekte lohnt es sich, noch in diesem Jahr unter dem alten Recht ans Netz zu bringen und so den Bestandsschutz zu sichern. Für spätere Anlagen gehören Speicher, Eigenverbrauchsquote und ein Direktvermarkter von Anfang an in die Kalkulation, ebenso ein Blick auf die Netzentgelte-Reform, die Erzeuger und Speicher künftig stärker belastet.

Quelle

[1] Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar): „EEG-Novelle und Netzpaket gefährden Solarausbau“ (24. Juli 2026)

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