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Teslas Fahrassistent ließ sich in Europa bisher so einstellen, dass er bei erlaubten 100 km/h bis zu 150 fuhr, in einer Tempo-30-Zone bis zu 45. Künftig liegt die Grenze bei 110 und 33 km/h. Die Toleranz war einer der Streitpunkte der europäischen Zulassung.

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Inhalt 4 Abschnitte
  1. Was hat die RDW geprüft?
  2. Was ändern 10 statt 50 Prozent im Verkehr?
  3. Was heißt das für Deutschland?
  4. Mehr Newshunger?

Die niederländische Zulassungsbehörde RDW hat am 3. November Änderungen an Teslas Fahrassistent FSD Supervised genehmigt. Das System heißt künftig Tesla Assisted Driving, die einstellbare Tempo-Toleranz sinkt von 50 auf höchstens 10 Prozent.[1] Tesla spielt die Änderung per Software-Update auf Fahrzeuge mit Hardware 4 und neuer.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Tempo-Toleranz beträgt höchstens 10 statt 50 Prozent und steht nach jedem Start auf 0 Prozent.
  • Aus FSD Supervised wird Tesla Assisted Driving, an der Funktion ändert sich laut RDW nichts.
  • Die Typgenehmigung bleibt bestehen, die neun Staaten, die sie anerkannt haben, sind informiert.
  • Die EU-weite Entscheidung ist offen, der zuständige Ausschuss berät vertraulich.

Was hat die RDW geprüft?

Modellauto auf Rampe vor orangem Block mit Schild „Bis hierhin“
RDW prüft kleine Tesla-Systemänderungen und genehmigt diese ohne Anpassung der Typgenehmigung

Tesla hatte die Behörde gebeten, „einige kleine Änderungen“ zu prüfen. Die RDW hat nach eigenen Angaben kontrolliert, wie sie umgesetzt sind und wie sich das System dabei verhält. Nachteilige oder unbeabsichtigte Auswirkungen fand sie nicht. Die bestehende Typgenehmigung gilt weiter und wird weder angepasst noch erweitert.[1]

Zwei Punkte betreffen das Tempo. Der Fahrer stellt eine Tempo-Toleranz ein, um die das System die geltende Höchstgeschwindigkeit überschreiten darf, wenn Sicherheit und Verkehrsfluss es erfordern. Bisher waren es bis zu 50 Prozent. Nach jedem Start steht der Wert nun auf 0 Prozent, weitere Funktionen rund ums Tempo sind zunächst abgeschaltet.[1]

Was ändern 10 statt 50 Prozent im Verkehr?

Die Toleranz bezieht sich auf die erkannte Höchstgeschwindigkeit, nicht auf eine feste Zahl. Aus Tempo 30 wurden bisher bis zu 45 km/h, künftig sind es 33. Die Obergrenze bei Tempo 100 sinkt von 150 auf 110 km/h. Die Rechnung gilt allerdings nur für die eingestellte Toleranz.

Nicht berührt ist der zweite Weg zu schnellem Fahren, die falsche Tempo-Erkennung. Beim Brüsseler Test der Initiative Johanna.be fuhr FSD in 16 von 29 Tempo-30-Abschnitten zu schnell, obwohl die Tester keine Toleranz eingestellt hatten.[3] Ob die Software Schilder inzwischen besser erkennt, teilt die RDW nicht mit.

Die Toleranz hat Tesla gesenkt, die verlässliche Erkennung des Tempolimits steht noch aus.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Den Namen hatte das Bundesverkehrsministerium schon am 6. Oktober beanstandet: „FSD“ stehe für Full Self-Driving und sei irreführend, weil das System nicht die ganze Fahraufgabe übernimmt. Zugleich einigte sich das Ministerium mit Tesla auf die 10-Prozent-Grenze, wie Dr. Web berichtete. Mit der Änderung der RDW sind beide Punkte nun umgesetzt.[2]

Teslas Tempo-Toleranz in Europa
Höchstgeschwindigkeit des Fahrassistenten vor und nach der RDW-Änderung
10 %
höchste Tempo-Toleranz, bisher waren es 50 Prozent
33 km/h
Obergrenze in einer Tempo-30-Zone, bisher 45 km/h
110 km/h
Obergrenze bei erlaubten 100 km/h, bisher 150 km/h
10
Staaten mit gültiger Genehmigung: die Niederlande und neun weitere
Der Weg zur Änderung
10. April 2026
RDW erteilt die Typgenehmigung für FSD Supervised
6. Oktober 2026
Verkehrsministerium und Tesla einigen sich auf 10 Prozent und den Namen Tesla Assisted Driving
3. November 2026
RDW genehmigt die Änderungen, die Genehmigung bleibt unverändert
Offen
EU-weite Entscheidung im Technischen Ausschuss Kraftfahrzeuge, Beratungen vertraulich

Was heißt das für Deutschland?

Das Ministerium will den 10-Prozent-Ansatz im europäischen Verfahren unterstützen und zusammen mit dem Kraftfahrt-Bundesamt auf eine zügige Genehmigung hinwirken.[2] Entscheiden muss der Technische Ausschuss Kraftfahrzeuge. Seine Beratungen sind vertraulich, die RDW äußert sich dazu nicht.[1] Nötig ist eine qualifizierte Mehrheit aus 55 Prozent der Staaten, die zusammen 65 Prozent der Bevölkerung stellen. Branchenmedien erwarten die Abstimmung frühestens im Dezember.

Für Fuhrparkleiter ändert sich zunächst wenig, denn laut RDW bleibt das System ein Assistent, und der Fahrer ist weiter verantwortlich. Wo Dienstwagen in den Niederlanden oder den neun Staaten mit anerkannter Genehmigung unterwegs sind, gehören der neue Name, die 10-Prozent-Grenze und der Hinweis auf die unzuverlässige Schilderkennung in die Fahrerunterweisung. Das Gesamtbild liefert der Überblick zur europäischen Zulassung von FSD.

Quellen

3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. RDWRDW keurt wijzigingen aan Tesla-rijhulpsysteem goed03.11.2026
  2. Bundesministerium für VerkehrAktueller Stand bei der Genehmigung eines Tesla-Assistenzsystems06.10.2026
  3. Johanna.beFull Self Driving in areas important for pedestrians and cyclists (Test vom 20. bis)22.07.2026

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