Servercontainer im Google Tag Manager geben ab dem 11. Januar 2027 die volle IP-Adresse der Besucher an Google Ads und drei weitere Werbedienste von Google weiter, solange niemand die Änderung abschaltet. Google kündigt das in einer Mail an Werbekunden an. Betreiber, die das serverseitige Tagging gerade wegen der Datensparsamkeit eingerichtet haben, sollten Container, Einwilligungsbanner und Datenschutzerklärung prüfen.
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Google hat Werbekunden per Mail mitgeteilt, dass der serverseitige Tag Manager ab dem 11. Januar 2027 Verbindungsdaten wie die IP-Adresse an Werbe-Tags durchreicht. Öffentlich wurde die undatierte Mail am 2. November, als der niederländische Google-Ads-Freiberufler Adriaan Dekker sie auf LinkedIn zeigte.[1] Der Hilfeartikel mit der Anleitung zum Abschalten, auf den Google verweist, ist noch nicht auffindbar. Auch die Versionshinweise des Tag Managers erwähnen die Änderung bisher nicht.[2][3]
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 11. Januar 2027 erhalten Tags für Google Ads, Display & Video 360, Search Ads 360 und Campaign Manager 360 die volle IP-Adresse.
- Google-Analytics-Tags machen sie weiter unkenntlich.
- Die Änderung gilt automatisch, abschalten müssen Betreiber sie selbst.
- Für Nutzer im EWR verlangt Google eine Einwilligung, die Pflicht liegt beim Werbekunden.
Was ändert sich im Servercontainer?

Beim serverseitigen Tracking schickt der Browser seine Messdaten nicht direkt an Google, sondern an einen Server des Betreibers, meist unter einer eigenen Subdomain. Dort entscheidet der Servercontainer, welcher Tag welche Daten bekommt. Bisher ließ sich die IP-Adresse für alle Tags zugleich unkenntlich machen.
Künftig gilt das je Tag. Die vier Werbedienste erhalten die volle Adresse, Tags anderer Anbieter wie Meta oder LinkedIn bestimmen selbst, was sie annehmen. Um die Adresse zurückzuhalten, nennt die Mail Transformationen: Regeln im Container, die Daten entfernen, bevor ein Tag sie sieht.[1][4] Google begründet den Schritt mit besserer Messung und Personalisierung, dazu sollen datenschutzfreundliche Verfahren und ein Filter gegen Spam und ungültige Zugriffe kommen. Zahlen nennt die Mail nicht.
Warum ist die Voreinstellung heikel?
Der Europäische Gerichtshof hat 2016 im Fall Breyer entschieden, dass auch eine dynamische IP-Adresse ein personenbezogenes Datum sein kann.[5] Googles Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer gilt im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz.[6] Die Mail weist die Pflicht zur Einwilligung ausdrücklich dem Kunden zu.
Manche Betreiber nutzen den Servercontainer gerade, um weniger Daten an Google zu geben. Steht in ihrer Datenschutzerklärung, die Adresse werde vor der Übermittlung an Google gekürzt, stimmt der Text ab Januar ohne Gegenmaßnahme nicht mehr. Bei AdSense ging Google im Juni den umgekehrten Weg: Die volle IP-Adresse teilen Publisher dort nur, wenn sie den Schalter selbst umlegen, berichtet PPC Land.[2] Microsoft Advertising wertet bei seiner Conversions API eine fehlende Angabe zur Einwilligung als erteilt.
Was je Tag gilt
Orange: Diese Tags erhalten ab dem Stichtag die volle Adresse, solange der Betreiber die Änderung nicht abschaltet oder per Transformation entfernt.
Der Weg zum Stichtag
Google kehrt eine Datenschutzeinstellung um, die Betreiber bewusst gewählt haben. Zurückdrehen müssen sie selbst.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was sollten Werbetreibende bis Januar tun?
- Container prüfen: Klären Sie, ob Ihr Servercontainer die IP-Adresse heute zentral unkenntlich macht und welche Werbe-Tags darin laufen.
- Entscheidung treffen: Wollen Sie die Adresse weiter zurückhalten, legen Sie für die vier Werbe-Tags eine Transformation an oder schalten Sie die Änderung ab, sobald Google den Hilfeartikel veröffentlicht.
- Texte anpassen: Gleichen Sie Einwilligungsbanner und Datenschutzerklärung mit dem neuen Stand ab, auch im Zusammenspiel mit dem Einwilligungsmodus (Consent Mode) von Google.
- Kunden informieren: Agenturen sprechen ihre Kunden an und tragen den 11. Januar für jeden betreuten Container in den Wartungsplan ein.
FAQ: Google Ads erhält ab 11. Januar die volle IP-Adresse aus dem serverseitigen Tag Manager
Was ändert Google am 11. Januar 2027 im serverseitigen Tag Manager?
Servercontainer machen die IP-Adresse dann nicht mehr für alle Tags zugleich unkenntlich. Tags für Google Ads, Display & Video 360, Search Ads 360 und Campaign Manager 360 erhalten die volle Adresse, Google-Analytics-Tags weiter nicht. So steht es in einer Mail von Google an Werbekunden.
Betrifft die Änderung auch Websites ohne Servercontainer?
Nein. Die Mail beschreibt nur Servercontainer im Google Tag Manager. Lädt eine Website die Google-Tags direkt im Browser, erhält Google die IP-Adresse ohnehin mit jeder Anfrage, weil der Browser sich direkt mit Google verbindet.
Wie lässt sich die Weitergabe der IP-Adresse verhindern?
Google verweist auf einen Hilfeartikel mit einer Anleitung zum Abschalten, der bisher nicht auffindbar ist. Bereits heute entfernen Transformationen im Servercontainer Daten, bevor ein Tag sie sieht. Dieses Mittel nennt auch die Mail.
Braucht die Weitergabe der IP-Adresse eine Einwilligung?
Google verlangt für Nutzer im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz eine Einwilligung nach seiner Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU. Die Mail weist diese Pflicht ausdrücklich dem Werbekunden zu. Ob im Einzelfall eine Einwilligung nötig ist, klären Betreiber mit ihrer Datenschutzberatung.
Quellen
6 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Adriaan Dekker auf LinkedInBeitrag mit der Google-Ads-Mail „Updates to network signal processing in server-side tagging“
- PPC LandGoogle ad tags gain full visitor IP addresses in server-side GTM in 2027
- Google Tag Manager-HilfeVersionshinweise, abgerufen am 3. November 2026
- Google for DevelopersControl the event parameters available to tags with Transformations, abgerufen am 3. November 2026
- Gerichtshof der Europäischen UnionUrteil vom 19. Oktober 2016, Rechtssache C-582/14 (Breyer)
- GoogleRichtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU, abgerufen am 3. November 2026
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