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In Reisbach und Raesfeld standen die Kühlanlagen am Montag auf 50 Grad, Fleisch, Käse und Tiefkühlware landeten im Müll. Nach Frankreich, Belgien und Schweden hat die Angriffswelle damit auch deutsche Supermärkte erreicht. Der Rewe-Kaufmann in Raesfeld hat nach eigenen Angaben keine Cyberversicherung.

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Inhalt 4 Abschnitte
  1. Was ist in den deutschen Märkten passiert?
  2. Warum kamen die Angreifer an die Kühlung?
  3. Was heißt das für Händler in Deutschland?
  4. Mehr Newshunger?

Ein Edeka-Markt in Reisbach im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau und ein Rewe-Markt im westfälischen Raesfeld haben am Montag manipulierte Kühlanlagen gemeldet.[1][2] In beiden Märkten heizten die Anlagen laut den Betreibern auf bis zu 50 Grad. In Wuppertal erstattete ein CAP-Markt Anzeige, dort waren Kühl- und Tiefkühlanlagen nach einem „externen Eingriff“ zu warm geworden.[1] Stand: Dienstag, 3. November, 9:30 Uhr.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Betroffen sind bisher ein Edeka-Markt in Niederbayern, ein Rewe-Markt im Münsterland und ein CAP-Markt in Wuppertal.
  • In Raesfeld arbeitet laut Betreiber eine Steuerung von Danfoss, der Wartungsdienst kennt weitere Fälle in Deutschland.
  • Der Rewe-Kaufmann hat keine eigene Cyberversicherung abgeschlossen, die Höhe des Schadens ist offen.
  • Supermärkte fallen nicht unter die NIS-2-Pflichten des BSI-Gesetzes.

Was ist in den deutschen Märkten passiert?

Kühlsystem mit Thermometer und „Abtauen“-Hinweis vor weißem Grund
Rewe-Markt in Raesfeld: Kältetechnik auf 50 Grad eingestellt, Fleisch, Wurst, Käse und Tiefkühlware verdarben unbemerkt und mussten entsorgt werden

Als David Büsken am Montagmorgen seinen Rewe-Markt in Raesfeld betrat, stand die Kältetechnik auf Abtauen und auf plus 50 Grad. Die geänderten Einstellungen lösten nach seiner Einschätzung keinen Alarm aus, die Ware verdarb unbemerkt.[2] Fleisch, Wurst, Käse, Joghurt und Tiefkühlpizza holte ein Entsorger ab. Verschenken kam nicht infrage, weil die Kühlkette unterbrochen war.

Beim Edeka-Markt in Reisbach holte Foodsharing ab, was noch zu retten war, den Großteil musste der Markt trotzdem wegwerfen. „Das macht uns einfach nur wütend“, schrieb der Betreiber Edeka Ernst auf Facebook.[1] Nach dem Angriff in Belgien und Schweden sprach EU-Agrarkommissar Christophe Hansen von einem „bewussten Versuch, unsere Lebensmittelkette zu unterbrechen“.[1]

Warum kamen die Angreifer an die Kühlung?

Die Steuerung in Raesfeld stammt laut Büsken von Danfoss. Der Wartungsdienst habe ihm berichtet, dass auch Anlagen in anderen Teilen Deutschlands betroffen seien.[2] Danfoss bestätigte am Montag laut Reuters, dass eigene Produkte unter den angegriffenen Anlagen sind.

Das Muster gleicht dem Angriff auf Frankreichs Supermärkte: Angreifer, die aus dem Internet an die Fernwartung der Regler gelangen, schalten das Abtauen dauerhaft ein. Die Geräte heizen dann, statt zu kühlen. Ein Danfoss-Sprecher sagte dem niederländischen Sender NOS, die dort betroffenen Anlagen hätten nicht in einem geschützten Netz gehangen und noch die voreingestellten Passwörter genutzt.

Büsken sah keinen Grund für eine eigene Cyberversicherung, weil die Rewe-Gruppe alle Daten des Markts zentral verwaltet.[2] Die Kältesteuerung kann aber an einem eigenen Anschluss hängen, den der Kältedienstleister betreut. Auch die schwedische Kette ICA meldete, ihre betroffenen Märkte seien außerhalb des zentralen Netzes mit dem Internet verbunden gewesen.

Die Angriffswelle erreicht Deutschland
Manipulierte Kühlanlagen in Supermärkten, Stand 3. November 2026
50 °C
So warm stellten die Angreifer die Kühlanlagen in Reisbach und Raesfeld ein
3
Märkte in Deutschland melden bisher öffentlich Schäden: Edeka, Rewe und ein CAP-Markt
7 Länder
melden seit Oktober Angriffe: Frankreich, Belgien, Schweden, Estland, Luxemburg, Irland und Deutschland
Keine
NIS-2-Pflicht für Supermärkte: Das BSI-Gesetz erfasst nur Großhandel und industrielle Produktion

So breitete sich der Angriff aus

11./12. Oktober
Angreifer schalten in Hunderten französischen Supermärkten die Kühlregale auf Dauer-Abtauen
13. Oktober
Das BSI fordert Betreiber kleiner Kühlanlagen auf, den Zugriff aus dem Internet zu sperren
Nacht zum 2. November
Zweite Welle in Belgien, Schweden, Estland, Luxemburg und Irland
2. November
Edeka in Reisbach, Rewe in Raesfeld und ein CAP-Markt in Wuppertal melden verdorbene Ware

Drei Wochen nach der BSI-Warnung stehen deutsche Kühlregale auf 50 Grad, bezahlen muss das zuerst der Kaufmann vor Ort.

Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
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Was heißt das für Händler in Deutschland?

Am 13. Oktober hatte das BSI Betreiber kleiner Anlagen zur Lebensmittelkühlung aufgefordert, ihre Steuerungen nicht mehr direkt aus dem Internet erreichbar zu machen. Fernwartung soll über ein VPN mit Mehr-Faktor-Authentifizierung laufen.[4] Damals war noch kein Fall in Deutschland öffentlich bestätigt.

Vorgeschrieben ist das für Supermärkte nicht. Die NIS-2-Pflichten des BSI-Gesetzes treffen in der Lebensmittelbranche nur Großhandel sowie industrielle Produktion und Verarbeitung.[5] Geräte ohne Sicherheitsupdates werden laut CERT-FR sehr wahrscheinlich erneut von Angreifern übernommen, solange sie am Internet hängen, ein Zurücksetzen auf Werkseinstellungen genügt dann nicht.[3]

Händler sollten deshalb beim Kältedienstleister erfragen, welcher Regler im Markt arbeitet und ob er aus dem Internet erreichbar ist. Ein Temperaturfühler mit eigenem Alarm meldet den Ausfall auch dann, wenn die manipulierte Steuerung schweigt. Ob eine Cyberversicherung verdorbene Ware ersetzt, steht in den Bedingungen.

Quellen

5 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. t-onlineErste deutsche Supermärkte melden Hitzeattacken (2. November 2026, aktualisiert am 3. November 2026)
  2. HeimatreportMutmaßlicher Cyberangriff auf REWE in Raesfeld: Kühlregale leer02.11.2026
  3. CERT-FRCERTFR-2026-ALE-012: Sicherheitsvorfall bei Fernsteuerungen von Kälteanlagen (zuletzt aktualisiert am 16. Oktober 2026)
  4. BSIBSI rät dringend zur Absicherung vernetzter Steuerungssysteme13.10.2026
  5. Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikAnlage 2, Nummer 4.1.1

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