Für neue Pflichtangaben in der Lohnsteuerbescheinigung veranschlagt die Bundesregierung bei den Arbeitgebern einmalig rund 287 Millionen Euro.[1] Das steht im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026, zu dem der Finanzausschuss des Bundestags am Montag Sachverständige angehört hat.[2]
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Der größte Teil entfällt auf kleine Betriebe. Für 772.000 Arbeitgeber mit bis zu 49 Beschäftigten rechnet das Bundesfinanzministerium mit acht Stunden Umstellung je Betrieb.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 2029 sollen Arbeitgeber steuerfrei erstattete Reisekosten nach Kostenart an das Finanzamt melden.
- Steuerzahler sparen laut Entwurf eine Minute je Steuererklärung.
- Der Normenkontrollrat sieht für die Wirtschaft insgesamt keine Entlastung.
- Das amtliche Papiermuster der Lohnsteuerbescheinigung entfällt.
Was ändert sich in der Lohnsteuerbescheinigung?

Arbeitgeber sollen bei Dienstreisen steuerfrei erstattete Fahrt-, Übernachtungs- und Nebenkosten sowie Verpflegungspauschalen künftig getrennt melden. Dasselbe gilt für die Kosten einer doppelten Haushaltsführung. Neu in den Datensatz kommen außerdem Zuschüsse zur Kinderbetreuung je Kind, noch nicht besteuerte Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen und ein Kennbuchstabe für Dienstwagen.[1]
Dafür streicht der Entwurf eine Ausnahme in der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung. Bislang kann das Finanzamt Arbeitgebern mit maschineller Lohnabrechnung erlauben, Angaben außerhalb des Lohnkontos aufzuzeichnen, wenn sich die Angaben anders nachprüfen lassen.[3] Reisekosten, die viele Betriebe laut Begründung getrennt von der Lohnabrechnung erfassen, müssen künftig ins Lohnkonto.[1]
Wie setzt sich die Summe zusammen?
Knapp 11.900 große Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten erweitern vorhandene Schnittstellen. Kalkuliert sind vier Stunden Arbeit und 2.600 Euro Sachkosten je Betrieb, zusammen 33 Millionen Euro. Bei kleineren Betrieben unterstellt der Entwurf, dass Reisekosten noch nicht digital erfasst sind. Für 81.000 mittlere Arbeitgeber setzt das Ministerium 24 Millionen Euro an, für die kleinen 187 Millionen Euro. Weitere 43 Millionen Euro entfallen auf die zusätzlichen Felder der Bescheinigung.[1]
Im laufenden Betrieb rechnet der Entwurf für die Wirtschaft mit 57.000 Euro Mehraufwand im Jahr. Das gesamte Gesetz kostet die Wirtschaft einmalig 290,9 Millionen Euro.[1]
Auf dem Papier entlastet das Gesetz, weil einmalige Kosten in der Bürokratiebilanz des Bundes nicht zählen. Ein kleiner Betrieb verliert für die Umstellung trotzdem einen Arbeitstag.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Warum gilt das Gesetz trotzdem als Entlastung?
Nach der „One in, one out“-Regel des Bundes muss jede neue Belastung an anderer Stelle ausgeglichen werden. Gezählt wird nur der jährliche Aufwand. Dieser sinkt im Saldo um rund 37 Millionen Euro, weil die Verwaltung von Bund und Ländern 34 Millionen Euro im Jahr spart. Der einmalige Aufwand zählt deshalb nicht. Der Normenkontrollrat hält die Berechnung für nachvollziehbar, stellt aber fest, für die Wirtschaft finde insgesamt keine Entlastung statt. Zudem rügt der Rat, dass das Ministerium die Stellungnahmen der Länder nicht vorgelegt habe.[1] Wie weit das Finanzministerium hinter seinem eigenen Abbauziel liegt, zeigt der Jahresbericht des Normenkontrollrats.
Das Ministerium begründet die neuen Angaben mit Steuerausfällen in nicht bezifferter Höhe. Arbeitnehmer setzen teils Reisekosten als Werbungskosten ab, die der Arbeitgeber schon steuerfrei erstattet hat. Mit den neuen Daten kann das Finanzamt solche Angaben abgleichen und Rückfragen vermeiden. Den Vorteil für die Steuerzahler beziffert die Regierung auf eine Minute je Erklärung, bei 3,9 Millionen Erklärungen zusammen 65.000 Stunden im Jahr.[1]
Welche Schritte folgen?
In der Anhörung lehnten die Spitzenverbände der Wirtschaft und der Bund der Steuerzahler die zusätzlichen Daten ab. Der Steuerzahlerbund wandte ein, die Finanzverwaltung werte von Firmen erhobene Daten oft gar nicht aus.[2] Der Bundesrat hatte im ersten Durchgang vorgeschlagen, die digitale Aufbewahrung von Lohnbelegen zuzulassen. Die Regierung, die demselben Vorschlag schon 2024 zugestimmt hatte, lehnte ab und verwies auf eine Verordnung im Jahr 2027.[1]
Nach der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses stimmt der Bundestag in zweiter und dritter Lesung ab, danach entscheidet der Bundesrat. Die neuen Meldepflichten sollen am 1. Januar 2029 in Kraft treten.[1]
Quellen
3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Deutscher BundestagDrucksache 21/8283, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026, mit Stellungnahme des Normenkontrollrats und Gegenäußerung
- Deutscher Bundestag, heute im bundestagSachverständige warnen vor Einschnitten bei Sonntagsarbeit
- Bundesministerium der JustizLohnsteuer-Durchführungsverordnung, § 4 Lohnkonto (abgerufen 03.11.2026)
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