Das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen hat am Montag die Liste der Abfragen vorgelegt, die Schulämter und Bezirksregierungen künftig noch an die Schulen richten.[1] Von 92 geprüften Abfragen fallen mehr als 40 Prozent weg, nur noch elf gehen an alle Schulen im Land.
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Wie viel Arbeitszeit das in den Schulen spart, beziffert das Ministerium nicht.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- 53 Abfragen bleiben, 31 davon kommen höchstens einmal im Jahr.
- Neu zugewanderte Schüler zählt die Schulaufsicht viermal im Jahr statt alle zwei Wochen.
- Neue Abfragen muss künftig das Ministerium freigeben.
- Ab dem Schuljahr 2027/28 entfällt eine eigene Statistiksoftware für die amtlichen Schuldaten.
Wie kam die Liste zustande?

Im November 2025 setzte Schulministerin Dorothee Feller (CDU) alle Abfragen der Schulaufsicht auf null. Bis Ende März 2026 durfte die Schulaufsicht nur zurückmelden, welche Abfragen mit Begründung weiter nötig sind.[2] Gemeldet wurden rund 200 Abfragen, nach dem Streichen von Doppelungen blieben 92.[1] Laut Feller war die Zahl der Abfragen über Jahrzehnte gestiegen, ohne dass jemand ihren Bedarf prüfte.[2]
Für die Streichung ist kein Gesetz nötig, die Abfragen sind Anweisungen innerhalb der Schulverwaltung. Rheinland-Pfalz geht bei Berichtspflichten für Firmen dagegen über den Landtag und will diese Pflichten per Landesgesetz abschaffen.
Was bleibt und was fällt weg?
An alle Schulen gehen die jährlichen Amtlichen Schuldaten, die Unterrichtsstatistik und Anfragen etwa aus dem Landtag oder von Verbänden. Weitere 42 Abfragen betreffen nur einzelne Schulformen oder Schulen, die an Programmen wie dem Startchancen-Programm teilnehmen. 19 Abfragen hat das Ministerium vereinheitlicht oder auf digitale Verfahren umgestellt.[1]
Im Juni hatte das Ministerium noch 33 unveränderte und 43 zu überarbeitende Abfragen genannt, zusammen 76.[3] Wie sich die neue Zählung von 53 dazu verhält, erläutert die aktuelle Mitteilung nicht. Eine Gesamtzahl der Abfragen vor dem Nullsetzen nennt das Ministerium in keiner der beiden Mitteilungen.[1][3]
Interessanter als die Liste ist die Freigabepflicht. Ob die Pflicht Bestand hat, zeigt sich, wenn eine Bezirksregierung die erste neue Abfrage vorlegt.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was ändert sich für Schulleitungen?
Neue Abfragen legen Schulämter und Bezirksregierungen dem Ministerium zur Freigabe vor, auch einmalige. Vor jeder Freigabe steht die Prüfung, ob die Daten schon an anderer Stelle vorliegen. Ab dem Schuljahr 2027/28 laufen die Amtlichen Schuldaten über das landeseigene Verwaltungsprogramm SchILD.NRW.[1] Vier Einstellungsportale werden zu einem zusammengeführt, der Anmeldeschein für den Wechsel auf die weiterführende Schule wird digital.[3]
Auch Teilzeitanträge oder Anerkennungsverfahren sollen digital laufen. Nach einem Zeitplan fragte im Juni die FDP-Abgeordnete Franziska Müller-Rech. Laut der Antwort der Landesregierung vom Juli prüft das Ministerium noch, welche Abläufe sich für eine vollständig digitale Bearbeitung eignen. Einen Zeitplan nennt die Antwort nicht.[4]
Wozu dienen die übrigen Abfragen?
Das Ministerium begründet die verbleibenden Abfragen mit der Planung des Personalbedarfs, der Zuweisung von Stellen, der Unterrichtsversorgung und der Vergabe von Schulplätzen. Auf Rückmeldungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz will Feller nicht verzichten.[1] Wie knapp die Personaldecke ist, zeigt die Statistik des Ministeriums: Im Juni 2025 fehlten rechnerisch knapp 7.000 Stellen für Lehrkräfte, die Stellenbesetzung lag bei knapp 96 Prozent des Bedarfs.[5]
Stellungnahmen der Lehrerverbände zur neuen Liste sind in den bisherigen Berichten nicht dokumentiert. Vorschläge kamen auch aus den Schulen: Ein Postfach des Ministeriums erhielt Anfang 2025 binnen vier Monaten 460 Mails von Schulleitungen.[2]
Quellen
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- Land Nordrhein-WestfalenSchulministerium setzt Bürokratieabbau fort und befreit Schulen von Berichtspflichten
- Ministerium für Schule und Bildung NRWWeniger Bürokratie für die Schulen in Nordrhein-Westfalen
- Ministerium für Schule und Bildung NRWSchulmail: Weniger Bürokratie für Schulen in Nordrhein-Westfalen
- Landtag Nordrhein-WestfalenDrucksache 18/20562, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 8189 zur AG „Workflow“
- Ministerium für Schule und Bildung NRWStatistische Daten zum neuen Schuljahr 2025/26, Stellenbedarf und Personalausstattung
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