Artikel teilen

Die britische Wettbewerbsbehörde CMA hat am Freitag ein Verfahren gegen Meta eröffnet. Die Behörde prüft, ob der Konzern Verlagen und Werbekunden unfaire Bedingungen aufzwingt, nach denen er ihre Websites für eigene KI-Dienste auslesen dürfte. Meta hatte die Neufassung zwei Tage zuvor auf unbestimmte Zeit verschoben.

Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügen
Inhalt 5 Abschnitte
  1. Was prüft die CMA genau?
  2. Warum ermittelt die Behörde trotz Metas Rückzieher?
  3. Wie endete das letzte Verfahren gegen Meta?
  4. Was bedeutet das für Unternehmen in Deutschland?
  5. Mehr Newshunger?

Bis Januar 2027 will die Competition and Markets Authority Belege bei Meta und betroffenen Unternehmen einholen.[2] CMA-Chefin Sarah Cardell kündigte an, die Behörde arbeite auf eine „schnelle und zufriedenstellende Lösung“ hin.[1]

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Die CMA prüft nicht nur die gestoppte Neufassung, sondern auch Metas geltende Bedingungen für Geschäftskunden.
  • Getrennt davon fragt die Behörde Informationen zum Abo Meta One ab.
  • Ein früheres CMA-Verfahren gegen Meta endete 2023 mit Zusagen des Konzerns, ohne Entscheidung über einen Rechtsverstoß.

Was prüft die CMA genau?

Vertrag mit Lupe, Stempel und Notiz „Pausiert“ auf weißem Grund
CMA ermittelt gegen Meta wegen mutmaßlichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung nach britischem Wettbewerbsgesetz von 1998

Die Behörde ermittelt nach dem britischen Wettbewerbsgesetz von 1998, das den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbietet. Offen ist, ob Meta in Großbritannien einen Markt beherrscht und ob die bestehenden Bedingungen oder ihre Neufassung diese Stellung missbrauchen.[2] Am Ende kann die CMA das Verfahren einstellen oder Meta ihre Vorwürfe schriftlich mitteilen. Um erheblichen Schaden abzuwenden, erlaubt das Gesetz auch einstweilige Maßnahmen.[1]

Im Kern geht es um die Klausel, die Dr. Web am 19. Oktober vorgestellt hat. Danach dürfte Meta Inhalte von den Websites seiner Geschäftskunden abrufen und für eigene Produkte verwenden, KI-Funktionen eingeschlossen. Eine Wahl hätten die Unternehmen dabei laut CMA nicht. Angestoßen haben das Verfahren der britische Verlegerverband News Media Association und die Initiative Movement for an Open Web.[1]

Warum ermittelt die Behörde trotz Metas Rückzieher?

Am 23. Oktober hatte Meta den Start auf den 20. November verschoben, am 28. Oktober folgte der vorläufige Stopp. Ohne gründliche Abstimmung mit den Branchenverbänden wolle der Konzern nichts ändern, teilte Meta mit. Die Gespräche könnten über den 20. November hinaus dauern, bis dahin gälten die bisherigen Bedingungen.[3] Laut Reuters könnte der Schritt ein Eingreifen der Behörden abwenden.

Die CMA nimmt sich trotzdem auch die geltenden Bedingungen vor.[2] Die Behörde greift dafür zum alten Wettbewerbsrecht, weil Meta noch nicht als Unternehmen mit strategischer Marktstellung eingestuft ist, für die das neue britische Digitalmarktgesetz strengere Auflagen vorsieht. Wie eine solche Einstufung abläuft, zeigt der Vorschlag der CMA zu Microsoft.[1]

Metas Pause stoppt nur die Neufassung. Die CMA prüft auch die Bedingungen, die heute schon gelten.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Zitat teilen
Die CMA nimmt sich Metas Geschäftsbedingungen vor
Verfahren nach dem britischen Wettbewerbsgesetz, Stand 31. Oktober 2026
3
Meta-Gesellschaften im Verfahren: Meta Platforms, Facebook UK und Facebook Ireland
2 Fassungen
stehen auf dem Prüfstand: die geltenden Bedingungen und die gestoppte Neufassung
29 Monate
dauerte das letzte CMA-Verfahren gegen Meta, von Juni 2021 bis November 2023
über 10 Mio.
Werbekunden zählte Meta laut CMA schon 2021 in Großbritannien
Vom Starttermin zum Verfahren
23. Oktober
Meta verschiebt den Start vom 30. Oktober auf den 20. November
28. Oktober
Meta stoppt die Neufassung bis zum Ende einer Konsultation
30. Oktober
Die CMA eröffnet das Verfahren wegen Missbrauchs einer Marktstellung
Januar 2027
Ende der ersten Phase, in der die CMA Belege einholt

Wie endete das letzte Verfahren gegen Meta?

Im Juni 2021 leitete die CMA Ermittlungen ein, weil der Konzern Daten aus den Anzeigen seiner Werbekunden für den eigenen Kleinanzeigenmarkt Marketplace nutzen konnte. Im November 2023 nahm die Behörde Zusagen an: Werbekunden können seitdem der Nutzung ihrer Anzeigendaten für Marketplace widersprechen. Über einen Rechtsverstoß entschied die CMA damals nicht.[4] Auch im neuen Fall geht es um Material von Geschäftskunden, das Meta für eigene Produkte nutzen könnte.

Getrennt vom Verfahren verlangt die CMA Auskunft zum Abo Meta One für Unternehmen. Der Verband der Kleinunternehmer Federation of Small Businesses fürchtet, dass Firmen Links auf ihre eigene Website bei Facebook und Instagram künftig nur noch mit Abo setzen dürfen.[1]

Was bedeutet das für Unternehmen in Deutschland?

Die Beschwerde von Movement for an Open Web liegt auch der EU-Kommission vor, die sie im üblichen Verfahren prüft.[5] In Deutschland unterliegt Meta seit Mai 2022 der verschärften Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamts nach Paragraf 19a des Wettbewerbsgesetzes.[6]

Für Firmen mit Facebook-Seite oder Anzeigenkonto gelten vorerst die bisherigen Bedingungen. Website-Betreiber können Metas Crawler über die Kennungen Meta-ExternalAgent und Meta-ExternalAds in der robots.txt aussperren. Ob Meta die gemeinsame robots.txt-Kennung gegen KI-Training beachtet, die Google, Bing und OpenAI angekündigt haben, ist offen.

Quellen

6 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. Competition and Markets AuthorityCMA opens investigation into Meta’s commercial terms (GOV.UK)30.10.2026
  2. Competition and Markets AuthoritySuspected abuse of a dominant position in relation to Meta’s commercial terms (Fallseite mit Zeitplan, GOV.UK)30.10.2026
  3. Reuters, Foo Yun Chee und Sudip Kar-GuptaMeta delays indefinitely its rollout of new commercial terms after publishers‘ concerns (Reuters über The Star, 28. Oktober 2026, mit Stellungnahme von Meta)
  4. Competition and Markets AuthorityCMA protects competition by curbing Meta’s use of ad customers’ data (GOV.UK)03.11.2023
  5. ReutersMeta to delay new commercial terms criticised by publishers, advertisers (Reuters über Investing.com)23.10.2026
  6. BundeskartellamtFür Meta (vormals Facebook) gelten neue Regeln (Pressemitteilung)04.05.2022

Mehr Newshunger?

4,2 14 Bewertungen

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Dr. Web Newsletter

Jede Woche ein bisschen klüger.

Der Dr. Web Newsletter: die besten Artikel, Anbieter-Tipps und neue Tools, kompakt zusammengefasst, jeden Donnerstag. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.