EWE Go hält seine Ladepreise weiter für „fair und transparent“ und hat beim Oberlandesgericht München Berufung eingelegt. Die Stellungnahme des Betreibers veröffentlichte das E-Mobilitätsportal Nextmove am Freitagabend im Wortlaut.[1] Ob Ladekarten-Anbieter an fremden Säulen künftig den App-Preis des Betreibers zahlen, entscheidet damit die nächste Instanz.
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Für eine Kilowattstunde am Schnelllader verlangte EWE Go zum Stichtag 1. Januar 2025 von Digital Charging Solutions (DCS) 83,7 Cent, Kunden der eigenen App zahlten 52 Cent.[2] Am 6. Oktober wertete das Landgericht München I den Aufschlag als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der EU-Verordnung für Ladeinfrastruktur AFIR.[3] Rechtskräftig wird das Münchner Urteil zu den Ladepreisen mit der Berufung vorerst nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- EWE Go hat gegen das Urteil des Landgerichts München I (Az. 33 O 2062/25) Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt, die Begründung arbeitet der Betreiber noch aus.
- Das Landgericht hatte EWE Go untersagt, von DCS ohne sachlichen Grund mehr zu verlangen als von den eigenen Endkunden, und DCS Schadenersatz seit dem 13. April 2024 zugesprochen.
- Ab dem 1. Januar 2027 kosten falsche Preisangaben an Ladesäulen bis zu 100.000 Euro Bußgeld, ungleiche Preise für Ladekarten-Anbieter erfasst das neue Gesetz nicht.
Was bedeutet die Berufung für das Urteil?

In der Stellungnahme schreibt EWE Go: „Nach Auffassung von EWE Go ist unsere Preisgestaltung nach wie vor fair und transparent. Deshalb hat EWE Go nun vor dem OLG München offiziell Berufung eingelegt. Aktuell wird die Begründung für das Gericht erstellt. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen.“[1] Den Zeitrahmen gibt die Zivilprozessordnung vor: Die Begründung muss binnen zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils beim Oberlandesgericht eingehen. Ohne Zustimmung von DCS kann der Vorsitzende die Frist um höchstens einen Monat verlängern.[4]
Vor dem Landgericht hatte EWE Go den Aufschlag mit Verwaltungs- und Betreuungskosten, unternehmerischen Risiken und Modellen zur Kundenbindung begründet. Die Kammer ließ diese Gründe nicht gelten. Ebenso unzulässig ist laut Urteil eine Blockiergebühr von 10 Cent netto je Minute, die zum Stichtag nur Ladekarten-Anbieter zahlten.[2]
Warum geht der Streit über EWE Go hinaus?
Einen Vergleich lehnte DCS laut Nextmove im Verfahren ab: EWE Go stehe stellvertretend vor Gericht, mit vielen anderen Betreibern sei DCS in derselben Rechtsfrage uneins.[5] Bestätigt das Oberlandesgericht die Münchner Linie, dürfte der App-Tarif zum Maßstab für jedes Ladenetz werden, das Ladekarten-Anbietern mehr berechnet als den eigenen Vertragskunden. Wie weit die Preise der großen Ladenetze auseinanderliegen, zeigte zuletzt ein Stichtag, an dem Aral die Preise senkte und Ionity sie erhöhte.
Die AFIR verbietet seit April 2024 ungleiche Ladepreise. Ein deutsches Gericht hat das bisher einmal festgestellt, rechtskräftig ist davon nichts.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Der Weg durch die Instanzen
Was ändert sich 2027 für Ladesäulen und Fuhrparks?
Für die Preisangaben selbst gelten bald Bußgelder. Ab dem 1. Januar 2027 drohen bis zu 100.000 Euro, sobald Betreiber den Preis für das Laden ohne Vertrag nicht richtig ausweisen oder Ladekarten-Anbieter ihre Preise vor dem Laden nicht vollständig angeben.[6] Das Diskriminierungsverbot aus Artikel 5 Absatz 3 der AFIR ist nicht bußgeldbewehrt. Gegen ungleiche Preise bleibt damit die Zivilklage, wie DCS sie geführt hat. Für Fuhrparks heißt das:
- Vergleichen Sie den Kilowattstundenpreis Ihrer Ladekarte mit den App-Tarifen der Ladenetze, an denen Ihre Flotte am häufigsten lädt. Einen Überblick geben die Ladetarife für E-Autos und der Vergleich der Lade-Apps.
- Prüfen Sie vor dem spontanen Laden den Ad-hoc-Preis. LadeSofort zeigt Ad-hoc-Preise an über 40.000 Ladestationen.
Quellen
6 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- NextmoveEilmeldung: EWE Go legt Berufung gegen Urteil zu Ladepreisen ein (Stellungnahme von EWE Go im Wortlaut)
- electrive.netWegweisendes Urteil: EWE Go soll DCS nur die Preise für Vertragskunden berechnen
- NoerrNoerr erstreitet Grundsatzurteil zu Ladepreisen für E-Autos (Mitteilung der Kanzlei von DCS)
- Bundesministerium der Justiz§ 520 Berufungsbegründung (Zivilprozessordnung)
- NextmoveUrteil zu Ladepreisen: Diskriminierungsverbot gilt auch für App-Preise
- BundesgesetzblattGesetz zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben (BGBl. 2026 I Nr. 314)
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