Eine Pflicht der Länder, Pass- und Ausweisfotos für Polizei, Zoll und Nachrichtendienste jederzeit zum automatischen Abruf bereitzuhalten, kommt vorerst nicht. Der Bundestag hat die Regel aus dem Gesetz zur EUDI-Wallet gestrichen, das seit 30. Oktober als Drucksache 618/26 beim Bundesrat liegt.[1] Laut Regierungsentwurf hingen an dieser Pflicht rund 154 Millionen Euro der jährlichen Entlastung für die Verwaltung.[2]
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Im Kern regelt das Gesetz die europäische digitale Brieftasche, die ab 2. Januar 2027 als App bereitstehen soll.[2] Eine neue Kostenschätzung legte der Ausschuss nicht vor, Kosten „wurden nicht erörtert“.[3]
Das Wichtigste in Kürze
- Laut Entwurf sollte der Erfüllungsaufwand der Verwaltung um 121,7 Millionen Euro im Jahr sinken, Bürger sollten 3,9 Millionen Stunden sparen.
- Ohne Lichtbildabruf bleibt rechnerisch ein Mehraufwand der Verwaltung von rund 32 Millionen Euro im Jahr.
- Für Firmen veranschlagt der Entwurf 13,5 Millionen Euro einmalig, vor allem für die Registrierung als Wallet-Nutzer.
- Die Frist für den zweiten Durchgang im Bundesrat endet am 20. November.
Warum hing die Entlastung am Passfoto?

Seit 2017 dürfen Polizei, Nachrichtendienste und Zollfahndung Lichtbilder aus Pass- und Ausweisregistern automatisiert abrufen. Eine Pflicht der Länder, den Abruf technisch anzubieten, fehlt aber. Nach Angaben der Bundesregierung ermöglichen nur zwei Länder den Abruf, jeweils nur landesintern.[2] Bei unklarer Identität bleibt deshalb oft nur der Abgleich auf der Dienststelle, für den die Regierung 45 Minuten ansetzt.
Für 6,5 Millionen solcher Fälle bei den Länderpolizeien rechnete die Regierung mit 113,6 Millionen Euro Ersparnis im Jahr, für 1,2 Millionen Fälle bei der Bundespolizei mit 40,4 Millionen Euro. Bürgern sollten so 3,7 Millionen Stunden erspart bleiben, fast die gesamte Entlastung der Bürger.[2] Die Fallzahlen stammen aus einem Gesetzentwurf von 2023, bereinigt um Bayern und Nordrhein-Westfalen.
Was bleibt von der Rechnung?
Der Digitalausschuss strich den Lichtbildabruf ersatzlos, die Regel soll gegebenenfalls in einem eigenen Gesetz kommen.[3] Nimmt man die Posten aus der Tabelle des Entwurfs heraus, sinkt die jährliche Entlastung der Länder von 123,5 auf rund 9,8 Millionen Euro. Beim Bund wächst der Mehraufwand von 1,8 auf rund 42 Millionen Euro, vor allem für App und Identitätsdienst.[2]
Übrig bleiben zwei kleine Erleichterungen. Nach einem Umzug muss der Wohnort nicht mehr im Reisepass stehen, das erspart Meldeämtern rund 1,2 Millionen Aufkleber im Jahr. Personen, die ihren Personalausweis mit 70 Jahren oder später beantragt haben, dürfen das Dokument nach Ablauf weiterverwenden, ohne Online-Ausweisfunktion. Der Normenkontrollrat hatte das Vorhaben in der Bürokratiebilanz mit 218,1 Millionen Euro Entlastung verbucht.[2]
Eine Entlastung, die mit einer gestrichenen Regel verschwindet, gehört auch aus der Bürokratiebilanz gestrichen.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was spricht gegen den Abruf?
Zweck des Abrufs war eine schnellere Identitätsprüfung ohne Gang zur Wache. Die Beschlussempfehlung begründet die Streichung nur formal.[3] Wie heikel biometrische Fotos sind, zeigt die Ausschussdebatte: Die Grünen kritisierten eine andere Neuerung, den automatisierten Austausch von Lichtbildern zwischen Passbehörden. Der Normenkontrollrat erwartet zudem Anbindungskosten bei Ländern und Kommunen, die der Entwurf nicht ausweist.[2]
Was kommt auf Unternehmen zu?
Firmen, die Daten aus der Wallet ihrer Kunden abfragen wollen, müssen sich vorher registrieren. Die Regierung rechnet mit 4.200 Registrierungen zum Start und 40 Arbeitsstunden je Fall, zusammen 9,7 Millionen Euro. Telekommunikationsanbieter müssen die Wallet als Ausweis akzeptieren, für 90 Anbieter veranschlagt der Entwurf je 42.000 Euro.[2]
Bundesbehörden müssen Bescheide zwölf Monate nach Verkündung auf Verlangen auch als elektronische Nachweise für die Wallet ausstellen, der Bundestag hat die Frist halbiert.[1] Die vom EU-Recht verlangte Pseudonym-Funktion fehlt zum Start.[3] Für die Einrichtung brauchen Nutzer die PIN des Personalausweises, eine vergessene PIN lässt sich bisher nur im Bürgeramt neu setzen. Der Normenkontrollrat hält dort zum Jahreswechsel Andrang für möglich.[2]
Quellen
3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- BundesratDrucksache 618/26, Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Digitale Identitätengesetz
- Deutscher BundestagDrucksache 21/7408, Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
- Deutscher BundestagDrucksache 21/8617, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung
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