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Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung verschärft. Biokraftstoffe mit falschen Nachhaltigkeitsnachweisen sollen nicht mehr auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet werden, auch wenn der Käufer von der Fälschung nichts wusste. Der Hersteller Verbio aus Zörbig fordert das seit Jahren.

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Inhalt 5 Abschnitte
  1. Warum wurden falsche Nachweise bisher angerechnet?
  2. Was ändert die Novelle?
  3. Reicht der Zoll gegen China nicht?
  4. Was sollten Kraftstoffhändler und Flottenbetreiber jetzt prüfen?
  5. Mehr Newshunger?

Noch kann ein gefälschter Nachweis im deutschen Biokraftstoffhandel bares Geld wert sein. Nach § 17 der Verordnung verliert ein Biokraftstoff mit unrichtigem Nachweis seine Anrechnung nur dann, wenn der Käufer den Fehler kannte oder bei üblicher Sorgfalt hätte erkennen können oder wenn das Zertifikat des Ausstellers ungültig war.[2] Diese Ausnahme soll entfallen.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Falsch deklarierte Biokraftstoffe sollen künftig von der Anrechnung auf die THG-Quote ausgeschlossen werden, unabhängig vom guten Glauben des Käufers.
  • Bei Betrugsverdacht müssen Auditoren vor Ort Proben nehmen und von einem akkreditierten Labor untersuchen lassen.
  • Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) darf bei begründetem Verdacht selbst kontrollieren.
  • Der Bundesrat muss nicht zustimmen, die Regierung kann die Novelle selbst in Kraft setzen.

Warum wurden falsche Nachweise bisher angerechnet?

Kanister, teilweise grau, mit Aufschrift „BIO-SPRIT“ und Lupe
Mineralölunternehmen reduzieren CO₂-Ausstoß durch Biokraftstoffe mit Nachhaltigkeitsnachweisen. Käufer tragen bei fehlerhaften Angaben wenig Risiko

Mineralölunternehmen müssen den CO₂-Ausstoß ihrer verkauften Kraftstoffe jedes Jahr senken und erfüllen diese Pflicht unter anderem mit Biokraftstoffen. Jede Lieferung braucht dafür einen Nachhaltigkeitsnachweis. Solange die Regel zum guten Glauben gilt, trägt der Käufer kaum ein Risiko, wenn die Angaben darin falsch sind.[2][3]

Genau diese Lücke nutzten Betrüger. Bei sogenannten fortschrittlichen Biokraftstoffen wurden Rohstoffe als Abfälle oder Reststoffe deklariert, weil solche Kraftstoffe höher auf die Quote angerechnet werden.[3] Nach Darstellung der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (Ufop) verweigerten Hersteller aus China wiederholt Kontrollen vor Ort.[4]

Was ändert die Novelle?

Die Ausnahme in § 17 fällt weg, ein falscher Nachweis bleibt dann wirkungslos.[3] Zugleich legt die Verordnung fest, wie oft und wie gründlich Auditoren die Lieferkette prüfen. Bei Betrugsverdacht müssen sie Rohstoff- oder Kraftstoffproben nehmen, und Anlagenbetreiber müssen die nötigen Unterlagen vorlegen.[3]

Die BLE erhält weitreichenden Zugriff auf Informationen in der Lieferkette und darf bei begründetem Verdacht selbst kontrollieren.[4] Die Novelle setzt außerdem Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III um.[3]

Was sich bei Biokraftstoff-Nachweisen ändert
Kabinettsbeschluss vom 28. Oktober 2026 zur Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 17
Gutglaubensregel: Ein falscher Nachweis soll nicht mehr angerechnet werden, nur weil der Käufer nichts wusste
Proben
Bei Betrugsverdacht muss der Auditor vor Ort Proben nehmen und im Labor prüfen lassen
BLE
Die Bundesanstalt darf bei begründetem Verdacht selbst kontrollieren
10,0–35,6 %
endgültiger EU-Antidumpingzoll auf Biodiesel aus China seit Februar 2025

Vom Zoll zur Kontrolle

16. August 2024
Die EU-Kommission führt vorläufige Antidumpingzölle auf Biodiesel aus China ein
10. Februar 2025
Die Zölle werden endgültig, je nach Hersteller 10,0 bis 35,6 %
28. Oktober 2026
Das Bundeskabinett beschließt die Novelle der Nachhaltigkeitsverordnung
offen
Verkündung im Bundesgesetzblatt, eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht nötig

Solange gefälschte Nachweise beim Käufer folgenlos blieben, hatte in der Lieferkette niemand einen Grund, genau hinzusehen.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Reicht der Zoll gegen China nicht?

Seit Februar 2025 erhebt die EU endgültige Antidumpingzölle von 10,0 bis 35,6 % auf Biodiesel aus China.[5] Danach erholte sich der Quotenmarkt, wie die Verbio-Zahlen vom August zeigten. Ein Zoll verteuert die Einfuhr, prüft aber keinen Nachweis.

Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbands der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB), begrüßt, „dass falsch deklarierte Biokraftstoffe von der Quotenanrechnung ausgeschlossen werden“.[4] Nach Baumanns Worten hat der Verfall des Quotenwerts drei Jahre lang auch Investitionen in Ladesäulen, grünen Wasserstoff und E-Fuels verhindert. Verbio-Chef Claus Sauter spricht von „Fair Play“ und wirbt zugleich für E20 und B10 sowie für Biokraftstoffe in der Debatte um die CO₂-Vorgaben für Neuwagen.[1]

Was sollten Kraftstoffhändler und Flottenbetreiber jetzt prüfen?

Quotenverpflichtete Händler sollten ihre Lieferverträge darauf durchsehen, wer haftet, wenn ein Nachweis später als falsch gilt. Speditionen mit HVO100 oder reinem Biodiesel im Tank sollten sich die Herkunft der Rohstoffe belegen lassen. Wann die Novelle gilt, hängt an der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Quellen

5 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. Verbio SEKabinettsbeschluss: Verbio gestärkt durch strengere Regeln gegen Betrug im Biokraftstoffmarkt (Pressemitteilung über EQS, 29. Oktober 2026, abgerufen bei boerse.de)
  2. Bundesministerium der Justiz§ 17 Biokraft-NachV, Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen (geltende Fassung, abgerufen am 31. Oktober 2026)
  3. Recht energisch (Re Rechtsanwälte)Neue Biokraftstoff-Verordnung: Bundesregierung kämpft gegen Nachhaltigkeitsbetrug30.10.2026
  4. agrarheuteBiodiesel aus China – Bundesregierung schließt Schlupfloch für Betrug (29. Oktober 2026, mit Aussagen von VDB, MVaK und Ufop)
  5. Europäische KommissionDurchführungsverordnung (EU) 2025/261 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Biodiesel aus China (Amtsblatt L)11.02.2025

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