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Microsoft Advertising hat die Conversions API für alle Werbekunden freigegeben. Über sie schicken Shops Käufe und Anfragen direkt vom eigenen Server an Microsoft, am Browser vorbei. Fehlt dabei die Angabe zur Einwilligung, verarbeitet Microsoft das Ereignis laut Entwicklerdokumentation so, als hätte der Nutzer zugestimmt.

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Inhalt 6 Abschnitte
  1. Was ändert sich mit der Conversions API?
  2. Warum ist der Standardwert in der EU heikel?
  3. Was kommt bei Performance Max dazu?
  4. Was sollten Werbetreibende jetzt prüfen?
  5. FAQ: Microsoft Advertising gibt die Conversions API frei: Ohne Angabe zur Einwilligung gilt sie als erteilt
  6. Mehr Newshunger?

Die Freigabe steht im Oktober-Überblick, den Microsoft Advertising am 28. Oktober veröffentlicht hat.[1] Die Schnittstelle nimmt Ereignisse von Website, App, CRM und Kassensystem an und lässt sich direkt, über den Google Tag Manager oder über Partner wie Tealium anbinden.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Conversions API meldet Conversions von Server zu Server, zusätzlich zum UET-Tag im Browser.
  • Fehlt das Feld für die Einwilligung, gilt sie bei der Schnittstelle als erteilt. Beim UET-Tag gilt für Besucher aus dem EWR, Großbritannien und der Schweiz das Gegenteil.
  • Werbetreibende müssen die Entscheidung aus dem Cookie-Banner deshalb selbst an jedes Ereignis hängen.
  • Performance Max bekommt die Ausrichtung nach Alter und Geschlecht sowie Berichte zu Suchbegriffen.

Was ändert sich mit der Conversions API?

Weißer Briefkasten mit Umschlag, Aufschrift: „NUR FÜR GUTE NACHRICHTEN“, Stempel: „Ja“
Microsoft Advertising erweitert Conversion-Tracking: Die neue Conversions API ermöglicht serverseitige Meldung von Kaufereignissen mit Klick-ID und Kundendaten an Microsoft

Bisher meldete vor allem das UET-Tag, das Messskript von Microsoft Advertising, die Conversions aus dem Browser. Die Conversions API ergänzt es um einen Weg über den Server: Der Shop schickt Ereignisse mit Klick-ID, Zeitstempel und auf Wunsch E-Mail-Adresse oder Telefonnummer als Hashwert an Microsoft, bis zu 1.000 Ereignisse je Aufruf. Meldet das Tag denselben Kauf, verhindert eine gemeinsame Ereignis-ID die doppelte Zählung. Die Klick-ID soll der Shop laut Microsoft 90 Tage lang aufbewahren, etwa in einem eigenen Cookie.[2]

Dahinter steht ein Trend der ganzen Branche: Werbeblocker und Browser wie Safari begrenzen Messskripte und Cookies, deshalb holen Werbeplattformen die Conversions zunehmend über den Server ab. Meta bietet eine Schnittstelle gleichen Namens an. Mit dem Server-Weg wandert aber die Pflicht, die Einwilligung mitzuliefern, vom Skript zum Shop.

Warum ist der Standardwert in der EU heikel?

Beim UET-Tag erzwingt Microsoft den Consent Mode für Besucher aus dem EWR, Großbritannien und der Schweiz: Ohne Signal gilt die Einwilligung als verweigert, Conversions gehen dann verloren.[3] Für die Conversions API beschreibt die Dokumentation diese Schutzstufe nicht. Solange das Feld adStorageConsent fehlt, verarbeitet Microsoft alle Ereignisse mit dem Status „erteilt“. Erst der Wert „D“ sorgt dafür, dass ein Ereignis weder einer Anzeige zugeordnet noch für Remarketing genutzt wird.[2]

Google regelt das bei Kundenlisten umgekehrt. Fehlen bei Daten von Nutzern aus dem EWR die beiden Einwilligungsfelder, wertet Google das seit März 2024 als fehlende Einwilligung und verarbeitet die Daten nicht.[4] Bei Microsoft trägt der Absender die Verantwortung. Nach § 25 TDDDG braucht schon das Speichern der Klick-ID im Browser eine Einwilligung, wenn es für den vom Nutzer gewünschten Dienst nicht unbedingt erforderlich ist.[5] Gehashte E-Mail-Adressen gelten nach der DSGVO als pseudonymisiert und bleiben damit personenbezogene Daten.[6]

Conversions API von Microsoft Advertising
Für alle Werbekunden freigegeben mit dem Oktober-Update vom 28. Oktober 2026
1.000
Ereignisse höchstens je Aufruf der Schnittstelle
90 Tage
empfohlene Aufbewahrung der Klick-ID msclkid
„D“
der einzige Wert, der ein Ereignis von Zuordnung und Remarketing ausnimmt
40
Vorgaben für KI-Anzeigentexte in Performance Max, offene Testphase

UET-Tag und Conversions API im Vergleich

MerkmalUET-TagConversions API
Weg der DatenBrowser des BesuchersServer des Shops
Ohne Angabe zur Einwilligung, Besucher aus EWR, UK, CHgilt als verweigertgilt als erteilt
Ohne Angabe zur Einwilligung, übrige Ländergilt als erteiltgilt als erteilt
Wer das Signal setztCookie-Banner über den Consent Modeder Shop im Feld adStorageConsent

Melden Tag und Schnittstelle dieselbe Conversion, zählt Microsoft sie nur einmal, wenn UET-Tag-ID, Ereignis-ID und Ereignisname übereinstimmen.

Am Server fragt kein Cookie-Banner nach, deshalb muss der Shop das Nein selbst mitschicken.

Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Zitat teilen

Was kommt bei Performance Max dazu?

In Performance Max können Werbetreibende mehr selbst steuern: Die Ausrichtung nach Alter und Geschlecht steht allen offen, die nach Gerätetyp folgt in den kommenden Wochen. Berichte zu Suchbegriffen und Auktionsdaten sind freigeschaltet, ein Bericht, der Suchbegriffe den Zielseiten zuordnet, folgt ab Mitte November. Für KI-Anzeigentexte lassen sich in einer offenen Testphase bis zu 40 Vorgaben hinterlegen, etwa Aussagen, die nie vorkommen sollen.[1] Eine Beschränkung auf einzelne Länder nennt die Ankündigung nicht.

Was sollten Werbetreibende jetzt prüfen?

  • Einwilligung mitsenden: Hängen Sie an jedes Server-Ereignis den Wert aus dem Cookie-Banner, „G“ für erteilt, „D“ für abgelehnt. Ohne das Feld gilt die Einwilligung als erteilt.
  • Partner fragen: Klären Sie beim Dienstleister oder bei der Vorlage im Tag Manager, ob das Feld befüllt wird.
  • Doppelte Zählung vermeiden: Tag und Schnittstelle brauchen dieselbe UET-Tag-ID, dieselbe Ereignis-ID und denselben Ereignisnamen.
  • Datenschutzhinweise ergänzen: Die Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen und Telefonnummern an Microsoft gehört in die Datenschutzerklärung.

Ob sich der Aufwand lohnt, beschreibt der Beitrag zu Server-Side Tracking. Wie Google Einwilligungen abfragt, erklärt der Beitrag zum Consent Mode v2. Dienstleister listet der SEA-Agentur-Vergleich.

FAQ: Microsoft Advertising gibt die Conversions API frei: Ohne Angabe zur Einwilligung gilt sie als erteilt

Was ist die Conversions API von Microsoft Advertising?

Eine Schnittstelle, über die Shops Käufe, Anfragen und andere Ereignisse direkt von ihrem Server an Microsoft melden, zusätzlich zum UET-Tag im Browser. Sie nimmt Daten von Website, App, CRM und Kassensystem an und ist seit dem Oktober-Update vom 28. Oktober 2026 für alle Werbekunden freigegeben.

Was passiert, wenn das Feld für die Einwilligung fehlt?

Dann verarbeitet Microsoft das Ereignis laut Entwicklerdokumentation mit dem Status „erteilt“. Erst der Wert „D“ im Feld adStorageConsent sorgt dafür, dass das Ereignis weder einer Anzeige zugeordnet noch für Remarketing genutzt wird.

Gilt beim UET-Tag dieselbe Regel?

Nein. Für Besucher aus dem EWR, Großbritannien und der Schweiz erzwingt Microsoft beim UET-Tag den Consent Mode. Ohne Signal gilt die Einwilligung dort als verweigert, Conversions gehen verloren. In den übrigen Ländern gilt auch beim Tag „erteilt“ als Standard.

Brauchen Shops in Deutschland eine Einwilligung für die Conversions API?

Für das Speichern der Klick-ID im Browser verlangt § 25 TDDDG eine Einwilligung, wenn es für den gewünschten Dienst nicht unbedingt erforderlich ist. Gehashte E-Mail-Adressen bleiben nach der DSGVO personenbezogene Daten. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Quellen

6 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. Microsoft Advertising BlogBuild, steer, and measure your campaigns with AI: What’s new in Microsoft Advertising this October28.10.2026
  2. Microsoft LearnWhat is Conversions API?, Entwicklerdokumentation, abgerufen am 30. Oktober 2026
  3. Microsoft Advertising HilfeSetting up UET for Consent Mode, abgerufen am 30. Oktober 2026
  4. Google Ads HilfeFAQs About the EU user consent policy for Customer Match upload partners, abgerufen am 30. Oktober 2026
  5. Gesetze im Internet§ 25 TDDDG, Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen, abgerufen am 30. Oktober 2026
  6. EUR-LexVerordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Erwägungsgrund 26 und Art. 4 Nr. 5, abgerufen am 30. Oktober 2026

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