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Dries Buytaert, Gründer von Drupal und Mitgründer von Acquia, rechnet damit, dass der technische Umzug einer Website auf ein anderes CMS innerhalb von drei Jahren kaum noch etwas kostet. Die Arbeit erledigen nach seiner Erwartung KI-Agenten. In der EU dürfen Cloud-Anbieter für gemietete Software ab dem 12. Januar 2027 ohnehin keine Wechselentgelte mehr verlangen.

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Inhalt 4 Abschnitte
  1. Was passiert, wenn der Umzug fast nichts mehr kostet?
  2. Wie ändert sich die Auswahl eines CMS?
  3. Was regelt der Data Act beim Anbieterwechsel?
  4. Mehr Newshunger?

58,2 Prozent aller Websites mit erkennbarem CMS laufen laut W3Techs auf WordPress, Drupal kommt auf 0,9 Prozent.[1] Viele Softwareanbieter halten ihre Kunden nach Buytaerts Beobachtung über hohe Wechselkosten und nicht über das beste Produkt. Am 28. Oktober hat er zehn Prognosen veröffentlicht, was passiert, wenn diese Kosten wegfallen.[2]

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Buytaert erwartet, dass KI den technischen Umzug einer Website binnen drei Jahren fast kostenlos macht.
  • Unternehmen sollen Anforderungen als Tests formulieren und an Kopien ihrer Website auf jeder Plattform prüfen.
  • Der Data Act verbietet Wechselentgelte für Clouddienste ab 12. Januar 2027, feste Laufzeiten bleiben erlaubt.

Was passiert, wenn der Umzug fast nichts mehr kostet?

Weißer Karton mit 0-€-Anhänger und Sackkarre auf weißem Hintergrund
Anbieter verlieren Kundenbindung durch Website-Portabilität. Bei Vertragsverlängerung müssen sie durch bessere Preise und Leistung konkurrieren statt Wechselbarrieren zu nutzen

Anbieter verlieren ihr stärkstes Mittel der Kundenbindung. Kommt ein Kunde mit einer lauffähigen Kopie seiner Website auf einer anderen Plattform zur Vertragsverlängerung, muss der bisherige Anbieter über Preis und Leistung überzeugen.

Proprietäre Anbieter müssten laut Buytaert verkaufen wie Open-Source-Firmen heute. Bezahlt wird dann für Betrieb und Hosting, für Sicherheit, Skalierung und Überwachung, weil der Code selbst billiger wird.

Den Grundgedanken hatte Buytaert schon im Juni ausgeführt: KI-Agenten bevorzugen Software, die sie leicht installieren, ändern und prüfen können.[3] Ein offenes CMS lässt sich sofort ausprobieren. Ein proprietäres System ohne freien Testzugang und Programmierschnittstelle kommt in der Auswahl eines Agenten womöglich gar nicht vor.

Wie ändert sich die Auswahl eines CMS?

Statt Antworten im Fragenkatalog einer Ausschreibung zählen Tests. Unternehmen prüfen mit einer Testreihe Fassungen ihrer Website, die ein Agent auf jeder infrage kommenden Plattform gebaut hat.

Geprüft werden laut Buytaert etwa Freigabeprozesse der Redaktion, Übersetzungsverwaltung, automatische Prüfungen der Barrierefreiheit und die Ladezeit. WordPress will mit Version 7.3 KI-Agenten direkt anbinden.

Neue Abhängigkeiten entstehen an anderer Stelle. KI-Anbieter dürften nach Buytaerts Erwartung Empfehlungen verkaufen, so wie Suchmaschinen bezahlte Plätze über den Treffern anbieten. Ein Agent, der eine Website umzieht und pflegt, sammelt zudem Anforderungen und frühere Entscheidungen. Bleibt dieses Wissen bei einem KI-Anbieter, muss es beim Wechsel des Agenten neu entstehen.

Agenturen könnten Systeme anbieten, die ihre Leute gar nicht beherrschen, weil der Agent baut. Ein unabhängiger Nachweis der Fachkenntnis wird damit für Kunden wichtiger.

Website-Umzug: Marktlage und EU-Fristen
Wie verteilt sich der CMS-Markt, und wann fallen die Wechselentgelte für Clouddienste weg?

Anteil am CMS-Markt

WordPressOpen Source
58,2 %
Shopifygemietet
7,9 %
Wixgemietet
6,1 %
Squarespacegemietet
3,6 %
DrupalOpen Source
0,9 %

Data Act: Fristen für den Anbieterwechsel

11.1.2024
Entgelte gedeckelt
Wechselentgelte dürfen höchstens die Kosten des Anbieters decken
12.9.2025
Verordnung gilt
Pflichten für Anbieterwechsel, Kündigungsfrist und Übergangszeitraum gelten
12.1.2027
Entgelte verboten
Für den Vollzug des Wechsels darf der Anbieter nichts mehr berechnen
3 Jahre
bis der technische Umzug laut Buytaert fast nichts mehr kostet
10
Prognosen für Anbieter, Agenturen und Kunden
2 Monate
höchstens Kündigungsfrist vor dem Wechsel nach Data Act
30 Tage
Übergangszeitraum höchstens, in dem der alte Anbieter beim Umzug hilft

Zieht ein Agent die Website in Tagen um, verhandelt der Einkauf über Laufzeit und Ausstieg, nicht mehr über Funktionen.

Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
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Was regelt der Data Act beim Anbieterwechsel?

Für Clouddienste, zu denen laut Verordnung auch gemietete Software zählt, dürfen Wechselentgelte bis 12. Januar 2027 nur die Kosten des Anbieters decken. Danach sind sie verboten.

Der Vertrag muss eine Kündigungsfrist von höchstens zwei Monaten vorsehen und danach einen Übergangszeitraum von höchstens 30 Tagen, in dem der Anbieter beim Umzug hilft.[4] Von der Entgeltregel ausgenommen sind Dienste, die auf einen einzelnen Kunden zugeschnitten sind.

Eine Grenze zieht die Verordnung selbst: Feste Laufzeiten mit verhältnismäßigen Sanktionen bei vorzeitiger Kündigung bleiben erlaubt (Erwägungsgrund 89). Genau dort erwartet Buytaert den Wettbewerb der Zukunft. Der bisherige Anbieter bietet Rabatt für mehrere Jahre, der neue löst die Restlaufzeit ab.

Buytaert verdient selbst an offenen Systemen, seine Prognosen kommen einem Open-Source-CMS entgegen. Vor der nächsten Verlängerung lohnt trotzdem der Blick auf Laufzeit, Exportformat und einen erprobten Weg zum Wechsel. Welche Systeme infrage kommen, zeigt unser CMS-Vergleich.

Quellen

4 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. W3TechsUsage statistics and market shares of content management systems
  2. Dries BuytaertWebsite migration costs are going to zero
  3. Dries BuytaertFriction, abstraction and verification
  4. EUR-LexVerordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), Art. 25 und 29

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