Der aktuelle Ratstext zum Digital Omnibus erlaubt Website-Betreibern, Besucher nach einer abgelehnten Cookie-Einwilligung schon nach vier Monaten erneut zu fragen. Die EU-Kommission hatte sechs Monate vorgesehen. Für Werbetreibende wiegt eine zweite Änderung schwerer: Die Messung kontextueller Anzeigen soll ohne Einwilligung erlaubt werden.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie EU will Cookie-Banner unterbinden, die nach einem Klick auf „Ablehnen“ beim nächsten Besuch sofort wieder erscheinen. Das Dokument 13886/26 der irischen Ratspräsidentschaft vom 2. Oktober legt die Sperre auf mindestens vier Monate fest, berichtet der Branchendienst PPC Land, dem der Text vorliegt. Am Sonntag, 11. Oktober, sollen die EU-Botschafter über das Verhandlungsmandat entscheiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach einer Ablehnung darf eine Website laut Ratstext frühestens nach vier Monaten erneut fragen.
- Die Zwecke ohne Einwilligung wachsen von vier auf sechs, darunter die Messung kontextueller Werbung.
- Profiling und programmatische Werbung bleiben einwilligungspflichtig.
- Das Europäische Parlament will seine Position erst im Februar festlegen.
Was ändert der Ratstext am Cookie-Banner?

Den Knopf zum Ablehnen mit einem einzigen Klick hatte die Kommission schon im November 2025 vorgeschlagen, ebenso eine Wartefrist von sechs Monaten nach einer Ablehnung.[1] Der Ratstext kürzt die Frist auf vier Monate. Früher fragen darf ein Anbieter, sobald sich der Zweck ändert oder der Nutzer seine Cookies gelöscht hat.
Die letzte Ausnahme dürfte die Frist oft aushebeln. Safari begrenzt Cookies, die ein Skript im Browser setzt, seit 2019 auf sieben Tage Laufzeit.[2] Speichert ein Consent-Tool die Ablehnung auf diesem Weg, verschwindet sie nach einer Woche. Ab dem achten Tag darf die Website erneut fragen.
Anders als von der Kommission geplant, bleiben die Cookie-Regeln in der ePrivacy-Richtlinie, statt in die DSGVO überführt zu werden. Das verbindliche Browsersignal hatte der Rat schon im Juni aus dem Entwurf gestrichen.
Welche Messung bleibt ohne Einwilligung erlaubt?
Die Kommission sah vier Ausnahmen vor, darunter aggregierte Reichweitenmessung für den eigenen Gebrauch.[1] Der Ratstext ergänzt laut PPC Land die Reichweitenmessung von Medien und die kontextuelle Werbung, also Anzeigen, die allein zum angezeigten Inhalt oder zu einer einzelnen Suchanfrage passen. Ausdrücklich erlaubt wären Cookies für Frequency Capping und für die Messung der Anzeigenleistung.
Die Bedingungen sind eng: Die Daten müssen pseudonymisiert werden und dürfen weder in Profiling noch in programmatische Werbung fließen. Daten über das Verhalten auf anderen Websites oder in anderen Diensten bleiben tabu. Für Suchmaschinenwerbung folgt daraus nach unserer Lesart eine Zweiteilung: Die Messung einer Keyword-Anzeige auf der Suchergebnisseite fiele unter die Ausnahme. Das Conversion-Tracking von Google Ads bliebe dagegen einwilligungspflichtig, weil diese Messung den Klick bei Google mit dem Kauf im Shop verknüpft.
Der Weg zum Gesetz
Vier Monate Ruhe nach einem Nein klingen nach Schutz für Besucher. Speichert das Consent-Tool die Ablehnung per Skript, löscht Safari sie nach sieben Tagen.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was sollten Betreiber und Werbetreibende jetzt vorbereiten?
In Deutschland gilt bis auf Weiteres § 25 TDDDG, der nur zwei Ausnahmen kennt: die Übertragung einer Nachricht und den unbedingt erforderlichen, ausdrücklich gewünschten Dienst.[3] Kontextuelle Anzeigenmessung braucht heute also eine Einwilligung. Nach dem Ratsmandat folgen die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament,[4] dessen Position laut netzpolitik.org erst im Februar stehen soll.
- Speicherort prüfen: Lassen Sie gerne klären, ob Ihr Consent-Tool die Ablehnung per Skript oder vom eigenen Server als Cookie setzt. Ein Server-Cookie übersteht die Sieben-Tage-Grenze von Safari in der Regel.
- Tags sortieren: Trennen Sie Messungen auf Ihrer eigenen Seite von Tags, die Daten an Dritte senden. Nur die erste Gruppe käme für die Ausnahme in Frage.
- Consent Mode behalten: Conversion-Tracking und Remarketing brauchen nach allen Entwürfen weiter eine Einwilligung, der Consent Mode v2 von Google bleibt Pflicht.
Welche Banner-Gestaltung heute rechtssicher ist, fasst unser Leitfaden zu Cookie-Banner und DSGVO zusammen. Bei der Wahl einer Consent-Plattform, die mit Google Ads zusammenspielt, hilft der Vergleich von Cookiebot und Consentmanager.
FAQ: Cookie-Banner: EU-Staaten wollen nach einem Nein nur vier Monate Pause
Was ist der Digital Omnibus?
Der Digital Omnibus ist ein Gesetzespaket der EU-Kommission vom 19. November 2025. Er soll mehrere Digitalgesetze vereinfachen, darunter die DSGVO, die ePrivacy-Richtlinie und den Data Act. Rat und Parlament verhandeln noch über den Text.
Was ist kontextuelle Werbung?
Kontextuelle Werbung richtet sich allein nach dem Inhalt, den ein Nutzer gerade sieht, oder nach einer einzelnen Suchanfrage. Ein Nutzerprofil oder das Verhalten auf anderen Websites spielt dabei keine Rolle.
Was ist Frequency Capping?
Frequency Capping begrenzt, wie oft ein Nutzer dieselbe Anzeige sieht. Werbesysteme speichern dafür meist in einem Cookie, wie oft die Anzeige auf einem Gerät schon zu sehen war.
Was regelt § 25 TDDDG?
§ 25 TDDDG regelt in Deutschland, wann Websites Informationen auf dem Endgerät speichern oder auslesen dürfen. Grundsätzlich braucht das eine Einwilligung. Ausgenommen sind nur die Übertragung einer Nachricht und unbedingt erforderliche Funktionen eines gewünschten Dienstes.
Was ist der Consent Mode von Google?
Der Consent Mode übermittelt die Cookie-Entscheidung eines Besuchers an Google-Dienste wie Google Ads und Google Analytics. Fehlt die Einwilligung, senden die Tags nur eingeschränkte Signale ohne Cookies, Google ergänzt die Lücken per Modellierung.
Quellen
[1] EU-Kommission, EUR-Lex: „COM(2025) 837: Vorschlag zur Vereinfachung des digitalen Rechtsrahmens (Digital Omnibus)“
[2] WebKit: „Intelligent Tracking Prevention 2.1“
[3] Gesetze im Internet: „§ 25 TDDDG: Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen“
[4] Europäisches Parlament, Legislative Observatory: „Verfahrensakte 2025/0360(COD)“
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