Mit dem „Digital Omnibus“ wollte die EU-Kommission das Cookie-Banner abschaffen und durch ein automatisches Browser-Signal ersetzen. Nach intensiver Lobbyarbeit von Google und mehreren Mitgliedstaaten streicht der Rat den entscheidenden Artikel 88b nun komplett. Für Website-Betreiber bleibt damit vorerst alles beim Alten.

drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügen

Das Cookie-Banner zählt zu den hartnäckigsten Ärgernissen im Netz, und ausgerechnet seine Abschaffung droht jetzt zu scheitern. Ein geleaktes Ratsdokument vom 18. Juni belegt die Kehrtwende. Bereits am Freitag könnte der Rat seine Position festzurren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission wollte mit Artikel 88b verbindliche, maschinenlesbare Datenschutz-Signale im Browser einführen und damit die Banner-Flut beenden.
  • Der Rat unter zypriotischer Präsidentschaft streicht den Artikel laut geleaktem Papier komplett, getrieben von Deutschland, Frankreich und Polen.
  • Google hat den möglichen Schaden in einem Lobbypapier auf 40 bis 50 Milliarden Euro beziffert, Datenschützer halten die Rechnung für interessengeleitet.
  • Für Betreiber bedeutet der Schritt eine klare Botschaft: Das Banner samt Einwilligungspflicht bleibt bestehen.

Was hätte Artikel 88b verändert?

Oranger Button mit Schriftzug „Alle akzeptieren“ und Seitenetikett „Unkündbar“
EU-Kommission plant einheitliches Tracking-Signal für Browser und Betriebssysteme, das Websites und Werbefirmen automatisch respektieren müssen statt wiederholt nachzufragen

Die Idee der EU-Kommission klingt simpel. Statt auf jeder Website ein eigenes Banner anzuklicken, sollten Nutzer ihre Tracking-Präferenz einmal zentral festlegen, etwa im Browser, im Betriebssystem oder über einen Einwilligungs-Agenten. Websites und Werbefirmen müssten dieses maschinenlesbare Signal künftig respektieren statt ständig neu nachzufragen.

Den Kern bildet die Verbindlichkeit. Schon vor über 15 Jahren ist der Do-Not-Track-Standard genau daran gescheitert, dass die Werbeindustrie die Signale ignorieren durfte. Artikel 88b hätte diese Lücke geschlossen, mit einer Ausnahme für journalistische Medien. Wie eine rechtssichere Einwilligung heute aussieht, ordnet unser Ratgeber zu Cookie-Banner und DSGVO ein.

Warum stellt sich Deutschland gegen die Abschaffung?

Geschlossenes Eisentor mit Vorhängeschloss, EU-Fahne und Cookie davor auf weißem Grund
Deutschland, Frankreich und Polen lehnen neue Regelungen ab. Sie fordern eine fehlende Folgenabschätzung für digitale Geschäftsmodelle. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert dies als widersprüchlich. Lobbydruck beeinflusst die Position

Den Widerstand führen Deutschland, Frankreich und Polen an. Als Begründung dient eine fehlende Folgenabschätzung für digitale Geschäftsmodelle. Der Verbraucherzentrale Bundesverband nennt diese Argumentation widersprüchlich, weil dieselbe Bundesregierung bei weit tiefer greifenden Änderungen keine Folgenabschätzung verlangt.

Im Hintergrund wirkt massiver Lobbydruck. Ein Google-Papier mit dem Titel „Verschwunden mit einem Klick“ hat den möglichen Schaden auf 40 bis 50 Milliarden Euro beziffert, weil ohne Tracking-Cookies die Werbung an Effizienz verliere. Der weltgrößte Werbekonzern verfolgt dabei ein offenkundiges Eigeninteresse. Nur 3 bis 10 Prozent der Nutzer wollen laut Studien überhaupt getrackt werden, während Dark Patterns die Zustimmungsrate auf bis zu 90 Prozent treiben. Welche Tricks dahinterstecken, zeigt unsere Analyse zu Temus klebrigen Mustern.

Max Schrems von der Datenschutzorganisation noyb sieht darin ein Einknicken: Die Tracking-Industrie lobbyiere, „was das Zeug hält“, um das Banner zu behalten.

Jahrelang klagt die Politik über zuviel Bürokratie, blockiert dann aber ausgerechnet die kommende Entlastung für Unternehmen und Verbraucher.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was sollten Website-Betreiber jetzt tun?

Ein Cookie mit Schokoladenstücken ist links mit einer grünen Klammer und einem Vorhängeschloss verschlossen
Cookie-Banner und Einwilligungsfunktionen bleiben rechtlich erforderlich. Manipulative Gestaltung stellt das größte Abmahnrisiko dar

Vorerst ändert sich nichts. Das Banner samt granularer Einwilligung bleibt Pflicht, und ein rechtssicheres Consent-Management gehört weiterhin auf jede Seite. Wichtiger noch: Manipulative Gestaltung bleibt das größte Abmahnrisiko, wie der Streit um Metas Datenschutzverfahren zeigt.

Offen bleibt der Ausgang. Das Europäische Parlament hat noch keine Position bezogen, und im anschließenden Trilog könnte Artikel 88b zurückkehren. Betreiber sollten ihre Einwilligungslösung sauber halten und die Verhandlungen verfolgen, statt auf ein schnelles Ende der Banner zu setzen.

Mehr Newshunger?

Eimer mit Keksen, grünen Fähnchen und „BERLIN“-Sicherheitsschloss vor weißem Hintergrund
Social-Media-Verbot für Kinder, Meta-Verfahren mit 430 Millionen Euro Strafe, BfDI verzeichnet 11.824 Beschwerden
4,5 11 Bewertungen

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?