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Mit vier Jahren soll jedes Kind in Deutschland einen verbindlichen Sprach- und Entwicklungstest durchlaufen. Am 16. Oktober nahm der Bundesrat zum Kita-Gesetz der Bundesregierung Stellung und trug das Ziel mit, die Finanzierung nicht. Laut Entwurf kosten die neuen Standards Länder und Kommunen 1,41 Milliarden Euro im Jahr, von 2030 an tritt der Bund den Ländern dafür 993 Millionen Euro Umsatzsteuer im Jahr ab.

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Die Eltern von rund 680.000 Kindern bekämen dann jedes Jahr Post von der Kommune, etwa 150.000 Kinder ohne Kita müssten zur Begutachtung.[1] Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) prüfte diesen Aufwand, die teuersten Posten führt der Entwurf an anderer Stelle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 2029 sollen Kitas zwei Stunden Personal je Test und 30 Minuten je Kind und Woche für die Förderung bekommen.
  • Der geprüfte Erfüllungsaufwand liegt bei 22,1 Millionen Euro im Jahr, die Personalkosten führt der Entwurf gesondert.
  • Die Bundesmittel sinken von 1,993 Milliarden Euro 2026 auf 993 Millionen Euro ab 2030.
  • Nach dem ersten Durchgang im Bundesrat ist der Bundestag am Zug.

Was verlangt der Entwurf von Kitas und Eltern?

Sanduhr und Bausteinstapel mit orangefarbenem Schild: „BIS 2034“
Entwurf zur Änderung des SGB VIII: Systematische Screenings in Kitas für Sprache, Motorik und sozial-emotionale Entwicklung, verbunden mit gezielter Förderung und zusätzlichen Fachkräften ab 2032

Das Vorhaben ändert das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII). Getestet werden Sprache, Motorik, sozial-emotionale Entwicklung und mathematische Fähigkeiten, bei Bedarf folgt eine Förderung in der Kita. Mindestens zehn Prozent der Kitas je Land mit vielen Kindern „in herausfordernden Lebenslagen“, so der Entwurf, sollen zusätzliche Fachkräfte bekommen. Ab 2032 schreibt er Mindestzeiten für die Fachberatung je Kita vor.[1]

Den Erfüllungsaufwand hat das Bundesbildungsministerium beziffert, der NKR erhob keine Einwände. Bürger kostet die Neuregelung jährlich 267.000 Stunden, freie Träger 2,6 Millionen Euro, die Länder 7,8 Millionen und den Bund 5 Millionen Euro. Einen Nutzen hat das Ministerium laut NKR nicht dargestellt.[1]

Warum fehlt die Milliarde im Erfüllungsaufwand?

Zusätzliches Kita-Personal führt der Entwurf als Mehrbelastung der Länder unter den Haushaltsausgaben. Die TU Dortmund kommt dort auf 754 Millionen Euro für die Förderung, 387 Millionen Euro für Kitas in schwierigem Umfeld, 197 Millionen Euro für Fachberatung und 72 Millionen Euro für die Tests. Vorhandenes Personal ist bei drei Posten nicht abgezogen, weil bundesweite Daten fehlen.[1]

Zuständig für Kitas sind Länder und Kommunen, der Bund beteiligt sich über einen größeren Umsatzsteueranteil der Länder: 1,493 Milliarden Euro 2027 und 2028, 1,243 Milliarden Euro 2029, danach 993 Millionen Euro bis 2034. Die Vorgaben gelten unbefristet.

Kita-Gesetz: Was die neuen Standards kosten und wer zahlt
Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz, Regierungsentwurf (Bundesrat-Drucksache 505/26)
1,41 Mrd. €
Mehrkosten pro Jahr für Länder und Kommunen, berechnet von der TU Dortmund
22,1 Mio. €
jährlicher Erfüllungsaufwand für Bürger, Träger, Länder und Bund laut Normenkontrollrat
267.000 h
Zeitaufwand der Bürger pro Jahr für Infoschreiben und Begutachtungen
Mehrkosten nach Vorgabe, in Millionen Euro pro Jahr
Förderung (ab 2029)
754
Kitas in schwierigem Umfeld (ab 2029)
387
Fachberatung (ab 2032)
197
Sprach- und Entwicklungstests (ab 2029)
72
Bundesmittel über die Umsatzsteuer, in Millionen Euro pro Jahr
2026 (bisheriges Kita-Qualitätsgesetz)
1.993
2027 und 2028
1.493
2029
1.243
2030 bis 2034
993
Stand des Verfahrens
02.09.2026
Kabinett beschließt den Regierungsentwurf
16.10.2026
Bundesrat nimmt im ersten Durchgang Stellung und fordert eine dauerhafte Bundesfinanzierung
offen
Gegenäußerung der Bundesregierung, Beratung im Bundestag, zweiter Durchgang im Bundesrat
01.01.2027
geplantes Inkrafttreten der ersten Stufe
01.01.2029
Tests und Förderung verbindlich, Personal für Kitas in schwierigem Umfeld
01.01.2032
Mindestzeiten für die Fachberatung je Kita

Ein Sprachtest für jedes Kind ist schnell ins Gesetz geschrieben. Die Förderung danach kostet 754 Millionen Euro im Jahr, auch nach 2034.

Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
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Was halten die Länder dagegen?

Der Bundesrat begrüßt das Ziel, nennt die Personalvorgaben aber „zu kleinteilig“. Streichen will er das Statistikmerkmal zur finanziellen Bedürftigkeit der Familie, weil Kitas die Angabe bei den Eltern erfragen müssten. Die Länder verlangen, die bisherigen 2 Milliarden Euro im Jahr zu verstetigen und die neuen Standards zusätzlich zu finanzieren.[2]

Bildungsministerin Karin Prien (CDU) verweist darauf, dass sich die Schere zwischen Kindern mit niedrigem und hohem sozialem Status „schon vor dem Schuleintritt“ öffne. Die Unterstützung solle „nachhaltig und abseits von befristeten Programmen“ kommen.[3] Länder mit eigenen Sprachtests dürfen laut Entwurf abweichen. Ob der Finanzausgleich reicht, prüft eine Evaluation nach sechs Jahren.[1]

Was kommt auf Kommunen und Träger zu?

Die 573 Jugendämter müssen einmalig ihre Fachberatung erfassen, rund 57.000 Kitas jährlich Daten für die Auswahl der geförderten Einrichtungen liefern. Parallel will der Bund mit der Jugendhilfe-Reform die Kosten der Kita- und Schulbegleitung bremsen. Länder und Kämmerer rechnen ab 2030 am besten mit 993 Millionen Euro Bundesgeld im Jahr, für die Zeit nach 2034 sieht der Entwurf keine Mittel vor.

Quellen

3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. BundesratEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Drucksache 505/26 mit Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats)04.09.2026
  2. BundesratStellungnahme des Bundesrates zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (Drucksache 505/26 (Beschluss))16.10.2026
  3. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendKabinett verabschiedet Entwurf für Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz02.09.2026

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