Artikel teilen

Ab 1. November sollen Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland für ihre Approbation keine beglaubigten Kopien mehr einreichen müssen, englische Zeugnisse gelten dann ohne Übersetzung. Am Freitag entscheidet der Bundesrat über die Verordnung des Gesundheitsministeriums. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer verlangt 19 Änderungen, vor allem an der neuen Kenntnisprüfung über zwei Tage.

drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügen

Rund 3.140 Ärztinnen und Ärzte mit Abschluss aus einem Drittstaat legen jedes Jahr die Kenntnisprüfung für die Approbation ab.[1] Die neue Verordnung verlängert diese Prüfung und kostet die Länder laut Gesundheitsministerium knapp 257.000 Euro im Jahr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beglaubigte Kopien entfallen im Regelfall, englische Unterlagen gelten ohne Übersetzung.
  • Die ärztliche Prüfung dauert 90 bis 120 statt 60 bis 90 Minuten, verteilt auf zwei Tage.
  • Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats verlangt 19 Änderungen.
  • Der Bundesrat stimmt am 16. Oktober ab, gelten soll die Verordnung ab 1. November.

Welche Unterlagen fallen weg?

Uhrgl. m. Schlafmaske, Stethoskop u. Schild „Tag 2“ auf weißem Grund
Approbationsbehörden akzeptieren künftig Abschriften und elektronische Dokumente statt beglaubigter Kopien. Englische Unterlagen benötigen keine Übersetzung mehr

Bisher verlangten die Approbationsbehörden regelhaft beglaubigte Kopien. Künftig genügen Abschriften oder eine elektronische Übermittlung, englische Dokumente brauchen keine Übersetzung.[1] Andere Sprachen darf die Behörde selbst per Übersetzungsprogramm übertragen und beglaubigte Abschriften nur bei begründeten Zweifeln an der Echtheit anfordern.

Die Regeln der Approbation setzt der Bund, die Bescheide erteilen die Länder. Die Verordnung setzt deshalb einen Beschluss von Kanzler und Ministerpräsidenten vom 4. Dezember 2025 um, der einheitliche Vorgaben verlangte. Was der Verzicht auf Beglaubigungen spart, beziffert das Ministerium nicht. 2025 erkannten die Behörden 13.900 ausländische Abschlüsse von Ärztinnen und Ärzten an.[4]

Warum wird die Prüfung länger?

Die Kenntnisprüfung wird zur einheitlichen Zulassungsprüfung für Bewerber aus Drittstaaten. Vorgeschaltet ist ein Teil am Patienten mit Anamnese, Untersuchung und Bericht, verteilt auf zwei Tage. Laut Begründung hat „die Sicherheit der Patientinnen und Patienten höchste Priorität“.[1]

Die Mehrkosten der Länder beruhen auf 50 Euro Prüferkosten je Stunde: Drei Kommissionsmitglieder prüfen eine halbe Stunde länger, das ergibt 75 Euro je Prüfling. Einen Betrag für den zweiten Prüfungstag mit Räumen und Aufsicht nennt das Ministerium nicht. Wirtschaft und Kommunen bleiben laut Vorblatt ohne Mehraufwand.

Kenntnisprüfung für ausländische Ärzte: was der Bund rechnet
Mehraufwand laut Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums und Stand des Verfahrens
3.140
ärztliche Kenntnisprüfungen im Jahr, dazu 286 bei Apothekerinnen und Apothekern
90–120 Min.
dauert die ärztliche Prüfung künftig, bisher 60 bis 90 Minuten, verteilt auf zwei Tage
257.000 €
Mehraufwand der Länder im Jahr, gerechnet mit 50 € Prüferkosten je Stunde
19
Änderungen verlangt der Gesundheitsausschuss des Bundesrats, Kernpunkt ist ein Prüfungstag statt zwei
Stand des Verfahrens
27.03.2026
Bundestag beschließt das Gesetz zur schnelleren Anerkennung in Heilberufen
08.05.2026
Bundesrat stimmt dem Gesetz zu
03.09.2026
Verordnung des Gesundheitsministeriums geht an den Bundesrat
02.10.2026
Ausschüsse empfehlen Zustimmung mit Änderungen
16.10.2026
Abstimmung im Bundesrat, Tagesordnungspunkt 41
01.11.2026
geplantes Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung

Die Verordnung streicht Beglaubigungen und verlängert Prüfungen, damit wandert der Aufwand vom Papier in den Prüfungsraum.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Zitat teilen

Was wollen die Länder ändern?

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt die Zustimmung mit 19 Änderungen.[2] Nach seinem Willen soll die Prüfung an einem Tag stattfinden. Zwei Tage würden den Aufwand „massiv erhöhen“, weil Prüfer und Räume für beide Termine bereitstehen müssten. Bei Apothekern soll die Mindestdauer bei 30 Minuten bleiben.

Streichen will der Ausschuss einen neuen Weg für Medizinstudierende, die ihr Studium im Ausland etwa wegen eines Krieges nicht abschließen können: Diese Studierenden sollen direkt in den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einsteigen. Die Landesprüfungsämter müssten dann „besondere Gründe“ im Einzelfall bewerten, was der angestrebten Entbürokratisierung widerspreche. Berlin beantragt zusätzlich, die neue Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt zu streichen.[3] Sonst verteilten sich Anträge aus dem Ausland, für die bisher Nordrhein-Westfalen als Auffangstelle zuständig ist, auf unvorbereitete Prüfungsämter.

Was bedeutet das für Kliniken und Bewerber?

Der Bundesrat billigte das Gesetz bereits im Mai, die Verordnung braucht nach Artikel 80 Grundgesetz seine eigene Zustimmung. Stimmt die Länderkammer nur mit Änderungen zu, muss das Ministerium diese übernehmen, damit die Verordnung am 1. November in Kraft tritt. Bewerber können Anträge ab November mit einfachen Kopien vorbereiten, Übersetzungen bleiben nur für Unterlagen außerhalb von Deutsch und Englisch nötig. Ob die Entlastung ankommt, entscheidet wie bei der MD-Prüfquote der Vollzug in den Ländern.

Quellen

4 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. BundesratVerordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit, Drucksache 504/26)03.09.2026
  2. BundesratEmpfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 41 der 1069. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026 (Drucksache 504/1/26)02.10.2026
  3. BundesratAntrag des Landes Berlin zur Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (Drucksache 504/2/26)13.10.2026
  4. Statistisches Bundesamt10 % mehr Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse 2025 (Pressemitteilung Nr. 295)19.08.2026

Mehr Newshunger?

4,2 19 Bewertungen

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?