Der Medizinische Dienst soll ab 2027 bei Krankenhäusern mit sehr sauberen Abrechnungen höchstens noch jede hundertste Rechnung prüfen. Union und SPD beziffern die Ersparnis in ihrem Änderungsantrag auf rund 1.000 Euro je Klinik und Jahr. Allein das Personal, das überwiegend Prüffälle bearbeitet, kostet eine Klinik laut einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts im Schnitt jährlich 236.000 Euro.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie neue Prüfquote von 1 Prozent steht in einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Notfallreform, über den der Gesundheitsausschuss des Bundestags am 7. Oktober beriet.[1] Union und SPD lösen damit eine Zusage der Bundesregierung an den Bundesrat aus dem Sommer ein: weniger Bürokratie für Kliniken mit unauffälligen Abrechnungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bleiben 90 Prozent der geprüften Rechnungen einer Klinik unbeanstandet, dürfen die Krankenkassen ab 2027 nur noch 1 Prozent der Klinikfälle prüfen lassen.
- Das im Juli beschlossene GKV-Spargesetz hebt zum selben Stichtag die übrigen Quoten auf bis zu 40 Prozent an.
- Rund 4.000 Vollkräfte bearbeiten laut einer Umfrage überwiegend Prüffälle, für 245 Millionen Euro im Jahr.
Wie kommt die Koalition auf 1.000 Euro?

Die Begründung des Antrags geht von rund 100 Krankenhäusern aus, die die neue Klasse erreichen, und von je 30 Rechnungen, die dort im Jahr ungeprüft bleiben. Für jede Prüfung setzen die Antragsteller eine Stunde Arbeit an, bewertet mit dem Lohnkostensatz für das Gesundheits- und Sozialwesen von 34,20 Euro.[1] 30 Stunden zu 34,20 Euro ergeben gut 1.000 Euro je Klinik, für alle 100 Krankenhäuser zusammen rund 100.000 Euro. Wie bei der Pflegereform stützt sich die Entlastung auf eine Zeitannahme, nicht auf eine Messung.
Die 90-Prozent-Marke erreicht nur eine Spitzengruppe. Seit dem MDK-Reformgesetz sank der Anteil geprüfter Rechnungen im Schnitt von rund 17 auf unter 10 Prozent. Beanstandet wird laut Regierungsentwurf aber weiterhin etwa jede zweite geprüfte Rechnung.[3]
Was ändert sich für die übrigen Kliniken?
Für alle anderen Krankenhäuser verschärft das GKV-Spargesetz die Regeln zum 1. Januar 2027. Die niedrigste Quote von 5 Prozent gilt dann erst ab 80 statt bisher 60 Prozent unbeanstandeter Rechnungen. Zwischen 65 und 80 Prozent dürfen die Kassen bis zu 20 Prozent der Fälle prüfen lassen, unter 65 Prozent bis zu 40 Prozent, unter 50 Prozent ohne Obergrenze.[2] Für jede gekürzte Rechnung zahlt eine Klinik unter 80 Prozent künftig 500 Euro Aufschlag, die Kasse dieselbe Pauschale für jede Prüfung ohne Kürzung.
Mit den höheren Quoten will die Bundesregierung Krankenhäuser zu regelkonformen Rechnungen bewegen und die angespannte Finanzlage der Krankenkassen verbessern. Schon der Regierungsentwurf mit seinen niedrigeren Quoten rechnete für die Reform der Abrechnungsprüfung mit Minderausgaben von rund 1,6 Milliarden Euro im Jahr ab 2027.[3]
Den besten Kliniken bleiben 30 Prüfungen im Jahr erspart, den schwächsten drohen künftig Prüfquoten bis 40 Prozent.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was kostet die Prüfung die Kliniken heute?
Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) hat im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Mitte September 306 von 1.038 Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten befragt.[4] Hochgerechnet ergibt die Umfrage nach Schätzungen der Kliniken rund 4.000 Vollkräfte und 245 Millionen Euro Personalkosten im Jahr. An diesem Aufwand gemessen entspricht die Entlastung der neuen Klasse rechnerisch 0,04 Prozent. Gut die Hälfte der Kliniken stellt zusätzliches Prüfpersonal ein oder plant das, meist wegen der Quoten ab 2027.
DKG-Vorstandschef Gerald Gaß spricht von einer „Misstrauenskultur der Krankenkassen“ und stellt zur Debatte, den Medizinischen Dienst in eine staatliche Behörde umzuwandeln.[5] Die Zielrichtung des Änderungsantrags hält Gaß für richtig. Zugleich warnt der DKG-Chef, die Kassen könnten mehr prüfen lassen, um Kliniken unter der 90-Prozent-Marke zu halten. Eine Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands oder des Medizinischen Dienstes zur Umfrage ist in den bisherigen Berichten nicht dokumentiert.
Was sollten Klinikleitungen jetzt wissen?
Die Quote für das erste Quartal 2027 errechnet der GKV-Spitzenverband aus den Prüfergebnissen des dritten Quartals 2026.[2] Jede Verbesserung der Abrechnungsqualität wirkt also mit zwei Quartalen Verzögerung. Neben Personal setzen viele Kliniken auf KI: 51 Prozent planen laut DKI, Prüffälle damit zu bearbeiten, bei Sachkosten von im Schnitt 68.000 Euro. Ganz abschaffen lässt sich die Bürokratie in Kliniken mit KI allerdings nicht.
Beschlossen ist die 1-Prozent-Klasse noch nicht. Der Gesundheitsausschuss will die Notfallreform laut Deutschem Ärzteblatt am 14. Oktober abschließen, der Bundestag könnte am 15. oder 16. Oktober abstimmen.[6] Danach berät der Bundesrat über das Gesetz.
Quellen
[1] Deutscher Bundestag: „Änderungsanträge zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung“ (Fraktionen der CDU/CSU und der SPD, Folgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Änderungsantrag 3, Ausschussdrucksache 21(14)107, Oktober 2026)
[2] Deutscher Bundestag: „Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ (Drucksache 21/7016, 08.07.2026)
[3] Deutscher Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/6130, 26.05.2026)
[4] Deutsches Krankenhausinstitut: „Prüfung von Abrechnungen und Leistungsgruppen im Krankenhaus“ (Blitzumfrage für die Deutsche Krankenhausgesellschaft, 24.09.2026)
[5] Deutsche Krankenhausgesellschaft: „MD-Prüfungen verursachen Millionenkosten für Kliniken“ (Pressemitteilung, 06.10.2026)
[6] Deutscher Bundestag: „Beratung über Folgeregelungen des GKV-Sparpakets“ (hib 788/2026, 07.10.2026)
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