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Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) stellt Fahrschülern bis zu 1.000 Euro Ersparnis durch die Führerscheinreform in Aussicht. Die Begründung der neuen Ausbildungsverordnung aus seinem Ministerium liefert die Bausteine: 556 Euro für Theorieunterricht, den niemand mehr in der Fahrschule besuchen muss, und 434 Euro für sechs Sonderfahrten weniger. Auf den Unterricht in der Fahrschule verzichten nach der Annahme des Ministeriums allerdings nur knapp 45 Prozent der Fahrschüler.

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Die Führerscheinreform soll den Pkw-Führerschein billiger machen, der laut Verkehrsministerium im Schnitt rund 3.400 Euro kostet. Bilger nannte die 1.000 Euro im Gespräch mit der „Welt“. Hinter der Reform stehen zwei Entwürfe: eine Änderung des Fahrlehrergesetzes[1] und die Fahrschulmodernisierungs-Verordnung.[2]

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verkehrsministerium beziffert die Entlastung der Fahrschüler auf 629 Millionen Euro und 5,5 Millionen Stunden im Jahr.
  • Rund 990 Euro spart ein Pkw-Fahrschüler nach der Rechnung des Ministeriums, falls er ganz ohne Theorieunterricht in der Fahrschule auskommt und halb so viele Sonderfahrten braucht wie heute.
  • Fahrschulen sparen laut Gesetzentwurf 73,5 Millionen Euro im Jahr bei Unterrichtsräumen, Lehrmitteln und Ausbildungsnachweisen.
  • Bundestag und Bundesrat müssen noch entscheiden, die neue Ausbildungsverordnung soll ab Januar 2027 gelten.

Woraus setzen sich die 1.000 Euro zusammen?

Fahrschul-Schild, Preisanhänger
Fahrschüler können Theorieunterricht künftig vollständig digital absolvieren. Das Ministerium kalkuliert 556 Euro pro Schüler für Online-Prüfungsvorbereitung

Pro Fahrschüler stellt der Theorieunterricht den größeren Posten. Bisher sitzen Fahrschüler den Unterricht in der Fahrschule ab, künftig dürfen sie das Prüfungswissen vollständig digital erwerben. Das Ministerium setzt dafür 556 Euro je Fahrschüler an, die Summe aus Grundbetrag und Prüfungsanmeldung, jeweils als Mittelwert der Preisspannen des ADAC.[2] Den Anteil der Selbstlerner leitet das Ressort aus einer zweiten Annahme ab: 44,7 Prozent der Unterrichtsräume würden überflüssig. Übertragen auf 905.385 theoretische Erstprüfungen im Jahr 2024 ergibt dieser Anteil rund 405.000 Fahrschüler und 225 Millionen Euro.

Der zweite Posten sind die Sonderfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit. Für die Klasse B schreibt die geltende Ausbildungsordnung zwölf vor, künftig richtet sich die Zahl nach dem Ausbildungsstand. Das Ministerium nimmt vereinfachend an, dass sich die Zahl halbiert, und bewertet jede Fahrt mit 72,40 Euro. Sechs Fahrten weniger ergeben 434 Euro, für alle privat erworbenen Klassen zusammen 359 Millionen Euro im Jahr.

Bei wem fehlt das Geld künftig?

Unterricht, den niemand mehr kaufen muss, verbucht das Ministerium als wegfallenden Erfüllungsaufwand. Für die Fahrschulen ist dieselbe Summe Umsatz. Den Einnahmeverlust erwähnt der Gesetzentwurf in einem Satz und hält ihm den geringeren Verwaltungsaufwand entgegen.[1] Die Fahrschulen sparen 57,4 Millionen Euro bei Räumen und Lehrmitteln sowie 16,1 Millionen Euro bei Ausbildungsnachweisen, die künftig weder Fahrschulen ausstellen noch Fahrschüler unterschreiben.

Nach der Regel „One in, one out“ zählt der Normenkontrollrat für beide Entwürfe rund 911 Millionen Euro Entlastung im Jahr. Als Bürokratiekosten gelten davon nur die 16,1 Millionen Euro für die Nachweise. An dieser engeren Größe bemisst sich das Ziel der Regierung, die Bürokratiekosten um ein Viertel zu senken, und auf dieses Ziel stehen bisher erst 232 Millionen Euro Entlastung zu Buche. Auch beim Gebäudemodernisierungsgesetz stammt die Entlastung, wie der Normenkontrollrat in seinem Jahresbericht beschrieb, aus vermiedenen Ausgaben für neue Heizungen.

Was die Führerscheinreform Fahrschülern sparen soll
Rechnung des Bundesverkehrsministeriums in der Fahrschulmodernisierungs-Verordnung, Bundesrat-Drucksache 365/26
990 €
spart ein Pkw-Fahrschüler laut Ministeriumsrechnung, falls er digital lernt und sechs Sonderfahrten weniger braucht (je 72,40 €)
45 %
der Erstprüflinge verzichten nach der Annahme des Ministeriums künftig auf den Theorieunterricht in der Fahrschule
911 Mio. €
Entlastung pro Jahr zählt der Normenkontrollrat für Gesetz und Verordnung zusammen
Woher die 629 Mio. Euro Ersparnis der Fahrschüler stammen (pro Jahr)
Weniger Sonderfahrten, angenommen wird eine Halbierung358,8 Mio.
Kein Theorieunterricht in der Fahrschule für rund 405.000 Fahrschüler225,2 Mio.
Übrige Vorgaben, vor allem die Schulung für Schaltwagen39,1 Mio.
Keine Fahrten mehr zum Unterricht6,2 Mio.
Wo die Reform steht
10. Juni 2026
Die Verordnung geht an den Bundesrat, die Zustimmung steht noch aus.
29. Juli 2026
Der Gesetzentwurf geht an den Bundestag, der Bundesrat hatte im Juli Stellung genommen.
5. Okt. 2026
Der Verkehrsausschuss des Bundestags hört Sachverständige an.
1. Jan. 2027
Die Fahrschulmodernisierungs-Verordnung soll gelten.
1. Juli 2027
Das geänderte Fahrlehrergesetz soll in Kraft treten.

Die Reform spart Fahrschülern vor allem Stunden, die Fahrschulen bisher verkaufen. Am Papierkram hängen nur 16 von 911 Millionen Euro.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Was sollten Fahrschulen und Betriebe jetzt wissen?

Die Ausbildungsvorgaben dienen der Verkehrssicherheit: Laut Gesetzesbegründung sollen Fahranfänger auf unterschiedlichste Verkehrssituationen vorbereitet sein. Fahrlehrer sehen diesen Zweck in Gefahr. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände verlangte in der Anhörung des Verkehrsausschusses am 5. Oktober einen verbindlichen Präsenzanteil und nachvollziehbare Lernstandskontrollen.[3] Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen legt laut Verordnung binnen fünf Jahren eine Auswertung zu Kosten, Bestehensquoten und Verkehrssicherheit vor.

Fahrschulen melden ihre Unterrichtsentgelte künftig elektronisch an das Verkehrsministerium, das die Preise veröffentlicht. Betriebe, die Berufskraftfahrern den Lkw-Führerschein bezahlen, sparen laut Verordnung ebenfalls, die Wirtschaft insgesamt 69,2 Millionen Euro im Jahr. Für Fuhrparks ändert ein weiterer Entwurf aus Bilgers Ministerium die Führerscheinkontrolle beim Firmenwagen. Die neue Ausbildungsverordnung soll am 1. Januar 2027 gelten, das Gesetz am 1. Juli 2027. Beide brauchen noch die Zustimmung des Bundesrats, das Gesetz zuvor den Beschluss des Bundestags.

Quellen

[1] Deutscher Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze“ (Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Stellungnahme des Normenkontrollrats, Drucksache 21/7404, 29.07.2026)

[2] Bundesrat: „Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung (Fahrschulmodernisierungs-Verordnung)“ (Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr mit Stellungnahme des Normenkontrollrats, Drucksache 365/26, 10.06.2026)

[3] Deutscher Bundestag: „Anhörung zur Führerscheinreform“ (Verkehrsausschuss, 05.10.2026)

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