Arbeitgeber sollen den Führerschein ihrer Dienstwagenfahrer künftig nur noch vor der ersten Überlassung und bei konkretem Anlass prüfen. Diese Regel steht im Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich, den die Bundesregierung am 7. Oktober dem Bundestag zuleitete. Die neue Prüfregel bringt 18,3 der 18,9 Millionen Euro, um die das Paket die Wirtschaft jährlich entlasten soll.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenWann haben Sie für die Führerscheinkontrolle zuletzt Ihre Fahrerlaubnis in der Personalabteilung vorgelegt? In vielen Unternehmen mit Fuhrpark kommt der Termin alle sechs Monate, laut Bundesrat hat sich die halbjährliche Kontrolle in der Praxis durchgesetzt.[2] Vorgeschrieben ist dieser Rhythmus nirgends. Die Firmen sichern sich damit gegen ein Strafverfahren ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein neuer § 2e im Straßenverkehrsgesetz verlangt die Einsicht in den Führerschein vor der ersten Überlassung, danach nur bei Anlass.
- Laut Bundesregierung fallen jährlich 2,85 Millionen Prüfungen zu je 6,43 Euro weg.
- Der Gesetzentwurf liegt seit dem 7. Oktober dem Bundestag vor, der Bundesrat muss am Ende zustimmen.
- Die Länder wollen zusätzlich eine Altersprüfung für E-Scooter einführen, die Bundesregierung lehnt das ab.
Was ändert der neue § 2e im Straßenverkehrsgesetz?

Nach § 21 StVG drohen Haltern bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe, falls sie fahrlässig einen Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis ans Steuer lassen.[3] Wie oft ein Arbeitgeber den Führerschein seiner Fahrer prüfen muss, um sich abzusichern, regelt das Gesetz bisher nicht. Das Kammergericht Berlin entschied 2005, eine erneute Prüfung sei nur bei begründetem Zweifel nötig.[1] Ein Urteil des Bundesgerichtshofs fehlt, die Fachliteratur rät deshalb zu Kontrollen in festen Abständen.
Der Entwurf schreibt die Rechtsprechung nun ins Gesetz.[1] Halter prüfen den Führerschein in der Regel vor der ersten Überlassung durch Einsichtnahme, später nur bei konkretem Anlass. Als Beispiel nennt die Begründung Führerscheine aus Drittstaaten, die nach dem Umzug nach Deutschland nur sechs Monate gelten. Ein bekanntes Fahrverbot verpflichtet ebenfalls zur erneuten Kontrolle. Halter, die diese Regeln befolgen, handeln laut Begründung nicht fahrlässig.
Woher kommen die 18,9 Millionen Euro?
Das Bundesverkehrsministerium stützt sich auf 5,7 Millionen gewerblich gehaltene Fahrzeuge laut Kraftfahrt-Bundesamt und unterstellt, dass die Hälfte davon nur ein Beschäftigter fährt. Je Prüfung setzt das Ressort fünf Minuten beim Prüfer und fünf beim Fahrer an, zusammen 6,43 Euro. Bei 2,85 Millionen Fällen ergibt das 18,3 Millionen Euro im Jahr. Die übrigen rund 0,5 Millionen Euro stammen vor allem aus dem Drohnenregister des Luftfahrt-Bundesamts, in dem künftig rund 140.000 erneute Registrierungen pro Jahr entfallen.
Der Nationale Normenkontrollrat nennt die Berechnung nachvollziehbar.[1] Bemerkenswert ist der Vergleich mit 2024: Als der Bundesrat dieselbe Klarstellung vorschlug, bezifferte er den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft mit „keiner“.[2] Gemessen am Ziel der Koalition, die Bürokratiekosten um rund 16 Milliarden Euro zu senken, entspricht das Paket gut einem Promille. Die Zwischenbilanz der Bundesregierung stand zuletzt bei 232 Millionen Euro.
Warum wollen die Länder eine neue Pflicht für E-Scooter?
Die Strafandrohung in § 21 StVG bleibt unverändert, ihr Zweck ist die Verkehrssicherheit. Der Bundesrat will die Halterpflicht in seiner Stellungnahme vom 25. September sogar ausweiten: Halter fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge sollen vor der ersten Nutzung prüfen, ob der Fahrer die Altersgrenze von 14 Jahren erreicht hat.[1] Die Länder begründen das mit Kindern unter 14 Jahren auf E-Scootern und mit rund 300.000 Leihfahrzeugen im Sharing. Verstöße sollen 70 Euro kosten. Brüssel verbannte Leih-E-Scooter wegen Verletzungen und Straftaten sogar ganz aus der Stadt.
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. „Durch den Vorschlag würde Bürokratie nicht abgebaut, sondern neu aufgebaut“, schreibt das Kabinett und bemängelt, dass der Bundesrat den Aufwand nicht beziffert habe. Das Mindestalter ließe sich zudem schwer prüfen, eine Ausweispflicht besteht erst ab 16 Jahren.
Für dieselbe Klarstellung setzte der Bundesrat 2024 null Euro an. Im Paket der Bundesregierung stammen jetzt 97 Prozent der Entlastung aus diesem Paragrafen.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was sollten Fuhrparkverantwortliche jetzt tun?
Noch gilt die alte Rechtslage. Als Nächstes berät der Bundestag den Entwurf in seinen Lesungen, danach muss der Bundesrat zustimmen. Der neue § 2e tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Bis dahin bleibt die halbjährliche Kontrolle der sichere Weg. Für die Umstellung lohnt eine Bestandsaufnahme: Liegt für jeden Dienstwagenfahrer eine dokumentierte Erstprüfung vor? Fahrer mit Führerschein aus einem Drittstaat brauchen eine Wiedervorlage nach sechs Monaten. Ein fester Meldeweg sorgt dafür, dass ein Fahrverbot die Fuhrparkleitung tatsächlich erreicht.
Quellen
[1] Deutscher Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich“ (Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/8404, 07.10.2026, mit Stellungnahmen des Normenkontrollrats und des Bundesrats sowie Gegenäußerung)
[2] Deutscher Bundestag: „Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen“ (Gesetzentwurf des Bundesrates, Drucksache 20/14039, 04.12.2024)
[3] Bundesministerium der Justiz: „§ 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Fahren ohne Fahrerlaubnis“
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