Hand aufs Herz: Wie viele neue Bundesgesetze haben Sie in den letzten zwölf Monaten umgesetzt, ohne dass Ihr Steuerberater oder Ihre Compliance-Stelle die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen hat? Der Normenkontrollrat sieht das Problem klar und legt der Bundesregierung im Mai 2026 ein vernichtendes Urteil zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vor.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDas Wichtigste in Kürze
- NKR-Urteil im Mai 2026: Gebäudemodernisierungsgesetz „handwerklich schwach und praxisfern“
- NKR-Jahresbericht 2025 fordert ein neues Tempo unter dem Motto „Einfach, schnell, wirksam“
- Bundesregierung kündigt für Ende Q2 2026 einen Zwischenbericht mit Milliarden-Entlastung an
- Bis 2027 sollen jährlich drei bis fünf Gesetzesbereiche gezielt entrümpelt werden
Wer ist der Normenkontrollrat überhaupt?

Der Nationale Normenkontrollrat wurde 2006 als unabhängiges Expertengremium der Bundesregierung gegründet und ist seit Mai 2025 an das neue Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) angegliedert. Zehn ehrenamtliche Mitglieder prüfen jeden Gesetzentwurf auf seinen Erfüllungsaufwand, also auf die messbaren Kosten und den Zeitaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Seit 2023 gehört auch ein Digitalcheck zum Mandat. Der Vorsitz liegt seit 2022 bei Lutz Goebel.
Warum trifft die Kritik so hart?

Mit dem klaren Verdikt „handwerklich schwach und praxisfern“ rüttelt der NKR an einem Vorzeigeprojekt der Bundesregierung. Im aktuellen Jahresbericht 2025 verlangt das Gremium ein Ende des Mikromanagements und einen konsequenten Bürokratierückbau. Parlamentarischer Staatssekretär Philipp Amthor verteidigte die Politik im Januar 2026 vor dem Bundestag: „In Richtung von allen Kettensägen-Apologeten: Wir glauben nicht daran, ohne Sinn und Verstand, ohne Kontext, ohne Maß und Mitte gegen den Staat zu agieren.“ Genau dieser Mittelweg gerät jetzt unter Druck.
Bürokratieabbau scheitert nicht an fehlenden Ideen, sondern an handwerklicher Schlamperei beim Gesetzemachen. Der NKR legt den Finger genau in diese Wunde, und die Bundesregierung sollte zuhören.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was bedeutet das konkret für Ihren Betrieb?

Bis Ende Q2 2026 will die Bundesregierung einen Zwischenbericht zum Bürokratierückbau mit Entlastungen „in Höhe von mehreren Milliarden Euro“ vorlegen. Das gemeinsame Ziel der Koalition bleibt, die Bürokratiekosten um ein Viertel zu senken. Konkrete Erleichterungen erwartet der Mittelstand bei Aufbewahrungsfristen, bei der Beweislast im Steuerrecht und bei den Meldepflichten rund um E-Rechnung. Parallel dazu schlagen 14.000 europäische Vorschriften aus jüngster Zeit in nationales Recht durch, allen voran die NIS2-Richtlinie zur Cybersicherheit und die Nachhaltigkeitsrichtlinie CSRD.
Vor diesem Hintergrund lohnt sich kein Aktivismus, sondern ein nüchterner Blick auf die kommenden Q2-Zahlen. Wer als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer jetzt Entlastung erwartet, sollte den Juni-Bericht abwarten und parallel mit Steuerberater und IT-Leitung prüfen, welche bestehenden Pflichten überhaupt noch zwingend sind.Mehr Newshunger?
