Seit dem 7. Juli 2026 sitzt in jedem neu zugelassenen Auto in der EU eine Kamera, die den Fahrer beobachtet. ZF LIFETEC liefert nun das passende Gegenstück und macht den Sicherheitsgurt für genau diese Kamera erkennbar. Für Fuhrparkleiter und Autokäufer verschiebt sich damit eine alte Sicherheitsfrage in die Software.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDer Sicherheitsgurt bekommt eine in das Gurtband eingewebte Infrarot-Signatur, damit die neue Pflichtkamera im Innenraum sieht, ob er korrekt anliegt. Hinter der kleinen Änderung am Gewebe steckt ein Umbau der gesamten Insassenerkennung, angestoßen von einer EU-Verordnung.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 7. Juli 2026 ist die kamerabasierte Ablenkungswarnung in allen neu zugelassenen Pkw und Transportern der EU Pflicht.
- Standard-Gurtbänder erkennt eine Infrarotkamera schlecht; ZF webt eine reflektierende Signatur ein, die im Kamerabild sichtbar wird.
- Die Kamera darf keine Gesichtserkennung nutzen und keine biometrischen Daten speichern.
- ZFs komplettes Rückhaltesystem mit Kamerakopplung soll bis 2028 serienreif sein.
Warum erkennt die Kamera den schwarzen Gurt nicht?

Infrarotkameras im Innenraum arbeiten mit unsichtbarem Licht, das an dunklen, matten Oberflächen kaum zurückgeworfen wird. Ein schwarzes Gurtband verschluckt dieses Licht fast vollständig und verschwimmt im Kamerabild mit Sitz und Kleidung. Ob der Gurt über der Schulter liegt oder lose daneben hängt, bleibt für die Linse dann kaum zu unterscheiden.
ZF LIFETEC webt deshalb eine für Infrarot reflektierende Signatur direkt in das Gurtband. Im Tageslicht bleibt der Gurt unauffällig, unter der Kameralinse zeichnet sich sein Verlauf klar ab. So prüft das System, ob ein Insasse wirklich angeschnallt ist, statt sich auf den Kontakt im Gurtschloss zu verlassen, den viele Fahrer mit einer losen Steckzunge austricksen.
Für die Auswertung verbindet ZF LIFETEC das Kamerabild mit dem Gurtauszugssensor und der Sitzposition zu einem digitalen Abbild jedes Insassen,[1] aus dem Airbag und Gurtstraffer ihre Kraft für Größe und Gewicht dosieren. Ähnlich rüstet die Branche das Fahrzeuginnere gerade flächendeckend mit Kameras auf, wie Jungheinrich bei Staplern mit KI-gestützter Personenerkennung vormacht.
Was schreibt die EU seit dem 7. Juli vor?
Die zweite Stufe der EU-Sicherheitsverordnung, der General Safety Regulation, gilt seit dem 7. Juli 2026 für alle neu zugelassenen Pkw und Transporter. Vorgeschrieben ist unter anderem eine kamerabasierte Ablenkungswarnung, die Blick und Kopfhaltung des Fahrers auswertet und nach 3,5 Sekunden Unaufmerksamkeit bei Autobahntempo Alarm schlägt.
Der Gesetzgeber zieht dabei eine klare Grenze. Die Kamera darf keine Gesichtserkennung einsetzen und keine biometrischen Merkmale speichern, gemessen wird die Geometrie von Kopf und Augen, nicht die Identität. Dass in jedem Neuwagen jetzt eine Kamera auf den Fahrer blickt, hat die Redaktion bereits im Detail eingeordnet.
Die Gurterkennung fügt sich in denselben Fahrplan. Euro NCAP verlangt ab 2026 zusätzlich, dass ein System einen Kindersitz auf dem Beifahrersitz erkennt und den Airbag entsprechend steuert.
So sieht die Infrarotkamera das Gurtband
Ohne Signatur: Ein mattes, schwarzes Gurtband verschluckt das Infrarotlicht und verschwimmt mit Sitz und Kleidung. Mit Signatur: Das eingewebte Muster wirft das Infrarotlicht zurück, der Gurtverlauf zeichnet sich klar ab und das System erkennt, ob wirklich angeschnallt wurde.
Die eigentliche Neuerung steckt nicht in der Kamera, sondern im Gurt. Sobald passive Sicherheit von einer Software-Erkennung abhängt, wird jede blinde oder abgeklebte Kamera selbst zum Risiko.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was bedeutet die Kamera für Ihren Datenschutz?
Die Bilder der Ablenkungswarnung müssen laut EU-Vorgabe im Fahrzeug verarbeitet werden, dürfen keine Gesichter identifizieren und das Auto nicht verlassen. Der Schutz steckt damit in der Technik selbst.
Für Fuhrparkbetreiber ergeben sich daraus zwei Prüfpunkte. Klären Sie bei der Beschaffung, ob der Hersteller die Kameradaten wirklich nur lokal verarbeitet und keine Weitergabe an Telematik- oder Versicherungsdienste vorsieht. Stimmen Sie zudem mit dem Betriebsrat ab, dass die Ablenkungswarnung keine Leistungskontrolle wird, sonst gerät die Technik mit dem Datenschutz am Arbeitsplatz in Konflikt.
Wie schnell die Grenze zwischen Sicherheit und Überwachung verschwimmt, zeigt der Streit um automatisierte Datenweitergabe, den die Redaktion an der laufenden KI-Verordnung nachgezeichnet hat. Planen Sie die Kamera-Pflicht heute in die Fahrzeugbeschaffung ein, prüfen Sie die Datenschutz-Architektur am besten vor der Unterschrift, nicht erst nach der Auslieferung.
Quelle
[1] ZF LIFETEC: „Adaptive Restraint Systems Through Intelligent Occupant Monitoring“
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