Die USA verlangen automatisierten Zugriff auf europäische Fingerabdruck-Datenbanken, sonst endet das visafreie Reisen. Die Bürgerrechtsorganisation EDRi hat den Verhandlungsstand ausgewertet und hält den Entwurf für unvereinbar mit europäischem Recht. Für Unternehmen mit US-Geschäft steht damit mehr als eine Datenschutzfrage im Raum.

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Biometrische Daten sind zum Preisschild für visafreies Reisen geworden. Seit Februar 2022 machen die Vereinigten Staaten den Zugriff auf nationale Datenbanken zur Bedingung dafür, dass Europäerinnen und Europäer weiter ohne Visum einreisen dürfen. Am 20. Juli 2026 hat die europäische Bürgerrechtsorganisation EDRi den geleakten Verhandlungstext veröffentlicht und ihre Bewertung dazu vorgelegt.[1]

Das Wichtigste in Kürze

  • Die USA fordern automatisierte Abfragen in nationalen biometrischen Datenbanken als Bedingung für das Visa Waiver Program.
  • Der Rat der EU hat der Kommission im Dezember 2025 ein Verhandlungsmandat erteilt, im Mai 2026 ist ein Entwurf durchgesickert.
  • Strittig bleiben rein automatisierte Entscheidungen, Sonderkategorien von Daten sowie Speicherdauer und Weitergabe.
  • Ein vergleichbares Abkommen mit Kanada hat der EuGH 2017 gestoppt.

Was verlangt das Enhanced Border Security Partnership?

Deutscher Reisepass und ein Papierstreifen mit Fingerabdrücken auf weißem Hintergrund
US-Behörden können Fingerabdrücke, Lichtbilder und Identitätsmerkmale aus europäischen Datenbeständen automatisiert abgleichen und Risikowarnungen weitergeben

Abfragerecht statt Datenlieferung: Das Enhanced Border Security Partnership sieht vor, dass US-Behörden Fingerabdrücke, Lichtbilder und weitere Identitätsmerkmale aus europäischen Beständen automatisiert abgleichen können. Hinzu kommen laut EDRi Bewertungen, die als Risikohinweise weitergegeben werden.[1]

Der geleakte Text stammt aus den Verhandlungsunterlagen des Rates und ist über Statewatch öffentlich geworden.[2] EDRi kommt zu dem Schluss, dass der Entwurf nahezu vollständig die amerikanischen Forderungen abbildet und vom erteilten Mandat der Mitgliedstaaten abweicht.

Warum ist das mehr als die bekannte ESTA-Abfrage?

Reichweite ist der eigentliche Unterschied. Bei ESTA und bei Fluggastdaten liefern Reisende ihre Angaben selbst, gebunden an eine konkrete Reise. Eine Direktabfrage in polizeilichen Datenbanken erfasst dagegen auch Menschen, die niemals in die USA reisen, weil deren Datensätze im selben Bestand liegen.

Am Verhandlungstisch reiben sich die Mitgliedstaaten vor allem an diesen offenen Stellen:

  • Ein absolutes Verbot rein automatisierter Entscheidungen fehlt im Entwurf.
  • Die Behandlung besonders geschützter Angaben wie politischer Meinung, Religion oder Gesundheit bleibt ungeklärt.
  • Speicherfristen und die Weitergabe an weitere Behörden sind vage formuliert.

Wie schnell aus Überwachungstechnik ein politisches Risiko wird, hat zuletzt der Rückzug des LAPD von einem Überwachungsanbieter gezeigt.

Biometrie gegen visafreies Reisen

So weit sind die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über das Enhanced Border Security Partnership gediehen.

Februar 2022

Die USA erklären den Zugriff auf nationale Datenbanken zur Bedingung für das Visa Waiver Program.

Dezember 2025

Der Rat der EU erteilt der Kommission ein Mandat für die Verhandlung eines Rahmenabkommens.

Mai 2026

Ein überarbeiteter Entwurf wird öffentlich und zeigt den Stand der Zugeständnisse.

20. Juli 2026

EDRi legt eine Bewertung vor und hält den Text für nicht vereinbar mit der EU-Grundrechtecharta.

24 von 27

EU-Mitgliedstaaten nehmen am Visa Waiver Program teil. Bulgarien, Rumänien und Zypern sind außen vor.

2017

Der EuGH stoppt das geplante Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada, unter anderem wegen sensibler Daten.

3 Streitpunkte

Automatisierte Entscheidungen, besonders geschützte Datenkategorien sowie Speicherdauer und Weitergabe.

Ein Abkommen, das den Zugriff auf Polizeidatenbanken zur Reisebedingung macht, verhandelt nicht über Grenzkontrollen, sondern über den Preis europäischer Grundrechte.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was bedeutet das für Unternehmen im DACH-Raum?

Präzedenzfall gibt es bereits: Am 26. Juli 2017 hat der Europäische Gerichtshof in seinem Gutachten 1/15 entschieden, dass das geplante Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada in der vorgelegten Form gegen die Grundrechtecharta verstößt, weil es die Übermittlung sensibler Daten nicht ausschließt. Das Abkommen ist danach nie in Kraft getreten.

Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören zum Visa Waiver Program, ihre Geschäftsreisen in die USA hängen also unmittelbar am Ausgang dieser Verhandlungen. Teams, die im Vertrieb oder im Support auf kurzfristige US-Termine angewiesen sind, sollten Reisebudgets und Vorlaufzeiten schon jetzt auf ein mögliches Visumverfahren auslegen.

Für die Compliance kommt eine zweite Ebene hinzu. Beschäftigtendaten und Zutrittssysteme mit biometrischen Merkmalen unterliegen ohnehin strengen Vorgaben, wie sich an der KI-Verordnung mit ihren verschobenen Hochrisiko-Pflichten und an der Debatte um KI-gestützte Arbeitsplatzüberwachung zeigt. Auch die NIS2-Pflichten in der Produktion und die verpflichtende Fahrerbeobachtung in Neuwagen laufen auf dieselbe Frage hinaus: Welche Stelle darf welche Körperdaten auswerten?

Die Verhandlungen laufen weiter, ein Abschluss wird für dieses Jahr angestrebt. Prüfen Sie bis dahin, welche Reisen Ihres Teams in die USA im kommenden Jahr fest eingeplant sind, und halten Sie eine Alternative bereit, falls das visafreie Verfahren entfällt.

Quellen

[1] European Digital Rights (EDRi): Analyse zum Enhanced Border Security Partnership

[2] Statewatch: Ratsdokument 16362/25 zu den EBSP-Verhandlungen (PDF)

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