Die EU-Kommission hat Instagram und Facebook vorläufig einen Verstoß gegen den Digital Services Act bescheinigt, nicht wegen einzelner Inhalte, sondern wegen des Designs selbst. Endlos-Scroll, Autoplay und der auf Verweildauer getrimmte Empfehlungsalgorithmus stehen im Zentrum. Für Betreiber engagement-getriebener Produkte verschiebt das die rote Linie.

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Ein DSA-Verstoß wegen süchtig machendem Design trifft Meta an einer Stelle, die bisher als reine Produktentscheidung gegolten hat. Am 10. Juli 2026 hat die Kommission ihre vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht und Meta zum Abschalten zentraler Interaktionsmechaniken aufgefordert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kommission stuft Endlos-Scroll, Autoplay und den Empfehlungsalgorithmus von Instagram und Facebook vorläufig als DSA-Verstoß ein.
  • Geprüft wird nicht der Inhalt, sondern die Architektur der Plattform.
  • Bei Bestätigung drohen Meta bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, nach den 2025er-Zahlen über 10 Milliarden Euro.
  • Das Verbot manipulativer Designs (DSA Artikel 25) gilt für alle Online-Plattformen, nicht nur für die ganz großen.

Was muss Meta jetzt konkret ändern?

Eine weiße Papierrolle, die über eine weiße Fläche mit einem roten „STOPP“-Stempel rollt
Meta muss Endlos-Scroll und Autoplay deaktivieren, Bildschirmzeit-Pausen einführen und Algorithmus weniger auf Verweildauer ausrichten

Meta soll Endlos-Scroll und Autoplay standardmäßig abschalten, wirksame Bildschirmzeit-Pausen einführen und den Empfehlungsalgorithmus weniger auf reine Verweildauer trimmen. Das förmliche Verfahren läuft seit Mai 2024, jetzt liegen die vorläufigen Ergebnisse vor.

Die Kommission benennt vier Mechaniken: Endlos-Scroll, Autoplay, Push-Benachrichtigungen und die stark personalisierte Empfehlung.[1] Diese Elemente wirken zusammen und ziehen nach Lesart der Behörde besonders Minderjährige und vulnerable Erwachsene in kompulsive Nutzung.

Meta widerspricht den Feststellungen und verweist auf die Teen Accounts, die Nachtzeiten sperren und die tägliche Nutzung begrenzen. Der Konzern darf die Akten einsehen und Stellung nehmen, bevor eine endgültige Entscheidung fällt. Die Drohung reiht sich in eine Serie von Verfahren gegen Meta, etwa den europäischen Streit um Datenzugang.

Warum ist das Design überhaupt ein Rechtsverstoß?

Der DSA verpflichtet sehr große Plattformen, die systemischen Risiken ihrer eigenen Gestaltung zu bewerten (Artikel 34) und zu entschärfen (Artikel 35). Die Kommission wirft Meta vor, genau diese Risikoprüfung für die physische und psychische Gesundheit versäumt zu haben.

Der eigentliche Hebel steckt nicht im Vorwurf „zu fesselnd“, sondern in einer Prüfpflicht: Ein sehr großer Anbieter muss die Gefahren seiner Architektur selbst analysieren und belegen, dass er gegensteuert. Meta habe wichtige Indikatoren kompulsiver Nutzung ignoriert, etwa nächtliche Nutzungszeiten von Minderjährigen.

Damit verschiebt sich die Beweislast. Nicht die Behörde muss die Sucht nachweisen, sondern der Betreiber muss seine Risikoprüfung vorlegen. In der Fachdiskussion wird eingewandt, dass ein Eingriff am Design wirksamer sei als reine Altersgrenzen, zugleich zweifeln Praktiker an der Durchsetzbarkeit.

Der DSA bestraft hier nicht das fesselnde Produkt, sondern die fehlende Hausaufgabe: Jede Plattform, die Verweildauer maximiert, muss die Risiken dieser Maximierung dokumentieren und begrenzen.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
DSA gegen süchtig machendes Design
Die vorläufigen Ermittlungsergebnisse der EU-Kommission zu Instagram und Facebook in Zahlen
bis 6 %
des weltweiten Jahresumsatzes als mögliches Bußgeld bei Bestätigung
> 10 Mrd. €
rechnerische Strafhöhe nach Metas Umsatz 2025 (knapp 201 Mrd. US-Dollar)
4
beanstandete Mechaniken: Endlos-Scroll, Autoplay, Push, Empfehlung
Mai 2024
Start des förmlichen Verfahrens gegen Facebook und Instagram

Eine Durchsetzungswelle, kein Einzelfall

Dez 2025
X: 120 Mio. € Bußgeld wegen Verstößen gegen den DSA
Mai 2026
Temu: 200 Mio. € Bußgeld wegen DSA-Pflichtverletzungen
2026
TikTok: vorläufige Feststellung zum süchtig machenden Design
10.07.2026
Meta: vorläufiger Verstoß für Instagram und Facebook
seit Feb 2026
Shein: laufendes DSA-Verfahren

Was bedeutet der Fall für Anbieter im DACH-Raum?

Das Verbot manipulativer Interface-Designs (DSA Artikel 25) gilt für jede Online-Plattform, nicht nur für Meta. Betreiber von Shops oder Portalen mit Engagement-Mechaniken im DACH-Raum sollten Dark Patterns und Aufmerksamkeitsfallen jetzt prüfen.

Der Meta-Fall ist kein Einzelfall, sondern Teil einer Durchsetzungswelle. Gegen TikTok liegen bereits vorläufige Feststellungen zum süchtig machenden Design vor, gegen Shein läuft seit Februar 2026 ein Verfahren, und Brüssel hat den DSA zuvor mit Bußgeldern gegen X und Temu geschärft.

In Deutschland wacht die Bundesnetzagentur als Koordinierungsstelle für digitale Dienste über den DSA, die ganz großen Plattformen verfolgt aber die Kommission direkt. Die Debatte um Plattformmacht zieht sich parallel durch die Chatkontrolle und den Streit um Cookie-Banner, immer geht es um die Architektur digitaler Räume.

Konkret sollten Betreiber ihre Empfehlungs- und Autoplay-Logik auf Opt-in umstellen und manipulative Voreinstellungen entfernen. Betreiber von Unternehmensseiten auf Instagram oder Facebook bleiben zudem bei Datenschutzfragen mitverantwortlich.

Der Fall markiert einen Wendepunkt: Die Regulierung zielt jetzt auf die Gestaltung, nicht auf einzelne Inhalte. Anbieter sollten ihre Engagement-Mechaniken dokumentieren und begrenzen, bevor die Aufsicht fragt.

Quelle

[1] Europäische Kommission: „Commission preliminarily finds the addictive design of Instagram and Facebook in breach of the Digital Services Act“

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