Das Los Angeles Police Department verlängert seinen Vertrag mit dem Kennzeichen-Überwacher Flock Safety nicht und begründet das mit Bürgerrechten und Datenschutz. Hinter dem Einzelfall steckt ein Modell, das die Bewegungsdaten von Millionen Autofahrern in privater Hand bündelt.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenKennzeichenüberwachung durch den privaten Anbieter Flock Safety ist in den USA zur landesweiten Infrastruktur geworden, und ausgerechnet eine der größten Polizeibehörden hat jetzt die Reißleine gezogen. Das LAPD hat sein dreijähriges Vertragsverhältnis auslaufen lassen, statt es zu erneuern.
Das Wichtigste in Kürze
- Das LAPD lässt seinen Flock-Vertrag auslaufen und nennt ausdrücklich Bürgerrechte und Datenschutz als Grund.
- Flock betreibt ein Netz aus mehr als 80.000 Kameras, auf das Tausende US-Behörden netzwerkübergreifend zugreifen können.
- Der Anbieter besitzt Kameras und Daten selbst, weshalb ein Vertragsende die Erfassung nicht automatisch beendet.
- In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die verdachtslose Kennzeichenerfassung bereits 2018 stark eingehegt.
Wie aus dem Kennzeichenleser eine private Bewegungsdatenbank wird?

Zentraler Datenpool: Ein einzelner Kennzeichenscanner ist harmlos. Zur Gefahr wird die Technik erst durch das Geschäftsmodell dahinter, denn Flock besitzt die Kameras samt Infrastruktur und verkauft den Suchzugriff auf das gesamte Netz an Behörden im ganzen Land.
Ein Login genügt: Damit wird aus der örtlichen Fahndung eine Dauerabfrage. Ein einziger Behörden-Zugang kann ein landesweites Netz durchsuchen, an dem nach Recherchen der Bürgerrechtsorganisation EFF mehr als 4.000 Stellen hängen. Kennzeichenlesen kippt so von einem gezielten Ermittlungswerkzeug zu einer permanenten, zentral gehaltenen Bewegungsdatenbank in privater Hand.
Genau diese Datenbasis hat das LAPD nun zum Ausstieg bewogen. „Wir verlängern diesen Vertrag nicht, weil es ernste Bedenken bei Bürgerrechten und Bürgerfreiheiten gibt, vor allem beim Datenschutz und bei den Daten, die diese Kameras sammeln“, sagte Dean Gialamas, Chief Information Officer des LAPD.
Warum der Ausstieg das Problem nicht löst?
Daten bleiben: Ein gekündigter Vertrag löscht die Kameras nicht. Im Wisconsiner Dane County haben Sheriff-Beamte 26 Flock-Kameras mit Müllsäcken abgedeckt, weil der Anbieter sie nach dem Vertragsende Ende Mai 2026 nicht abgebaut hat. Der Kreistag hatte den Vertrag mit 32 zu 1 Stimmen beendet.
Missbrauch belegt: Das Netz ist bereits zweckentfremdet worden. Ein texanischer Polizist hat 83.000 Kameras in mehr als 6.800 Netzwerken durchsucht, um eine Frau nach einer selbst eingeleiteten Abtreibung aufzuspüren, auch in Bundesstaaten, in denen der Eingriff legal ist[1]. Ähnliche Debatten um den Handel mit Standortdaten laufen längst, wie der Fall Virginia und ein Urteil des US Supreme Court zeigen.
USA: privater Dauer-Pool
Ein privater Anbieter besitzt Kameras und Daten, speichert dauerhaft und verkauft die netzwerkübergreifende Suche an Tausende Behörden.
Deutschland: enge Schranken
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die verdachtslose Erfassung alle Betroffenen in ihren Grundrechten trifft. Nicht-Treffer sind sofort zu löschen.
Die eigentliche Gefahr ist nicht die einzelne Kamera, sondern der zentrale Datenpool in privater Hand, auf den Tausende Stellen zugreifen können, ohne dass es jemand merkt.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was bedeutet das für den Datenschutz im DACH-Raum?
Klarer Rechtsrahmen: In Deutschland wäre ein solcher privater Dauer-Pool kaum denkbar. Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Kennzeichenerfassung 2018 als Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller erfassten Personen eingestuft, nicht erst bei einem Treffer[2].
Zweckbindung zählt: Paragraf 163g der Strafprozessordnung erlaubt die Erfassung nur örtlich und zeitlich begrenzt und bei einem Verdacht von Gewicht, nicht flächendeckend und dauerhaft. Unternehmen, die Kameras mit Kennzeichenerkennung einsetzen, etwa an Werkstoren oder im Parkraum, unterliegen zusätzlich der DSGVO mit Zweckbindung, klaren Löschfristen und einer Rechtsgrundlage nach Artikel 6.
Konsequenz: Prüfen Sie, ob ein Dienstleister die erfassten Daten selbst hält und weitergibt, und bestehen Sie vertraglich auf sofortiger Löschung von Nicht-Treffern samt lückenlosem Zugriffsprotokoll. Wie schnell sich der politische Wind bei Massenüberwachung dreht, zeigt hierzulande die Debatte um die Chatkontrolle.
Quellen
[1] Electronic Frontier Foundation: „She Got an Abortion. So a Texas Cop Used 83,000 Cameras to Track Her Down“ ↩
[2] Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 18. Dezember 2018, 1 BvR 142/15 (Automatische Kennzeichenerfassung) ↩
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