Aufbewahrungsfristen 2026: Was endlich in den Schredder darf

Michael Dobler
Autor Dr. Web
3 Min. Lesezeit
Aufbewahrungsfristen 2026: Was endlich in den Schredder darf

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist seit Anfang 2026 in Kraft und verkürzt die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Wer aufgepasst hat, kann ab Januar 2026 Belege aus 2017 vernichten. Für Jahresabschlüsse, Bilanzen und Inventarlisten gilt allerdings weiter die 10-Jahres-Frist. Wer alles in einen Topf wirft, riskiert Probleme bei der nächsten Betriebsprüfung.

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Geht es Ihnen auch so? Jedes Jahr im Januar steht die Buchhaltung vor denselben Stapeln, fragt sich, was vernichtet werden darf und was nicht. 2026 wird die Antwort komplexer und gleichzeitig erleichternder. Die neuen Fristen bringen echte Entlastung. Sie verlangen aber auch Sortier-Disziplin.

Das Wichtigste in Kürze

  • Buchungsbelege: 8 statt 10 Jahre, Vernichtung 2026 für Jahrgänge bis 2017 möglich
  • Jahresabschlüsse, Bilanzen, Inventare: weiter 10 Jahre, Vernichtung 2026 für Jahrgänge bis 2015
  • Geschäftsbriefe und Handelsbriefe: 6 Jahre, Vernichtung für Jahrgänge bis 2019
  • Sonderregel Banken, Versicherungen, Wertpapierinstitute: 10 Jahre Buchungsbelege bleiben

Was die neuen Fristen konkret bedeuten

5 orange Aktenordner, Anhänger „2017“, Reißwolf-Piktogramm
Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege ab 2026 rückwirkend von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Belege von 2014-2017 können dann entsorgt werden

Die Verkürzung gilt rückwirkend für alle Belege, deren alte 10-Jahres-Frist am 1. Januar 2026 noch nicht abgelaufen war. Wer also bisher Buchungsbelege aus dem Jahr 2014 oder älter aufbewahren musste, kann 2026 nicht nur 2014, sondern auch 2015, 2016 und 2017 wegwerfen. Das spart zwei Jahre Archivierung. Wer Aktenkeller hat, kennt den Wert dieser Entlastung. Unter die neue 8-Jahres-Frist fallen alle Dokumente, die Grundlage einer Buchung sind: Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassenbelege, Lieferscheine mit Buchungsbezug, Quittungen.

Warum Jahresabschlüsse die 10-Jahres-Frist behalten

Aktenordner mit Etikett Jahresabschluss 2016 und grüner Abheftmechanik vor weißem Hintergrund
Bilanz-Dokumente, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Inventarlisten müssen zehn Jahre aufbewahrt werden, ebenso Organisationsunterlagen und GoBD-Dokumentation

Für die Bilanz-Dokumente bleibt es bei zehn Jahren. Das umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Inventarlisten und Anlagenverzeichnisse. Auch Organisationsunterlagen wie Arbeitsanweisungen und die Verfahrensdokumentation nach GoBD bleiben zehnjährig aufbewahrungspflichtig. Wer 2017 eine Buchhaltungs-Software eingeführt hat, muss die Doku dazu noch bis Ende 2027 vorhalten, auch wenn die einzelnen Rechnungen aus dieser Software nach den neuen Regeln 2026 schon weg dürfen. Hier passieren in der Praxis viele Fehler. Wer die Verfahrensdokumentation zu früh vernichtet, riskiert bei einer Betriebsprüfung die Aberkennung der gesamten Buchführung.

Die kürzeren Aufbewahrungsfristen sind eine echte Entlastung, aber die Sortier-Disziplin wird wichtiger. Wer 2026 alles pauschal aussortiert, weil das BEG IV gilt, kann sich bei der nächsten Betriebsprüfung blamieren. Ein guter Buchhalter prüft jedes Dokument einzeln auf seine Frist. Eine gute Buchhaltungssoftware kennzeichnet automatisch.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Welche Sonderregel für Banken und Versicherungen gilt

Aktenvernichter schreddert Dokumente in Papierstreifen mit Figuren darauf vor weißem Hintergrund
Bundeskabinett behält 10-Jahres-Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung

Das Bundeskabinett hat zusätzlich im August 2025 beschlossen, dass für Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute die 10-Jahres-Frist für Buchungsbelege erhalten bleibt. Hintergrund ist die effektivere Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Wer also als Treuhänder oder Vermögensverwalter Aufzeichnungen für Banken oder Versicherungen führt, sollte die alte Frist weiter anwenden. Praktisch betrifft das alle Compliance-Mitarbeiter und Steuerberater in regulierten Branchen.

Was Mittelständler jetzt konkret tun sollten

Ein Aktenvernichter mit einem Dokument, Papierschnipseln und einer orangefarbenen Tröte davor
Interne Notiz an Buchhaltung mit neuen Aufbewahrungsfristen: Buchungsbelege 8 Jahre, Jahresabschlüsse 10 Jahre, Geschäftsbriefe 6 Jahre. Buchhaltungssoftware prüfen

Zwei Aufgaben stehen oben. Erstens: Verschicken Sie eine interne Notiz an die Buchhaltung mit den neuen Fristen und einer klaren Trennung der Kategorien (Buchungsbelege 8 Jahre, Jahresabschlüsse 10 Jahre, Geschäftsbriefe 6 Jahre). Zweitens: Lassen Sie die Buchhaltungssoftware prüfen. Lexware Office, sevDesk und DATEV haben die neuen Fristen in ihre Archiv-Logik eingebaut. Wer noch mit Excel-Listen arbeitet oder Belege auf einem Server-Ordner ablegt, sollte spätestens jetzt umsteigen. Eine GoBD-konforme, revisionssichere Archivierung mit automatischer Fristverwaltung ist ab 2026 kein Luxus mehr, sondern Pflichtprogramm.

Die Botschaft ist erfreulich: 2026 dürfen Sie sortieren und entlasten. Aber wer pauschal vernichtet, ohne zu prüfen, riskiert teure Lücken. Ein strukturierter Sortier-Tag mit der richtigen Software spart 2026 Zeit, Geld und Nerven.

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Michael Dobler
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Ich bin der Herausgeber von Dr. Web. Um praxisfit zu bleiben, unterstütze ich darüber hinaus Kunden bei der digitalen Kundengewinnung und Kundenbindung. Erste eigene Gehversuche im Internet unternahm ich 1999 mit einem Kinomagazin. Nach 15 Jahren in Lohn und Brot, u.a. als Projektmanager für digitale Medien, machte ich mich schließlich Ende 2005 selbständig. Das war die beste berufliche Entscheidung meines Lebens.
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