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Etiketten auf gefährlichen Chemikalien für Betriebe brauchen künftig keine vorgeschriebene Schriftgröße mehr. Das EU-Parlament billigte am 22. Oktober mit 477 zu 59 Stimmen bei 41 Enthaltungen die Einigung mit dem Rat zum Chemikalien-Omnibus, einem Sammelgesetz, das drei EU-Verordnungen auf einmal ändert.[1] Für ihren Vorschlag, der die Formatvorgaben ganz streichen sollte, hatte die Kommission eine Einsparung von mindestens 333 Millionen Euro errechnet.[2]

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Für Verbraucherprodukte bleibt eine Untergrenze: Kleinbuchstaben müssen mindestens 1,2 Millimeter hoch sein, bei Packungen bis 125 Milliliter 0,9 Millimeter.[3] Der Rat muss noch förmlich zustimmen.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einer neuen Gefahreneinstufung müssen Etiketten spätestens nach 15 statt nach sechs Monaten angepasst sein.
  • Die Pflichthinweise entfallen bei Werbung, die sich nur an Fachleute richtet, etwa in Fachzeitschriften oder auf Messen.
  • Neu auf jedem Etikett sind digitale Kontaktdaten wie eine E-Mail-Adresse, 36 Monate nach Inkrafttreten. Die Telefonnummer darf dann entfallen, sofern sie über diese Angabe sofort zu finden ist.

Was ändert sich an den Etiketten?

Ein weißer Kanister mit leerem, orangefarbenem Gefahrgutetikett und Zapfhahn vor weißem Hintergrund
CLP-Verordnung 2024 regelt Schriftgrößen für Gefahrstoffkennzeichnung: 1,2 mm bis 0,5 Liter, 2,0 mm ab 50 Litern, schwarze Schrift auf Weiß mit 120 % Zeilenabstand

Die CLP-Verordnung regelt, wie gefährliche Stoffe und Gemische eingestuft und gekennzeichnet werden. Ihre Novelle von 2024 schrieb die Schrift nach Packungsgröße vor: 1,2 Millimeter Höhe der Kleinbuchstaben bis 0,5 Liter, 2,0 Millimeter ab 50 Litern, schwarz auf weiß, Zeilenabstand mindestens 120 Prozent der Schriftgröße.[4] Verbindlich wurde das bisher nicht. Eine Verordnung von 2025 verschob den Geltungsbeginn auf den 1. Januar 2028.[5]

Der Kompromiss ersetzt die Tabelle durch allgemeine Merkmale: kontrastreiche Farbe, eine serifenlose Schrift, passende Abstände und eine dem Etikett angemessene Größe. Die Kommission hatte die Formatvorgaben ganz streichen wollen, Parlament und Rat behielten die Mindestgröße für Verbraucherware bei.[3]

Warum gelten die Regeln von 2024 als zu teuer?

Ein Etikett muss in der Amtssprache jedes Mitgliedstaats stehen, in dem das Produkt verkauft wird. Bei Ware für mehrere Länder greifen Hersteller deshalb oft zu Faltetiketten, deren Herstellung deutlich länger dauert als die eines normalen Etiketts. Kleine und mittlere Firmen lassen sie häufig außer Haus drucken, darum verlängert der Text die Frist für Änderungen.[3] In der Anhörung der Kommission hielten viele Teilnehmer vor allem feste Schriftgrößen bei mehrsprachigen und kleinen Packungen für unverhältnismäßig teuer.[2]

Die 333 Millionen Euro schätzt die Kommission nach eigener Angabe konservativ, einen Zeitraum nennt sie nicht. Die Zahl gilt für ihren Vorschlag ohne jede Mindestschrift, für den Kompromiss liegt keine neue Schätzung vor. Die gelockerten Werbepflichten sollen mindestens 30 Millionen Euro im Jahr sparen.[2] Wie viel davon auf deutsche Hersteller entfällt, beziffert der Vorschlag nicht. Von den 96 deutschen Abgeordneten stimmten 57 dafür, 9 dagegen.[1]

Chemikalien-Omnibus: neue Regeln für Gefahrstoff-Etiketten
Einigung von Parlament und Rat, Stand 24. Oktober 2026
477
Ja-Stimmen im EU-Parlament am 22. Oktober, bei 59 Gegenstimmen und 41 Enthaltungen
333 Mio. €
Einsparung laut Kommission für ihren Vorschlag ohne feste Schriftgrößen, ohne Angabe eines Zeitraums
30 Mio. €
jährliche Einsparung durch gelockerte Pflichten in der Werbung laut Kommission
15 Monate
Frist für neue Etiketten nach geänderter Einstufung, bisher sechs Monate
Mindestschrift: Höhe der Kleinbuchstaben
Ware für Verbraucher
Novelle 2024: 1,2 bis 2,0 mm je nach Packungsgröße
Einigung: 1,2 mm, bis 125 ml 0,9 mm
Ware für Betriebe
Novelle 2024: 1,2 bis 2,0 mm je nach Packungsgröße
Einigung: keine feste Größe, nur lesbar
Stand des Verfahrens
08.07.2025
Kommission legt den Chemikalien-Omnibus vor
16.06.2026
Parlament und Rat einigen sich in den Verhandlungen
22.10.2026
Parlament billigt die Einigung
offen
Rat stimmt förmlich zu, Verkündung im Amtsblatt
+18 Monate
Neue Formatregeln gelten verbindlich

Die Mindestschrift bleibt dort, wo das Etikett meist die einzige Warnung in Reichweite ist: beim Verbraucher.

Michael Dobler, Chefredakteur Dr. Web
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Was spricht gegen die Lockerung?

Die Formatregeln dienen dem Gesundheitsschutz. Der Einigungstext selbst hält fest, das Etikett sei oft die einzige sofort verfügbare Information, auch bei einem Unfall.[3] Ein Antrag, den gesamten Vorschlag abzulehnen, bekam 93 Stimmen, fast alle aus Grünen und Linken. Die Linksfraktion stimmte auch gegen die Einigung.[1] An anderer Stelle geht der Kompromiss über den Vorschlag hinaus: Krebserregende und erbgutschädigende Stoffe sollen schneller aus Kosmetik verschwinden, als die Kommission wollte.[6]

Was heißt das für Hersteller und Händler?

Die neuen Formatregeln gelten 18 Monate nach Inkrafttreten. Auf denselben Termin schiebt der Text die Vorgaben von 2024, bis dahin dürfen Firmen schon nach den neuen Regeln kennzeichnen.[3] Planen Sie Etiketten für 2028 deshalb gerne nicht mehr nach der Tabelle von 2024. Onlineshops müssen die Etikettangaben weiter im Angebot zeigen, soweit Verbraucher dort kaufen können. Zwei Tage zuvor hatte das Parlament bereits Erleichterungen bei der Pflicht, für die Herstellerverantwortung einen Bevollmächtigten zu benennen, und bei der Entsendemeldung gebilligt.

Quellen

6 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. Europäisches Parlament: Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen vom 22.10.2026 zum Verfahren 2025/0531(COD), A10-0104/2026, aufbereitet von HowTheyVote.eu; Verfahrensakte im Legislative Observatory (abgerufen 24.10.2026)
  2. Europäische KommissionVorschlag COM(2025) 531 zur Vereinfachung bestimmter Anforderungen und Verfahren für chemische Produkte, Begründung08.07.2025
  3. Rat der Europäischen UnionDokument 11042/26, Kompromisstext mit Schreiben an das Europäische Parlament26.06.2026
  4. Amtsblatt der EUVerordnung (EU) 2024/2865 zur Änderung der CLP-Verordnung, Anhang I Abschnitte 1.2.1.4 und 1.2.1.520.11.2024
  5. Oldenburgische IHK (Quelle DIHK)CLP-Verordnung: Neue Fristen auf 2028 verschoben, zur Verordnung (EU) 2025/2439 (abgerufen 24.10.2026)
  6. IHK Ostwestfalen zu Bielefeld (Quelle DIHK)EU vereinfacht Chemikalienrecht: Rat und Parlament einigen sich bei Chemikalienomnibus07.07.2026

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