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Ab Januar 2027 hätten Importeure von Öl, Gas und Kohle belegen müssen, dass ihre Lieferanten Methan nach EU-Standard messen. Nach dem Vorschlag vom Mittwoch ist der erste Nachweis erst im Mai 2029 fällig, für die Lieferungen des Jahres 2028. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind für die Aufsicht bislang zwei Arbeitsplätze eingerichtet.

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Bis Anfang Juni gingen beim BAFA 455 Methanmeldungen von 31 Importeuren ein, von BP und Shell über SEFE und Uniper bis zur Zentralkokerei Saar. Nicht alle waren vollständig: Mitunter fehlten Angaben zum Erzeuger, zu den Lieferwegen oder zu Messungen an der Quelle.[2] Wie viele Firmen melden müssten, weiß die Bundesregierung nach eigener Auskunft nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Nachweis gleichwertiger Methanmessung verlangt der Vorschlag erstmals bis 31. Mai 2029, für Lieferungen aus 2028.
  • Auch die Berichte zur Methanintensität rücken um ein Jahr nach hinten, für Importeure und für Förderer in der EU.
  • Parlament und Rat müssen zustimmen, bis dahin gilt der Starttermin 1. Januar 2027.
  • Das deutsche Durchführungsgesetz liegt erst als Referentenentwurf vor.

Was will die Kommission verschieben?

Ein Edelstahlventil mit dem Logo
Methanverordnung: Importeure erhalten bis Mai 2029 Frist für Vertragsnachweis, Berichtsfrist rückt auf August 2029

Der Vorschlag COM(2026) 569 ändert zwei Artikel der Methanverordnung von 2024.[1] Importeure müssen danach erst bis 31. Mai 2029 belegen, dass ihre seit dem 4. August 2024 geschlossenen Verträge nur Öl, Gas und Kohle mit gleichwertiger Messung und Prüfung beim Förderer abdecken. Die Berichte zur Methanintensität verschieben sich auf den 5. August 2029, der Nachweis eingehaltener Höchstwerte auf den 5. August 2031. Die jährliche Meldung an die nationale Behörde, Pflicht seit Mai 2025, bleibt unverändert.

Als Grund nennt die Kommission die seit Februar gesperrte Straße von Hormus: Rund 20 Prozent des weltweiten Angebots an Flüssiggas seien betroffen, Importeure fürchteten, ab 2027 nicht genug regelkonformes Gas zu bekommen.[1] Auf eine Folgenabschätzung hat die Kommission verzichtet, mit höheren Verwaltungskosten rechnet die Behörde nicht. Nun entscheiden Parlament und Rat.

Wer prüft die Importeure in Deutschland?

Zuständig ist im BAFA das Referat 423 für Öl, Berichtswesen und Satellitensicherheit, dort sitzen die beiden Methan-Arbeitsplätze.[2] Rechnerisch entfallen auf jeden rund 228 Meldungen. Eine Vereinbarung mit dem Zoll über den Abgleich der Importdaten fehlt, die Rechtsgrundlage dafür soll erst das Durchführungsgesetz aus dem Umweltministerium schaffen. Dessen Entwurf steckt laut Antwort der Bundesregierung vom 2. Oktober noch in der Abstimmung zwischen den Ressorts.

Die eigentliche Messarbeit fällt beim Förderer im Ausland an, der Importeur kann die Messung nur per Vertrag einfordern. Nach Angaben der Bundesregierung kann Uniper bei mittel- und langfristigen Verträgen derzeit keine vollständige Gleichwertigkeit über die ganze Laufzeit vertraglich zusichern.[2] Auch bei der Entwaldungsverordnung regelt Deutschland den Vollzug erst kurz vor dem Start: Die Länder sollen Höfe und Wälder nach Aktenlage prüfen.

Methanverordnung: der Aufschub für Energieimporteure
Neue Fristen laut Kommissionsvorschlag und der Stand der Aufsicht in Deutschland
31.05.2029
erster Nachweis gleichwertiger Methanmessung, für Lieferungen aus 2028 statt ab Januar 2027
31
Importeure von Öl, Gas und Kohle reichten 2026 Meldungen beim BAFA ein
455
Meldungen gingen ein, 438 davon fristgerecht bis 31. Mai 2026
2
Arbeitsplätze hat das BAFA für die Methanaufsicht eingerichtet
Stand des Verfahrens
04.08.2024
Methanverordnung tritt in Kraft
05.05.2025
Importeure melden erstmals Angaben zu ihren Lieferanten
14.10.2026
Kommission schlägt den Aufschub um ein Jahr vor
offen
Annahme durch Parlament und Rat, deutsches Durchführungsgesetz
31.05.2029
erster Nachweis gleichwertiger Messung für Lieferungen aus 2028
05.08.2031
erster Nachweis, dass Höchstwerte der Methanintensität eingehalten sind

Ein Jahr Aufschub nützt wenig, solange Berlin nicht einmal sein Durchführungsgesetz beschlossen hat.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Wozu dient die Regel?

Methan verursacht laut Kommission rund ein Drittel der heutigen Erderwärmung. Die Internationale Energieagentur schätzt, dass 2024 weltweit über 350 Milliarden Kubikmeter Gas durch Abfackeln, Ablassen und Lecks verloren gingen, dreimal so viel, wie die Sperre von Hormus dem Markt entzogen hat.[1] Am Klimaziel will Brüssel deshalb festhalten. Verbände und Unternehmen warnten die Bundesregierung, Lieferverträge seien gefährdet, ohne konkrete Mengen zu nennen. Bekannt ist der Bundesregierung ein einziger Vertrag mit deutscher Beteiligung, bei dem die Verordnung eine Rolle spielte.[2]

Was sollten Importeure jetzt tun?

Bis Parlament und Rat entschieden haben, gilt der alte Termin. Neue Lieferverträge brauchen deshalb weiter Klauseln zur Methanmessung, Vorlagen dafür hat die Kommission im Juli veröffentlicht. Die jährliche Meldung an das BAFA sollte bis 31. Mai vollständig vorliegen, mit Erzeuger und Lieferweg.

Quellen

2 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. Europäische KommissionProposal amending Regulation (EU) 2024/1787 on the reduction of methane emissions in the energy sector (COM(2026) 569)14.10.2026
  2. Deutscher BundestagMethan-Verordnung und LNG-Lieferverträge (Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/8334)05.10.2026

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