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Auf Cola und Eistee sollen ab Juli 2027 bis zu 32 Cent Steuer je Liter anfallen, die geplante Stufe mit 38 Cent ist gestrichen. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen. Wie viele Stellen der Zoll für die neue Abgabe braucht, sagt das Finanzministerium in seiner Mitteilung nicht.

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Ein Limonadenhersteller mit 800.000 Litern im Jahr weiß nach dem Beschluss nicht, ob er ab Juli 2027 Zuckersteuer zahlt. Die Koalition hat eine Befreiung für Betriebe bis eine Million Liter eingefügt, gelten darf sie erst nach einer Beihilfegenehmigung der EU-Kommission.[1]

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Sätze: 26 Cent je Liter ab 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter, 32 Cent ab 8 Gramm.
  • Der Bund rechnet mit 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und 925 Millionen Euro 2028.
  • Betriebe bis eine Million Liter sollen befreit werden, sofern die EU-Kommission zustimmt.
  • Personalbedarf und Erfüllungsaufwand der neuen Fassung hat das Ministerium nicht veröffentlicht.

Was hat das Kabinett beschlossen?

Flasche mit Preis und Mini-Klo mit Aufschrift vor weißem Hintergrund
Zuckersteuer auf Getränke: Statt drei nur noch zwei Stufen. Keine zusätzliche Abgabe ab 10 Gramm Zucker. Erwartete Einnahmen: 690 Millionen Euro 2027, 925 Millionen Euro 2028

Statt drei Stufen sieht der Text nur noch zwei vor.[1] Die Septemberfassung hatte zusätzlich 38 Cent ab 10 Gramm Zucker verlangt, eine klassische Cola wäre dort in der obersten Stufe gelandet. Die Einnahmen schätzt das Finanzministerium nun auf 690 Millionen Euro im zweiten Halbjahr 2027 und 925 Millionen Euro im Jahr 2028. Die Getränkeverbände hatten aus dem Septemberentwurf für 2028 noch 1,14 Milliarden Euro zitiert.[2]

Anfang Oktober hatte das Kanzleramt den Entwurf gestoppt, weil er vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit abwich. Über den Personalbedarf von Zucker- und Plastiksteuer hatte Dr. Web am 7. Oktober berichtet. Als Formulierungshilfe geht der Text nicht als Regierungsentwurf, sondern als Entwurf der Fraktionen in den Bundestag. Der erste Durchgang im Bundesrat entfällt damit, die Länderkammer befasst sich erst nach dem Beschluss des Bundestags mit der Steuer.

Was kostet der Vollzug?

Verbrauchsteuern erhebt der Zoll, Steuerschuldner werden Hersteller und Großhandel. Nach Darstellung der Verbände müssen Betriebe dafür Steuerlager und Steueranmeldungen neu aufbauen, wie Brauereien sie von der Biersteuer kennen. Die Septemberfassung veranschlagte laut den Getränkeverbänden rund 89 Millionen Euro für Zoll und IT-Dienstleister des Bundes von 2026 bis 2029, dazu mindestens 200 zusätzliche Stellen beim Zoll.[2] Gemessen an den neuen Einnahmeschätzungen bis 2029 flössen damit gut 3,5 Prozent in die Erhebung.

Neue Zahlen für die Kabinettsfassung nennt das Ministerium nicht. Am Prüfaufwand ändert die gestrichene Stufe wenig: Jede Rezeptur muss weiter gegen die Grenzen von 5 und 8 Gramm gemessen und dokumentiert werden. Großbritannien erhebt seit April 2018 eine Abgabe mit genau diesen beiden Schwellen.[3] Weniger Steuerschuldner brächte erst die Befreiung bis eine Million Liter, über die Brüssel entscheidet.

Zuckersteuer: was die Kabinettsfassung vorsieht
Steuersätze, Einnahmen, Ausnahmen und Vollzugskosten im Überblick
26 | 32 Cent
Steuer je Liter ab 5 bzw. 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter, die Stufe mit 38 Cent entfällt
925 Mio. €
erwartete Einnahmen 2028, im zweiten Halbjahr 2027 sind es 690 Mio. €
1 Mio. Liter
Jahresmenge, bis zu der Betriebe befreit werden sollen, sofern die EU-Kommission zustimmt
89 Mio. €
für Zoll und IT von 2026 bis 2029 samt mindestens 200 Zollstellen, laut Verbänden aus der Septemberfassung
Stand des Verfahrens
Sept. 2026
Entwurf mit drei Stufen (26, 32 und 38 Cent) wird bekannt
Okt. 2026
Kanzleramt stoppt den Entwurf, das Finanzministerium arbeitet nach
14.10.2026
Kabinett beschließt die Formulierungshilfe mit zwei Stufen
offen
Beratung im Bundestag, danach Bundesrat
offen
Beihilfegenehmigung der EU-Kommission für die Befreiung bis 1 Mio. Liter
01.07.2027
geplanter Start der Steuer

Der Kompromiss senkt die Steuer, nicht den Aufwand: Gemessen und angemeldet wird jede Limonade trotzdem.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Wofür will der Bund das Geld?

Das Finanzministerium begründet die Steuer mit dem Gesundheitsschutz vor allem von Kindern und Jugendlichen. Die Versorgungskosten durch gezuckerte Getränke beziffert es auf rund 2,1 Milliarden Euro im Jahr, die Einnahmen sollen die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung stabil halten.[1] Empfohlen hatte die Steuer die Finanzkommission Gesundheit. Der Deutsche Brauer-Bund spricht von einer „massiven Belastung für Verbraucher wie für Betriebe“, Hessens Ministerpräsident Boris Rhein nennt sie eine „Teuer-Steuer“.

Was müssen Hersteller jetzt klären?

Bis zum Start bleiben gut acht Monate, Anträge sind laut Lebensmittelverband erst ab Januar 2027 möglich. Hersteller sollten ihr Sortiment nach Zuckergehalt je 100 Milliliter ordnen und die Jahresmenge gegen die Grenzen von 70.000 Litern und einer Million Litern prüfen. Warenwirtschaft, Preislisten und Lieferverträge brauchen die Steuersätze getrennt nach Stufe. Die Zuckerfabrik von Cosun in Anklam rechnet bereits mit weniger Absatz.

Quellen

3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. Bundesministerium der FinanzenBundeskabinett bringt Gesetzentwurf für Zuckergetränkesteuer auf den Weg (Pressemitteilung)14.10.2026
  2. Deutscher Brauer-BundDie Zuckersteuer verteuert Getränke und schafft ein neues Bürokratiemonster (gemeinsame Pressemitteilung mit BVE, wafg, VDM, VdF und Private Brauereien Deutschland)08.10.2026
  3. HM Revenue & CustomsCheck if your drink is liable for the Soft Drinks Industry Levy

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