Artikel teilen

Knapp 2.300 Getränkehersteller, Versender und Versandhändler brauchen laut Bundesfinanzministerium für die geplante Zuckergetränkesteuer eine Erlaubnis des Zolls. Für Vollzug und Aufsicht veranschlagt das Ressort rund 16,9 Millionen Euro im Jahr, auf die Wirtschaft entfallen weitere 2,5 Millionen Euro. Die Zahlen stehen in der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 16. Oktober.[1]

Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügen

Beim Kabinettsbeschluss zur Zuckersteuer am 14. Oktober hatte das Ministerium Personalbedarf und Erfüllungsaufwand nicht veröffentlicht.[2] Die endgültige Fassung des Entwurfs bekam der NKR nach eigenen Angaben einen Tag vor der Kabinettsbefassung, eine abschließende Prüfung sei so nicht möglich gewesen.[1]

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Zoll veranschlagt das Ressort jährlich 10,8 Millionen Euro Personal- und 3,9 Millionen Euro Sachaufwand.
  • Je Erlaubnisantrag setzt das Ressort beim Zoll rund 1.570 Euro Bearbeitungsaufwand an.
  • Der NKR vermisst eine Beteiligung der Verbände, einen Nutzen stellt das Ressort nicht dar.
  • Die Steuer soll ab 1. Juli 2027 gelten, eingeführt per Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz.

Wofür braucht der Zoll das Geld?

Limonadenflasche mit Anhänger steht auf hohem Papierstapel
Zuckergetränkesteuer wird beim Lagerverlassen fällig. Betriebe benötigen für jedes Lager eine Erlaubnis mit Nachweis von steuerlicher Zuverlässigkeit und Buchführung

Die Zuckergetränkesteuer folgt dem Steuerlagerprinzip anderer Verbrauchsteuern: Fällig wird die Steuer erst, wenn ein Getränk das zugelassene Lager verlässt und in den Handel geht. Für jedes Lager braucht ein Betrieb deshalb eine Erlaubnis, mit Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit, kaufmännischer Buchführung und gegebenenfalls einer Sicherheitsleistung.[1]

Für die Prüfung eines Antrags setzt das Ressort beim Zoll rund 2.200 Arbeitsminuten an, bei rund 1.500 Anträgen einmalig 2,5 Millionen Euro. Ein Unternehmen braucht für denselben Antrag laut Ressort knapp fünf Stunden. Den größten einzeln ausgewiesenen Personalposten bilden rund 220 zusätzliche Steuerstrafverfahren im Jahr bei der Zollfahndung, je Fall gut 260 Arbeitsstunden, zusammen 2,2 Millionen Euro.[1]

Wie belastbar sind die Zahlen?

Der NKR nennt die Darstellung größtenteils methodengerecht, Fallzahlen, Zeitaufwände und Kostensätze seien aber teils nicht nachvollziehbar hergeleitet.[1] Für die Wirtschaft geht das Ressort von knapp 2.300 Firmen mit Erlaubnis aus, für den Zoll von rund 1.500 Anträgen. Eine Erklärung für die Differenz enthält die Stellungnahme nicht.

Die Septemberfassung sah nach einem Bericht der Bild-Zeitung 227 Stellen und rund 28 Millionen Euro Personalkosten vor, wie der Dr.-Web-Bericht zum Stellenbedarf zeigte. Jetzt beziffert das Ressort den jährlichen Personalaufwand von Zoll und IT-Zentrum auf 11,8 Millionen Euro, eine Stellenzahl nennt der NKR nicht. Gemessen an den vom Ministerium erwarteten Einnahmen von 925 Millionen Euro im Jahr 2028 machen die 19,4 Millionen Euro Aufwand von Staat und Wirtschaft gut 2 Prozent aus.

Zuckergetränkesteuer: der Aufwand im Überblick
Jährlicher Erfüllungsaufwand laut Ressortschätzung, geprüft vom Normenkontrollrat, Stand 16. Oktober 2026
19,4 Mio. € im Jahr
10,8 Mio. €
Personal beim Zoll
3,9 Mio. €
Sachaufwand des Zolls, vor allem externe IT
2,2 Mio. €
IT-Zentrum des Bundes und Fachaufsicht im Finanzministerium
2,5 Mio. €
Wirtschaft, vollständig Bürokratiekosten
Ein Erlaubnisantrag, zwei Rechnungen
1.570 €
Bearbeitung je Antrag beim Zoll, rund 2.200 Arbeitsminuten
5 Std.
Aufwand je Antrag beim Unternehmen, knapp 2.300 Betriebe betroffen
6,2 Mio. €
einmaliger Umstellungsaufwand, davon 5,3 Mio. € beim Bund

Eine neue Steuer mit 2.300 Erlaubnissen verdient mehr als einen Tag Prüfung.

Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Zitat teilen

Warum kommt die Steuer per Änderungsantrag?

Statt eines Regierungsentwurfs beschloss das Kabinett eine Formulierungshilfe: CDU, CSU und SPD sollen die Steuer als Änderungsantrag in das Haushaltsbegleitgesetz 2027 einbringen.[2] Für einen Antrag aus der Mitte des Bundestags sind weder eine Verbändeanhörung noch eine Stellungnahme des Bundesrats im ersten Durchgang vorgesehen. Der NKR empfiehlt für eine neue Verbrauchsteuer das reguläre Verfahren mit Beteiligung der Betriebe.[1]

Die Steuer soll Hersteller zu weniger Zucker bewegen und Geld für die gesetzliche Krankenversicherung bringen. Die Versorgungskosten durch gezuckerte Getränke beziffert das Ministerium auf rund 2,1 Milliarden Euro im Jahr. Eine Evaluierung nach fünf Jahren ist vorgesehen, Ziele und Kriterien dafür fehlen laut NKR. Eine Antwort des Ministeriums auf die Verfahrenskritik liegt bisher nicht vor.

Was heißt das für Getränkehersteller?

Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist am 12. November, die Schlussberatung des Haushalts 2027 vom 24. bis 27. November geplant.[3] Unabhängige Hersteller mit höchstens 70.000 Litern im Jahr bleiben befreit, die Anhebung auf eine Million Liter muss die EU-Kommission genehmigen.[1] Betriebe mit Getränken ab 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter sollten Zuckergehalte je Rezeptur dokumentieren und ihre Mengenbuchführung nach Steuerstufen trennen, beides setzt der Erlaubnisantrag voraus.

Quellen

3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. Nationaler NormenkontrollratStellungnahme Nr. 8281 zum Entwurf einer Formulierungshilfe zum Haushaltsbegleitgesetz 2027, Entwurf eines Zuckergetränkesteuergesetzes16.10.2026
  2. BundesregierungBundeskabinett: Ergebnisse, 62. Sitzung14.10.2026
  3. Deutscher BundestagDer Weg zum Bundeshaushalt 2027 vom Entwurf zum Beschluss

Mehr Newshunger?

4,2 15 Bewertungen

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?