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Von 1.006 befragten Unternehmen sehen 45 Prozent beim Aufwand für Vorschriften keine Veränderung, 53 Prozent melden sogar mehr Belastung. Die Zahlen stammen aus einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), über die Bild am 28. Oktober exklusiv berichtete.[1] Drei Wochen zuvor hatte die Bundesregierung die Bilanz ihrer Staatsmodernisierung „positiv“ genannt.

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„Unternehmer erleben einen Sisyphos-Effekt“, sagte BDA-Präsident Rainer Dulger. Als Sofortmaßnahme verlangt der Arbeitgeberverband, das Lieferkettengesetz für Firmen mit weniger als 5.000 Beschäftigten abzuschaffen und überflüssige steuerliche Meldepflichten zu streichen.[1]

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Forsa befragte vom 28. August bis 29. September Firmen ab zehn Beschäftigten, davon nennen 83 Prozent zu viele Vorschriften als größtes Risiko.
  • Der Normenkontrollrat weist 6,8 Milliarden Euro weniger Erfüllungsaufwand im Jahr aus, überwiegend Kosten, die erst künftig entstanden wären.
  • Die Kosten für Formulare, Meldungen und Berichte stiegen im selben Zeitraum um 1,3 Milliarden Euro.
  • Der Gesetzentwurf zur Streichung der Berichtspflicht im Lieferkettengesetz liegt seit Januar im Bundestagsausschuss.

Warum kommt die gemeldete Entlastung nicht an?

Waage vergleicht Stapel Formulare und oranger Papierschiffchen mit Schild „Entlastung“
Erfüllungsaufwand für neue Heizungsvorschriften um 6,8 Milliarden Euro gesunken nach Wegfall der 65-Prozent-Erneuerbaren-Energien-Pflicht

Regierung und Betriebe messen Verschiedenes. Laut Jahresbericht des Normenkontrollrats sank der jährliche Erfüllungsaufwand zwischen Juli 2025 und Juni 2026 um rund 6,8 Milliarden Euro, größtenteils weil die Pflicht entfällt, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. „Für Unternehmen, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger ist sie deshalb nicht direkt spürbar“, sagte NKR-Vorsitzender Lutz Goebel am 8. Oktober über diese Entlastung.[2]

Die jährlichen Bürokratiekosten aus Informationspflichten stiegen laut NKR um rund 1,3 Milliarden Euro, vor allem durch die Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung.[2] Der Regierungsbericht vom 7. Oktober nennt bei diesen Kosten Einsparungen von rund 232 Millionen Euro, knapp 1,5 Prozent des Ziels.[1] Bis 2029 sollen die Bürokratiekosten der Wirtschaft um ein Viertel sinken, laut Zwischenbilanz zum Bürokratieabbau um rund 16 Milliarden Euro.

Was brächte die Forderung zum Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz verpflichtet Firmen ab 1.000 Beschäftigten, bei Lieferanten auf Menschenrechte und Umweltstandards zu achten. Den jährlichen Bericht darüber will die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2023 streichen. Laut Regierungsentwurf entfallen damit rund 4,1 Millionen Euro Bürokratiekosten im Jahr, verteilt auf rund 5.200 berichtspflichtige Unternehmen, also knapp 800 Euro je Firma.[3] Nach der ersten Lesung am 16. Januar ging die Vorlage an den Ausschuss für Arbeit und Soziales und liegt seither dort.[4]

Die Grenze von 5.000 Beschäftigten stammt aus der EU-Lieferkettenrichtlinie, die Rat und Parlament mit einem ersten Vereinfachungspaket entschärft haben. Der Koalitionsausschuss beschloss am 2. Juli, den Anwendungsbereich „im Herbst 2026“ auf Unternehmen ab dieser Größe und mehr als 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz zu beschränken.[5] Dulger verlangt also, was die Koalition selbst angekündigt hat. Ein Gesetzentwurf dafür ist bislang nicht öffentlich.

Die Berichtspflicht hat einen Zweck: Über die Berichte sehen Behörden und Öffentlichkeit, wie Firmen Risiken in ihren Lieferketten prüfen. „Die komplette Streichung der Berichtspflicht ist ein Rückschritt für den Menschenrechtsschutz“, urteilte Lissa Bettzieche vom Deutschen Institut für Menschenrechte im September 2025 zum Referentenentwurf.[6]

Bürokratieabbau: gemessen und gespürt
Forsa-Umfrage für die BDA unter 1.006 Unternehmen und Bilanz des Normenkontrollrats, Stand 28. Oktober 2026
45 %
sehen keine Veränderung bei Vorschriften und Bürokratie
53 %
melden mehr Belastung als zuvor
2 %
übrige Antworten
Was die amtlichen Zahlen zeigen
−6,8 Mrd. €
jährlicher Erfüllungsaufwand, größtenteils vermiedene Heizungskosten
+1,3 Mrd. €
jährliche Bürokratiekosten aus Informationspflichten
4,1 Mio. €
Entlastung im Jahr durch die geplante Streichung des Lieferketten-Berichts

In Berlin zählt vermiedener Aufwand als Entlastung. In den Betrieben zählt das nächste Formular.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Was heißt das für Unternehmen?

Bis zur Verkündung gilt das Lieferkettengesetz unverändert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nimmt seit November 2025 keine Berichte mehr an, die Sorgfaltspflichten nach § 10 müssen Firmen aber weiter nachweisen können.[7] Unternehmen zwischen 1.000 und 5.000 Beschäftigten führen Risikoanalyse und Beschwerdeverfahren deshalb am besten weiter, bis die neue Grenze im Bundesgesetzblatt steht.

Dulgers zweite Forderung zielt auf doppelte Abfragen. Wie oft Ämter Daten erneut verlangen, die längst vorliegen, zeigt der Todesfall: Erben schicken Sterbeurkunden an eine Stelle nach der anderen. Rheinland-Pfalz will Berichtspflichten für Firmen abschaffen, eine Liste legt die Landesregierung bisher nicht vor.

Quellen

7 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. BildBürokratie: 53 Prozent der Firmen spüren mehr Belastungen (Exklusivbericht zur Forsa-Umfrage im Auftrag der BDA)28.10.2026
  2. Nationaler NormenkontrollratUpdate für Staat und Verwaltung: 20 Jahre NKR (Pressemitteilung zum Jahresbericht 2026)08.10.2026
  3. Deutscher BundestagDrucksache 21/2474, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes29.10.2025
  4. Deutscher BundestagVorlagen zum Lieferkettengesetz debattiert16.01.2026
  5. BundesregierungEin Programm für Aufschwung und Beschäftigung, Ergebnis des Koalitionsausschusses, Punkt 2902.07.2026
  6. Deutsches Institut für MenschenrechteGeplante Änderungen des Lieferkettengesetzes schwächen Menschenrechtsschutz02.09.2025
  7. IHK Nord WestfalenAktuelles zum Lieferkettengesetz (Eintrag vom 07.11.2025)

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