48,5 Millionen Mal im Jahr tragen Nutztierhalter in Deutschland ein, welches Arzneimittel sie einem Tier gegeben haben. Diese Nachweise will das Bundeslandwirtschaftsministerium ersatzlos streichen, zusammen mit dem Stammdatenblatt aus Papier, das Rinder bisher bei jedem Ortswechsel begleitet.[1]
Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügenDer Referentenentwurf vom 20. Oktober beziffert die Entlastung der Wirtschaft auf rund 61 Millionen Euro im Jahr, die der Länder und Kommunen auf 126 Millionen Euro.[1] Gelten würde davon noch nichts: Zuerst sollen sich Länder und Verbände äußern.[2]
Das Wichtigste in Kürze
- Wegfallen sollen die nationalen Arzneimittel-Nachweise, das Stammdatenblatt für Rinder und die amtliche Untersuchung bei Hausschlachtungen.
- Rund vier Fünftel der gesamten Ersparnis von 187 Millionen Euro hängen am Rinderpass.
- Eine Evaluierung sieht der Entwurf nicht vor.
Welche Pflichten will das Ministerium streichen?

Der größte Posten bei den Betrieben ist die Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung von 2015. Das Ministerium hebt die Verordnung auf, weil Artikel 108 der EU-Tierarzneimittelverordnung die Dokumentation von Bezug und Anwendung großteils schon regelt. Für Tierhalter, Klauenpfleger und Tierheilpraktiker setzt der Entwurf dafür 38 Millionen Euro Entlastung im Jahr an.[1]
Außerdem sieht der Entwurf vor:
- Innerhalb Deutschlands braucht ein Rind kein Stammdatenblatt mehr. Ins EU-Ausland reist der Rinderpass digital, sofern das Zielland am elektronischen Datenaustausch teilnimmt.
- Hausschlachtungen müssen weder angemeldet noch amtlich untersucht werden, auch die Trichinenuntersuchung bei Schweinen entfällt.
- Rückstandsproben bei Kälbern und Huftieren sinken ab 2028 auf das EU-Mindestmaß, bisher mindestens 2 beziehungsweise 0,5 Prozent der gewerblichen Schlachtungen.
- Genehmigungen für Pflanzenschutz per Drohne gelten künftig mehrere Jahre statt eines Kalenderjahres.
Wo entsteht die Ersparnis?
Fast die gesamte Entlastung der Verwaltung kommt aus einem Formular. Rund 3,3 Millionen Stammdatenblätter müssen die Behörden der Länder nicht mehr vervollständigen und zurückschicken, 54 Minuten setzt der Entwurf je Fall an. Daraus errechnet das Ministerium 122 Millionen Euro, dazu 4 Millionen Euro Porto. Bei den Betrieben spart der digitale Rinderpass weitere 23 Millionen Euro.[1]
Bei den Arzneimittel-Nachweisen setzt der Entwurf eine Minute je Eintrag an und rechnet den Wegfall in voller Höhe. Die Aufzeichnungspflicht nach Artikel 108 bleibt aber, das Ministerium nennt die EU-Regel selbst als Grund der Aufhebung. Wie viel Schreibarbeit im Stall tatsächlich verschwindet, beziffert der Entwurf nicht.
Die 61 Millionen Euro entsprächen gut einem Viertel dessen, was die Bundesregierung bei den Bürokratiekosten der Wirtschaft laut Zwischenbericht bisher insgesamt verbucht hat: rund 232 Millionen Euro.
Ein Papierformular für Rinder bringt vier Fünftel der Ersparnis. Der Rest der Liste ist Kleinarbeit.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was spricht für die bisherigen Regeln?
Die Untersuchungs- und Nachweispflichten sollen verhindern, dass Arzneimittelrückstände oder Trichinen ins Fleisch gelangen. Bundestierärztekammer und Bundesverband der beamteten Tierärzte lehnen laut agrarheute einige der Lockerungen ab. Etablierte Instrumente des Verbraucherschutzes dürften nicht ohne ausreichende Bewertung ihrer Funktion abgeschafft werden, warnen die Verbände.[2]
Gegen die Bedenken führt das Ministerium eigene Zahlen an: Von 825,3 Millionen auf Trichinen untersuchten Hausschweinen waren zwischen 2010 und 2024 sechs Tiere befallen, alle aus Haltung mit Auslauf. Das Bundesinstitut für Risikobewertung stuft das Risiko ohne Pflichtuntersuchung bei Hausschlachtungen als vernachlässigbar ein. Zu Hause geschlachtet wurden 2025 nur noch 67.594 Tiere, 1995 über 1,5 Millionen. Von 2,6 Millionen zusätzlichen Rückstandsproben der Jahre 2015 bis 2024 wurden 0,033 Prozent beanstandet.[1]
Wann gilt die Verordnung?
Bis zur Verkündung gelten alle bisherigen Pflichten weiter. Nach der Anhörung braucht der Entwurf die Zustimmung des Bundesrats. In Kraft träte die Verordnung am Tag nach der Verkündung, die neue Rückstandsregel am 1. Januar 2028.[1]
Zwei Lücken hat der Entwurf noch: Den Aufwand für die geänderte Tierschutz-Schlachtverordnung will das Ministerium nachreichen, eine Befristung oder Evaluierung ist nicht vorgesehen.[1] Das Gesetz des Ministeriums, das unter anderem die Labormeldepflicht streicht, liegt bereits im Bundestag.
Quellen
2 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und HeimatVerordnung zum Bürokratierückbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und zur Neuregelung der tiergesundheitsrechtlichen Registrierung und Rückverfolgbarkeit (Referentenentwurf, Bearbeitungsstand)
- agrarheuteRainers Streichliste liegt vor: Landwirte sollen 61 Mio. Euro Kosten einsparen
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