Bei den Bürokratiekosten der Wirtschaft hat die Bundesregierung bisher Einsparungen von rund 232 Millionen Euro erzielt, bis zum Ende der Legislaturperiode will sie rund 16 Milliarden Euro schaffen. Die Zahl stammt laut der Nachrichtenagentur dpa aus dem Zwischenbericht zur Staatsmodernisierung, den Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Mittwoch dem Kabinett vorlegte. Beim breiter gefassten Erfüllungsaufwand meldet derselbe Bericht mehr als 10 Milliarden Euro und damit das Ziel der Wahlperiode.

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„Es muss mehr kommen, es muss auch schneller gehen“, sagte Wildberger vor der Sitzung über den Bürokratieabbau der schwarz-roten Koalition. Im Dezember will die Regierung Eckpunkte für ein Berichtsentlastungsgesetz vorlegen, das die Berichtspflichten der Unternehmen um 30 Prozent verringern soll.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Erfüllungsaufwand meldet der Zwischenbericht mehr als 10 Milliarden Euro Entlastung pro Jahr, das Ziel bis 2029 ist rechnerisch erreicht.
  • Bei den Bürokratiekosten aus Formularen und Berichten stehen rund 232 Millionen Euro zu Buche, knapp 1,5 % des Ziels.
  • Rund 7,7 Milliarden Euro der Entlastung stammen laut Normenkontrollrat aus vermiedenen Kosten für Wärmepumpen.

Warum liegen die beiden Zahlen so weit auseinander?

Hoher Papierstapel mit Klammer u. Label „Noch offen“ neben Blatt Papier mit Haken
Koalition misst Erfolg an Erfüllungsaufwand: 2022/2023 entstanden Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung Rekordkosten von 23,7 Milliarden Euro

Die Koalition misst ihren Erfolg an zwei Größen. Der Erfüllungsaufwand umfasst alle Zeit und Kosten, die Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung durch Gesetze entstehen, auch Sachkosten für Geräte und Umbauten. Allein der einmalige Erfüllungsaufwand erreichte 2022/2023 einen Rekord von 23,7 Milliarden Euro. Die Bürokratiekosten sind nur der Teil, der aus Informationspflichten erwächst. Diese Kosten sollen für die Wirtschaft bis 2029 um 25 Prozent sinken, das sind rund 16 Milliarden Euro.[1]

Den Löwenanteil der 10 Milliarden liefert ein einziges Gesetz. Das Gebäudemodernisierungsgesetz vermeidet nach Rechnung des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) jährlich rund 7,7 Milliarden Euro für den Einbau von Wärmepumpen, „der erst in der Zukunft entstanden wäre“.[2] Rund drei Viertel der gemeldeten Entlastung bauen damit keinen heutigen Aufwand ab. Der NKR hält deshalb für fraglich, ob Unternehmen, Verwaltung und Bürger die Entlastung überhaupt spüren.

Bei Formularen und Berichten lief die Entwicklung in die Gegenrichtung. Bis zum zweiten Entlastungskabinett im Juli waren die Bürokratiekosten seit Beginn der Legislaturperiode laut NKR um 1,2 Milliarden Euro gestiegen, vor allem durch Vorgaben aus dem EU-Recht.[2] Ob der Zwischenbericht die 232 Millionen Euro mit diesem Anstieg verrechnet, geht aus den bekannten Auszügen nicht hervor.

Was soll das Berichtsentlastungsgesetz ändern?

Auf der Status-Leiter steht das Berichtsentlastungsgesetz ganz unten: Eckpunkte sind für Dezember angekündigt, ein Referentenentwurf fehlt. Gitta Connemann (CDU), Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, nannte das Gesetz einen Meilenstein. Jedes Unternehmen komme im Schnitt auf 200 Behördenkontakte im Jahr.[3]

Berichtspflichten haben allerdings einen Zweck. Statistik, Steueraufsicht, Arbeits- und Umweltschutz stützen sich auf Meldungen der Betriebe. Viele davon schreibt Brüssel vor, und Pflichten aus EU-Verordnungen oder die Mindestvorgaben von Richtlinien kann der Bundestag nicht streichen, nur nationale Aufschläge darüber hinaus. Nordrhein-Westfalen geht einen anderen Weg. Dort sollen ab 2027 landesrechtliche Berichtspflichten entfallen, sofern die Fachverwaltung ihre Notwendigkeit nicht bis Ende 2026 begründet.

Zwischenbilanz Bürokratieabbau
Zwei Ziele der Bundesregierung bis 2029, zwei verschiedene Stände
Erfüllungsaufwand
mehr als 10 Mrd. € von 10 Mrd. €
Ziel erreicht, rund 7,7 Mrd. € davon stammen aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz
Bürokratiekosten der Wirtschaft
232 Mio. € von rund 16 Mrd. €
knapp 1,5 % des Ziels: Formulare, Anträge, Meldungen und Berichte
+1,2 Mrd. €
mehr Bürokratiekosten zählte der NKR bis Juli 2026 seit Beginn der Wahlperiode, vor allem durch EU-Recht
5 von 23
Hebelprojekten der Modernisierungsagenda sind laut Zwischenbericht abgeschlossen
30 %
weniger Berichtspflichten soll das Berichtsentlastungsgesetz bringen
200
Behördenkontakte hat ein Unternehmen laut Mittelstandsbeauftragter Connemann im Schnitt pro Jahr
Vom Plan zum Gesetz: wo der Bürokratieabbau steht
Okt. 2025
Das Kabinett beschließt die Modernisierungsagenda mit 23 Hebelprojekten.
Nov. 2025
Das erste Entlastungskabinett beschließt rund 100 Mio. € Entlastung.
Juli 2026
Das zweite Entlastungskabinett beschließt Vorhaben mit knapp 600 Mio. € Entlastung.
7. Okt. 2026
Wildberger legt dem Kabinett den Zwischenbericht vor.
Dez. 2026
Eckpunkte für das Berichtsentlastungsgesetz sind angekündigt.

Der Bund erreicht sein Abbauziel mit Wärmepumpen, die niemand mehr einbauen muss. Bei Formularen und Berichten sind erst 232 Millionen Euro geschafft.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Was bedeutet die Zwischenbilanz für Unternehmen?

Der Zwischenbericht ist eine Bestandsaufnahme und kein Gesetz, für Betriebe ändert sich dadurch vorerst nichts. Abgeschlossen sind laut Bericht unter anderem der Bau-Turbo für schnellere Genehmigungen und der digitale Fahrzeugschein.[3] Den Ausgangspunkt beschreibt eine Umfrage der Bundesbank: Zwischen 2022 und 2024 stiegen die Bürokratiekosten der befragten Unternehmen von 5 auf rund 7 Prozent des Umsatzes.

Bis zu den Eckpunkten im Dezember bleibt Zeit für Hinweise: Über das Portal einfach-machen.gov.de nimmt die Bundesregierung ohne Registrierung Meldungen zu überflüssigen Pflichten entgegen. Hilfreich sind Angaben zur Rechtsgrundlage und zum jährlichen Zeitaufwand der Pflicht. Eine eigene Bilanz legt der NKR am 8. Oktober mit seinem Jahresbericht vor.[4]

Quellen

[1] Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: „Bürokratierückbau“ (abgerufen am 07.10.2026)

[2] Nationaler Normenkontrollrat: „NKR sieht erste Erfolge und fordert Beiträge aller Ressorts“ (15.07.2026)

[3] dpa-AFX: „Weniger Papierkram: Kabinett berät über Bürokratieabbau“ (07.10.2026)

[4] Nationaler Normenkontrollrat: „Übergabe des NKR-Jahresberichts an Bundesminister Dr. Karsten Wildberger“ (Termin 08.10.2026)

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