Bei den Bürokratiekosten der Wirtschaft hat die Bundesregierung bisher Einsparungen von rund 232 Millionen Euro erzielt, bis zum Ende der Legislaturperiode will sie rund 16 Milliarden Euro schaffen. Die Zahl stammt laut der Nachrichtenagentur dpa aus dem Zwischenbericht zur Staatsmodernisierung, den Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Mittwoch dem Kabinett vorlegte. Beim breiter gefassten Erfüllungsaufwand meldet derselbe Bericht mehr als 10 Milliarden Euro und damit das Ziel der Wahlperiode.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügen„Es muss mehr kommen, es muss auch schneller gehen“, sagte Wildberger vor der Sitzung über den Bürokratieabbau der schwarz-roten Koalition. Im Dezember will die Regierung Eckpunkte für ein Berichtsentlastungsgesetz vorlegen, das die Berichtspflichten der Unternehmen um 30 Prozent verringern soll.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Erfüllungsaufwand meldet der Zwischenbericht mehr als 10 Milliarden Euro Entlastung pro Jahr, das Ziel bis 2029 ist rechnerisch erreicht.
- Bei den Bürokratiekosten aus Formularen und Berichten stehen rund 232 Millionen Euro zu Buche, knapp 1,5 % des Ziels.
- Rund 7,7 Milliarden Euro der Entlastung stammen laut Normenkontrollrat aus vermiedenen Kosten für Wärmepumpen.
Warum liegen die beiden Zahlen so weit auseinander?

Die Koalition misst ihren Erfolg an zwei Größen. Der Erfüllungsaufwand umfasst alle Zeit und Kosten, die Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung durch Gesetze entstehen, auch Sachkosten für Geräte und Umbauten. Allein der einmalige Erfüllungsaufwand erreichte 2022/2023 einen Rekord von 23,7 Milliarden Euro. Die Bürokratiekosten sind nur der Teil, der aus Informationspflichten erwächst. Diese Kosten sollen für die Wirtschaft bis 2029 um 25 Prozent sinken, das sind rund 16 Milliarden Euro.[1]
Den Löwenanteil der 10 Milliarden liefert ein einziges Gesetz. Das Gebäudemodernisierungsgesetz vermeidet nach Rechnung des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) jährlich rund 7,7 Milliarden Euro für den Einbau von Wärmepumpen, „der erst in der Zukunft entstanden wäre“.[2] Rund drei Viertel der gemeldeten Entlastung bauen damit keinen heutigen Aufwand ab. Der NKR hält deshalb für fraglich, ob Unternehmen, Verwaltung und Bürger die Entlastung überhaupt spüren.
Bei Formularen und Berichten lief die Entwicklung in die Gegenrichtung. Bis zum zweiten Entlastungskabinett im Juli waren die Bürokratiekosten seit Beginn der Legislaturperiode laut NKR um 1,2 Milliarden Euro gestiegen, vor allem durch Vorgaben aus dem EU-Recht.[2] Ob der Zwischenbericht die 232 Millionen Euro mit diesem Anstieg verrechnet, geht aus den bekannten Auszügen nicht hervor.
Was soll das Berichtsentlastungsgesetz ändern?
Auf der Status-Leiter steht das Berichtsentlastungsgesetz ganz unten: Eckpunkte sind für Dezember angekündigt, ein Referentenentwurf fehlt. Gitta Connemann (CDU), Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, nannte das Gesetz einen Meilenstein. Jedes Unternehmen komme im Schnitt auf 200 Behördenkontakte im Jahr.[3]
Berichtspflichten haben allerdings einen Zweck. Statistik, Steueraufsicht, Arbeits- und Umweltschutz stützen sich auf Meldungen der Betriebe. Viele davon schreibt Brüssel vor, und Pflichten aus EU-Verordnungen oder die Mindestvorgaben von Richtlinien kann der Bundestag nicht streichen, nur nationale Aufschläge darüber hinaus. Nordrhein-Westfalen geht einen anderen Weg. Dort sollen ab 2027 landesrechtliche Berichtspflichten entfallen, sofern die Fachverwaltung ihre Notwendigkeit nicht bis Ende 2026 begründet.
Der Bund erreicht sein Abbauziel mit Wärmepumpen, die niemand mehr einbauen muss. Bei Formularen und Berichten sind erst 232 Millionen Euro geschafft.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was bedeutet die Zwischenbilanz für Unternehmen?
Der Zwischenbericht ist eine Bestandsaufnahme und kein Gesetz, für Betriebe ändert sich dadurch vorerst nichts. Abgeschlossen sind laut Bericht unter anderem der Bau-Turbo für schnellere Genehmigungen und der digitale Fahrzeugschein.[3] Den Ausgangspunkt beschreibt eine Umfrage der Bundesbank: Zwischen 2022 und 2024 stiegen die Bürokratiekosten der befragten Unternehmen von 5 auf rund 7 Prozent des Umsatzes.
Bis zu den Eckpunkten im Dezember bleibt Zeit für Hinweise: Über das Portal einfach-machen.gov.de nimmt die Bundesregierung ohne Registrierung Meldungen zu überflüssigen Pflichten entgegen. Hilfreich sind Angaben zur Rechtsgrundlage und zum jährlichen Zeitaufwand der Pflicht. Eine eigene Bilanz legt der NKR am 8. Oktober mit seinem Jahresbericht vor.[4]
Quellen
[1] Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: „Bürokratierückbau“ (abgerufen am 07.10.2026)
[2] Nationaler Normenkontrollrat: „NKR sieht erste Erfolge und fordert Beiträge aller Ressorts“ (15.07.2026)
[3] dpa-AFX: „Weniger Papierkram: Kabinett berät über Bürokratieabbau“ (07.10.2026)
[4] Nationaler Normenkontrollrat: „Übergabe des NKR-Jahresberichts an Bundesminister Dr. Karsten Wildberger“ (Termin 08.10.2026)
Mehr Newshunger?
- Zucker- und Plastiksteuer: Der Bund braucht 1.046 zusätzliche Stellen
- Kanzler kommen und gehen, die Bürokratie bleibt
- Wie viel Wachstum kostet uns zuviel Bürokratie?
- Bürokratiekosten Rekord: 23,7 Milliarden Euro Erfüllungsaufwand
- Streichen wird Standard: NRW kippt die Beweislast
- Bürokratieabbau: NKR zerlegt frisches Bundesgesetz
- 11 Prozent digital: Deutschland erst 2045 fertig
