Der Memminger Stadtrat hat einstimmig das Planverfahren für einen Campus mit drei Rechenzentren an der Donaustraße eröffnet. Betreiber und Investitionssumme sind bislang nicht bekannt. Die Stadt stellt den Bebauungsplan so auf, dass er an keinen bestimmten Investor gebunden ist.
Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügenEtwa 35 Meter hoch sollen die Schornsteine der Notstromaggregate werden, die Gebäude mit ihren Technikaufbauten bis zu 28 Meter. Über diese Maße berichtet das Memminger Portal new-facts.eu aus der Stadtratssitzung vom 26. Oktober.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das Verfahren für den Bebauungsplan A49. Eine Baugenehmigung ist damit noch nicht erteilt.
- Geplant sind drei Rechenzentren, die sich unabhängig voneinander betreiben lassen, dazu ein eigenes Umspannwerk.
- Weil die Stadt einen regulären statt eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wählt, verpflichtet sich vorerst kein Investor.
- Ein Rechenzentrum mit Betriebsbeginn ab Juli 2028 muss mindestens 20 Prozent wiederverwendete Energie einplanen.
Was hat der Stadtrat beschlossen?

Das Gelände liegt zwischen Donaustraße und Homannstraße, nördlich des Grenzhofareals. Der bisherige Industriebetrieb dort zieht sich in die nördlichen Hallen zurück. Vorgesehen sind neben den drei Rechenzentren ein Umspannwerk, Lagergebäude, Kühl- und Notstromtechnik sowie Stellplätze. Die Zufahrt läuft über die Donaustraße.[1] Der Flächennutzungsplan weist das Areal bereits als Industriegebiet aus, ändern muss die Stadt ihn deshalb nicht. Die Stadt will Grünflächen im Westen und Süden des Areals im Bebauungsplan sichern.
Im Verfahren will die Stadt unter anderem Gebäudehöhen, Erschließung und Lärmschutz untersuchen. Laut new-facts.eu fiel der Beschluss einstimmig, ein Baubeginn steht nicht unmittelbar bevor.[2]
Warum fehlt der Betreiber?
Die Stadt hat sich bewusst für einen regulären Bebauungsplan entschieden und begründet die Wahl mit dem schnell wechselnden Markt für Rechenzentren.[1] Ein vorhabenbezogener Plan setzt einen Vorhabenträger voraus, der sich in einem Durchführungsvertrag verpflichtet, innerhalb einer Frist zu bauen und die Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise zu tragen.[3] Memmingen will dagegen Baurecht schaffen, das später jeder Betreiber nutzen kann.
In Schladen-Werla bei Wolfenbüttel steht für ein 200-Megawatt-Projekt der Netzanschluss, der Betreiber fehlt noch. In Feldkirchen bei München befürwortete der Gemeinderat im Oktober ein Rechenzentrum mit 25 Megawatt. Hinter der dortigen Voranfrage steht immerhin ein Investor, dessen Namen die Gemeinde nicht nennt.
Gebäudehöhen kann Memmingen im Bebauungsplan festlegen, eine Zusage zur Abwärme gibt erst ein Betreiber.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was muss ein künftiger Betreiber liefern?
Für ein Rechenzentrum, das ab Juli 2028 in Betrieb geht, schreibt das Energieeffizienzgesetz einen geplanten Anteil wiederverwendeter Energie von mindestens 20 Prozent vor. Zugleich darf die Anlage insgesamt höchstens das 1,2-Fache des Stroms für die IT verbrauchen.[4] In Lübbenau sollen bis zu 75.000 Haushalte mit der Abwärme eines Rechenzentrums von Schwarz Digits heizen. Ein Ziel für die Abwärme in Memmingen nennt die Stadt bislang nicht.
Auch den Netzanschluss hat die Stadt nicht beziffert. Das eigene Umspannwerk spricht für einen hohen Strombedarf. In Wenzenbach bei Regensburg entscheidet bei bis zu 300 Megawatt zuerst der Übertragungsnetzbetreiber TenneT über den Anschluss.
Als Nächstes untersuchen Gutachter den Lärm von Kühlung und Notstromaggregaten, Abgase im Notbetrieb, Verkehr, Regenwasser, Brandschutz und Klima. Danach können Behörden, Verbände und Bürger Stellung nehmen.[1] Nachbarbetriebe mit hohem Wärmebedarf sollten diese Gelegenheit nutzen und ihr Interesse an der Abwärme schriftlich anmelden.
Quellen
4 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- new-facts.euDrei Rechenzentren an der Donaustraße: Memmingen startet Planverfahren für neuen Campus
- new-facts.euKommentar: Beim Rechenzentrum an der Donaustraße zuerst die Fakten prüfen
- Baugesetzbuch§ 12 Vorhaben- und Erschließungsplan (abgerufen 28.10.2026)
- Energieeffizienzgesetz§ 11 Klimaneutrale Rechenzentren (abgerufen 28.10.2026)
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