Bis spätestens 1. Januar 2028 sollen in Rheinland-Pfalz grundsätzlich alle landesrechtlichen Berichts- und Dokumentationspflichten zulasten der Wirtschaft entfallen. Eine Liste dieser Pflichten und eine Zahl zur Ersparnis hat Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) dem Landtag bisher nicht vorgelegt.[1] Die Grünen-Abgeordnete Pia Schellhammer reichte deshalb am 22. Oktober eine weitere Kleine Anfrage mit sieben Fragen ein.[2]
Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügenDrei der sieben Fragen aus Schellhammers erster Anfrage zielten auf den Bestand: welche Pflichten das Landesrecht heute vorschreibt, welche davon Unternehmen oder Kommunen treffen und welche Erhebungen zugleich bei Bund oder EU laufen. Das Finanzministerium beantwortete alle drei am 15. Oktober mit dem Hinweis auf eine laufende Bestandsaufnahme, „dem Ergebnis kann nicht vorgegriffen werden“.[1] Laut Trierischem Volksfreund nennen die Grünen das „eine Frechheit oder peinlich“.[3]
Das Wichtigste in Kürze
- Pflichten aus Landesrecht, die Unternehmen belasten, sollen grundsätzlich wegfallen; das Gesetz soll spätestens zum 1. Januar 2028 gelten.
- Jede Pflicht, die bleiben soll, braucht eine Einzelbegründung und einen Platz in einer Rechtsverordnung des Ministerrats.
- Eine Übersicht der bestehenden Pflichten und eine Entlastungszahl fehlen bislang.
- Vorgaben aus Bundes- und EU-Recht berührt das Vorhaben nicht.
Wie soll der Abbau funktionieren?

Die Landesregierung aus CDU und SPD kehrt die Begründungslast um. Pflichten aus Landesrecht fallen pauschal weg, erhalten bleibt nur, was ein Ressort einzeln rechtfertigt.
Als Gründe lässt das Finanzministerium Gefahrenabwehr, behördliche Aufsicht im Einzelfall, staatliche Schutzpflichten und höherrangiges Recht gelten. Jede verbleibende Pflicht kommt in eine Rechtsverordnung, über die der Ministerrat Pflicht für Pflicht entscheidet.[1]
Am 11. August legte der Ministerrat das Vorgehen fest, der Gesetzentwurf ist noch in Arbeit. Laut Zeitplan soll das Kabinett den Entwurf im vierten Quartal 2026 beschließen, danach berät der Landtag. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen die Ressorts ihre Pflichten geprüft haben, so verlangt die Föderale Modernisierungsagenda, die Bundeskanzler und Länderchefs am 4. Dezember 2025 beschlossen.[1][4]
Warum fehlt eine Zahl zur Entlastung?
Ohne Bestandsliste lässt sich kein Erfüllungsaufwand berechnen, weder für gestrichene noch für verbleibende Pflichten. Nach der erwarteten Entlastung gefragt, nennt das Ministerium eine Vorbildwirkung: Berichts- und Dokumentationspflichten sollen künftig „die absolute Ausnahme bilden“. Einen Euro-Betrag gibt Ahnen nicht an.[1]
Baden-Württemberg wählt mit seinem Effizienzgesetz denselben Mechanismus. Dort sollen landesrechtliche Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten am 1. Januar 2028 erlöschen, Ausnahmen legt die Landesregierung per Verordnung fest, allerdings mit Zustimmung des Landtags. Unter den Kosten führt der Stuttgarter Entwurf „Keine“ auf, eine Ersparnis beziffert die Landesregierung auch dort nicht.[4] Nordrhein-Westfalen brachte einen Gesetzentwurf zur Aussetzung solcher Pflichten in den Landtag ein.[5]
Beim Bund rechnet der Entwurf des Agrarministeriums, der Nachweispflichten einzeln streicht, für Betriebe mit 61 Millionen Euro Ersparnis im Jahr. Bei pauschalen Streichgesetzen lässt sich die Entlastung erst beziffern, sobald die Ausnahmeliste steht.
Wie weit Ankündigung und Messung auseinanderliegen, zeigt die Zwischenbilanz der Bundesregierung: Bei den Bürokratiekosten der Wirtschaft stehen bisher rund 232 Millionen Euro Entlastung zu Buche.
Ohne Inventur der Pflichten kann Mainz die Entlastung erst nach dem Beschluss des Gesetzes beziffern.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was heißt das für Betriebe in Rheinland-Pfalz?
Bis zum Inkrafttreten gilt jede Landespflicht weiter. Streichen kann Mainz zudem nur, was auf Landesrecht beruht, Vorgaben aus Bundes- und EU-Recht bleiben. Maßgeblich wird die Rechtsverordnung mit den beibehaltenen Pflichten, denn dort steht, was ab 2028 übrig bleibt. Betriebe, die eine landesrechtliche Meldung besonders belastet, schildern den Aufwand am besten jetzt ihrer Kammer oder ihrem Verband, solange die Ressorts ihre Begründungen schreiben.
In Bayern erarbeitete eine Enquete-Kommission 193 Empfehlungen zum Bürokratieabbau, in Mainz fragt Schellhammer nun, ob der Landtag vor der Einbringung des Gesetzes eine vollständige Übersicht der betroffenen Pflichten erhält. Die Antwort der Landesregierung steht aus.[2]
Quellen
5 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Ministerium der Finanzen Rheinland-PfalzAntwort auf die Kleine Anfrage „Angekündigter Abbau landesrechtlicher Dokumentations- und Berichtspflichten“, Drucksache 19/840 (15.10.2026, PDF)
- Landtag Rheinland-PfalzKleine Anfrage „Steuerungsfähigkeit der Landesregierung bei der geplanten Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten“, Drucksache 19/887 (22.10.2026, PDF)
- Trierischer VolksfreundRLP: Regierung macht Geheimnis um geplanten Bürokratieabbau (27.10.2026, hinter Bezahlschranke)
- Staatsministerium Baden-WürttembergEntwurf eines Gesetzes zur Abschaffung von Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (Effizienzgesetz) (Beteiligungsportal, Juli 2026, PDF)
- Landtag Rheinland-PfalzKleine Anfrage „Angekündigter Abbau landesrechtlicher Dokumentations- und Berichtspflichten“, Drucksache 19/729 (24.09.2026, PDF)
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