Knapp 10.000 Euro hat Max Ambrosius aus Sosberg im Hunsrück 2022 in einen Weinautomaten mit Alterskontrolle investiert. Nach mehr als drei Jahren im Bauverfahren untersagten ihm die zuständigen Behörden den Weinverkauf, weil das Gerät unter einem Scheunendach auf seinem Privatgrundstück steht.[1] Im Automaten stehen jetzt Cola, Limo und Energydrinks.
Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügen„Wir reden hier von einem Kühlschrank mit Weinflaschen drin“, sagt der 26-jährige Winzer über das architektonische Gutachten, das die Verbandsgemeinde Zell im Verfahren verlangt habe. Am Ende riet ihm die Verwaltung nach seinen Angaben, den Bauantrag zurückzuziehen, weil er gar keine Genehmigung brauche. Gescheitert ist der Verkauf dann am Jugendschutzgesetz des Bundes.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Alkohol darf in der Öffentlichkeit nur dann aus einem Automaten kommen, wenn das Gerät für Minderjährige unzugänglich ist oder in einem gewerblich genutzten Raum mit Alterssperre steht.
- Für Zigarettenautomaten genügt die technische Alterskontrolle, egal wo das Gerät steht.
- Kontrollieren müssen die Kommunen, ein Verstoß kann bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten.
Warum reicht die Ausweiskontrolle nicht?

Paragraf 9 Absatz 3 des Jugendschutzgesetzes verlangt für einen öffentlich zugänglichen Alkoholautomaten zweierlei: eine technische Sperre oder ständige Aufsicht und zusätzlich einen gewerblich genutzten Raum.[2] Was ein solcher Raum ist, definiert das Gesetz nicht. Das Verwaltungsgericht Koblenz verlangte 2024 im Fall eines Weinautomaten in Bad Kreuznach mindestens, dass sich das Gerät nur aus dem Raum heraus bedienen lässt. Ob dafür allein ein Innenraum infrage kommt, ließen die Richter offen.[3] Das Oberverwaltungsgericht bestätigte das Verbot 2025.[1]
Die Klägerin aus Bad Kreuznach hatte gerügt, Wein werde strenger behandelt als Tabak. Einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz sah das Gericht nicht: Alkohol wirke enthemmend und beeinträchtige Wahrnehmung, Reaktion sowie Motorik, deshalb dürfe der Gesetzgeber neben der Technik ein weiteres Kontrollelement verlangen. Branntwein und Getränke über 22 Volumenprozent verbietet das Gaststättengesetz in Automaten ohnehin ganz.[3]
Warum entscheidet jede Gemeinde anders?
Das Jugendschutzgesetz ist Bundesrecht, den Vollzug übernehmen die Kommunen. Das Mainzer Wirtschafts- und Weinbauministerium hielt 2023 gegenüber dem Landtag eine weite Auslegung für möglich: Auch ein Automat auf dem eingefriedeten Wohn- und Betriebsgrundstück eines Weinguts könne als gewerblich genutzter Raum gelten, jeweils nach Prüfung im Einzelfall. Je nach Standort kommen laut Ministerium eine Gewerbeanmeldung, eine Baugenehmigung oder Sondernutzungserlaubnis sowie Hygiene- und Preisangabenregeln hinzu.[4]
Entsprechend verschieden fällt die Praxis an der Mosel aus. In der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues verzichtete die Verwaltung nach Angaben von Bürgermeister Leo Wächter (CDU) auf Bauanträge, abgelehnt worden sei kein Automat. Die Verbandsgemeinde Zell äußert sich nicht zum Fall Ambrosius, die Zulässigkeit könne „immer nur im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden“. Das für Jugendschutz zuständige Landesministerium stellt den Schutz Minderjähriger voran und plant keine Lockerung.[1]
Für Zigaretten genügt an jeder Dorfstraße ein Ausweisleser, für Wein verlangt das Gesetz zusätzlich einen Geschäftsraum.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was heißt das für Weingüter mit Automat?
Seit der Pandemie stellen etliche Winzer Automaten als zweites Standbein auf,[1] zumal Fasswein vielerorts weniger einbringt, als der Anbau kostet. Vor dem Kauf lohnt sich eine schriftliche Auskunft der örtlichen Ordnungsbehörde zum geplanten Standort. Auf der sicheren Seite steht nach dem Koblenzer Urteil ein Gerät mit Alterssperre im Verkaufsraum oder in der Probierstube, das sich nur von innen bedienen lässt.[3]
Ähnlich läuft das Eichrecht: Der Bund setzt die Regeln, die Eichämter der Länder kontrollieren. In Bayern und Rheinland-Pfalz verlangen die Ämter von Bäckereien eine Waage für halbierte Brote. Ändern kann die Automatenregel nur der Bundesgesetzgeber. Ob Ambrosius gegen das Verbot vorgeht, berichtet der SWR nicht.
Quellen
4 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- SWR AktuellWeinautomat wird für einen Mosel-Winzer zum Bürokratie-Albtraum
- Bundesministerium der JustizJugendschutzgesetz, § 9 Alkoholische Getränke, dazu § 10 (Tabakwaren) und § 28 (Bußgeldvorschriften) (abgerufen 26.10.2026)
- Verwaltungsgericht KoblenzUrteil vom 27. Mai 2024, 3 K 972/23.KO (Veröffentlichungsfassung, PDF)
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-PfalzBericht „Aufstellen von Weinautomaten“ an den Landtagsausschuss für Landwirtschaft und Weinbau, Vorlage 18/4619 (September 2023, PDF)
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