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Die Bäckerei Moos aus Aßlar hat höchstens drei Monate Zeit, um einen Sanierungsplan für 59 Filialen und rund 480 Beschäftigte vorzulegen. Das Amtsgericht Wetzlar hat dem Antrag des hessischen Filialisten auf ein Schutzschirmverfahren stattgegeben, das Insolvenzgeld sichert die Löhne bis Dezember. Welche Filialen danach geöffnet bleiben, lässt das Unternehmen offen.

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„Wir prüfen gerade erst die Möglichkeiten“, sagte Holger Voskuhl, Kommunikationsberater der Bäckerei, gegenüber Bild. Ein Sanierungsplan sei in Arbeit, Aussagen über die Aussichten wären noch verfrüht.[2] Zuerst hatte das Portal Mittelhessen am 23. Oktober über den Antrag beim Amtsgericht Wetzlar berichtet.[1]

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Produktion und Verkauf in den 59 Filialen laufen vorerst weiter.
  • Die Geschäftsführung bleibt im Amt, ein vorläufiger Sachwalter überwacht sie.
  • Als Ursache nennt Moos die gestiegenen Preise für Mehl und Energie.
  • Stellenabbau oder Filialschließungen hat das Unternehmen bisher nicht angekündigt.

Wie funktioniert das Schutzschirmverfahren?

Ein Brötchen und ein Schirm mit einem Etikett „Sanierung“ liegen im Mehl auf einem weißen Hintergrund
Schutzschirmverfahren für Unternehmen mit drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, die noch zahlungsfähig sind und Sanierungschancen haben

Das Schutzschirmverfahren steht nur Unternehmen offen, die ihre Rechnungen noch bezahlen können. Dem Antrag muss die Bescheinigung eines erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Anwalts beiliegen: Zahlungsunfähigkeit droht oder das Unternehmen ist überschuldet, zahlungsunfähig ist es aber noch nicht. Zugleich darf die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos sein.[3] Voraussetzung sei, dass das Unternehmen „bisher nicht zahlungsunfähig ist und positive Sanierungsaussichten vorliegen“, erklärte Voskuhl.[2]

Für den Insolvenzplan setzt das Gericht eine Frist von höchstens drei Monaten.[3] In dieser Zeit führt die bisherige Geschäftsführung den Betrieb weiter, Professor Jan Roth überwacht sie als vorläufiger Sachwalter, Stefan Hofherr ergänzt sie als Sanierungsgeschäftsführer.[2] Das eigentliche Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung soll laut t-online im Januar 2027 beginnen. Firmengründer Hartmut Moos hatte sich erst im April aus der Geschäftsführung zurückgezogen.[1] Im jetzigen Stadium stehen weder ein Stellenabbau noch eine Liste mit Schließungen fest.

Warum geraten so viele Bäckereien in die Krise?

Mehl und Energie für die Backöfen seien deutlich teurer geworden, sagte Voskuhl: „Diese enormen Preiserhöhungen können wir nicht mehr in der Form an die Kunden weitergeben.“[2]

Im ersten Halbjahr 2026 meldeten nach Angaben der Auskunftei Creditreform 63 Backbetriebe Insolvenz an, 40 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Zahl aller Unternehmensinsolvenzen stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 7,8 Prozent. Creditreform-Experte Patrik-Ludwig Hantzsch sieht den Hauptgrund im Einkaufsverhalten: Viele Verbraucher kauften Backwaren „an Backstationen im Supermarkt oder beim Discounter, häufig verbunden mit dem Wocheneinkauf“. Zuvor hatten unter anderem die Mecklenburger Backstuben Insolvenz angemeldet, die ebenfalls insolvente Thüringer Bäckerei Lampe schließt 15 ihrer 44 Filialen.

Bäckerei Moos: Sanierung unter dem Schutzschirm
Was über das Verfahren der Bäckereikette aus Aßlar bekannt ist
rund 480
Beschäftigte, die Arbeitsverhältnisse bestehen vorerst weiter
59
Filialen, Produktion und Verkauf laufen vorerst weiter
3 Monate
Insolvenzgeld deckt die Löhne von Oktober bis Dezember
+40 %
Insolvenzen von Backbetrieben im ersten Halbjahr 2026 gegenüber 2025, 63 Fälle laut Creditreform
Stand des Verfahrens
April 2026
Firmengründer Hartmut Moos zieht sich aus der Geschäftsführung zurück.
Mitte Oktober 2026
Antrag beim Amtsgericht Wetzlar, das Gericht ordnet das Schutzschirmverfahren an.
höchstens 3 Monate
Frist für den Insolvenzplan, der vorläufige Sachwalter Jan Roth überwacht die Geschäftsführung.
Januar 2027
Eröffnung des Insolvenzverfahrens geplant, danach stimmen die Gläubiger über den Plan ab.

Was bedeutet das Verfahren für Beschäftigte und Geschäftspartner?

Von Oktober bis Dezember übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Löhne über das Insolvenzgeld.[2] Der Anspruch umfasst höchstens die drei Monate vor der Eröffnung des Verfahrens,[4] ab Januar zahlt Moos die Personalkosten wieder selbst. Bis dahin muss der Plan zeigen, wie viele der 59 Filialen ohne diese Entlastung rentabel arbeiten. Auch für 9.650 Galeria-Beschäftigte bewilligte die Arbeitsagentur im Oktober Insolvenzgeld.

Sieht der Plan Schließungen vor, gilt für Kündigungen im eröffneten Verfahren eine Frist von höchstens drei Monaten zum Monatsende.[5] Lieferanten und Vermieter können offene Rechnungen aus der Zeit vor dem Antrag vorerst nicht eintreiben, sobald Moos Vollstreckungsschutz beantragt: Das Gericht muss Zwangsvollstreckungen gegen die Bäckerei dann untersagen.[3] Über den fertigen Plan stimmen anschließend die Gläubiger ab. Auf demselben Weg saniert sich seit September der Autozulieferer Schüle Druckguss.

Quellen

5 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. MittelhessenExklusiv: Bäckerei Moos aus Aßlar steckt in finanziellen Schwierigkeiten (23.10.2026, hinter Bezahlschranke)
  2. BildGroße Bäckerei-Kette mit 59 Filialen und 480 Mitarbeitern insolvent25.10.2026
  3. Insolvenzordnung§ 270d Vorbereitung einer Sanierung; Verordnungsermächtigung (abgerufen 26.10.2026)
  4. Sozialgesetzbuch III§ 165 Anspruch (Insolvenzgeld, abgerufen 26.10.2026)
  5. Insolvenzordnung§ 113 Kündigung eines Dienstverhältnisses (abgerufen 26.10.2026)

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